#1 3. September 2007 hallo Leute. als ich habe vor ca 4 Jahren mein fachabi gemacht, und habe danach zwei Jahren lange so gearbeitet.. da ich keine ausbildung gefunden habe. und in den zwei jahren habe ich kein Kindergeld bekommen. jetzt habe ich aber eine Ausbildung und wollte fragen ob ich das Kindergeld wieder beantragen kann. ich bin 22 Jahre und wohne noch zu hause. wenn ja wo beantragt man das ? + Multi-Zitat Zitieren
#2 3. September 2007 AW: Kindergeld Für sowas gibt es doch Informationsstellen oder ? Also das Jugendamt in deiner Nähe müsste es doch wissen, ein Anruf reicht bestimmt ! Aber soweit ich es weiß kann man es bis 25 beantragen, weiß es nicht genau, da meine Kleinen noch nicht aso alt sind (zum Glück) :> mfg. maxer + Multi-Zitat Zitieren
#3 3. September 2007 AW: Kindergeld beantragen. deine erste ausbildung, also kriegste kindergeld, es sei denn, du bist über 26 + Multi-Zitat Zitieren
#4 3. September 2007 AW: Kindergeld Dich auf keine Aussagen in diesem Forum verlassen sondern ab zum Arbeitsamt und dort nachfragen Achja ich würd bei solchen Sachen immer persönlich vorbeikommen und nicht erst anrufen + Multi-Zitat Zitieren
#5 3. September 2007 AW: Kindergeld Google mal nach "familienkasse", die ist nämlich für das Kindergeld zuständig. Generell ist es aber so, dass deine Eltern im zeitraum deiner Ausbildung (solange du noch net zu alt bist) Kindergeld wieder erhalten... die zahlen dass dann auch rückwirkend.. + Multi-Zitat Zitieren
#6 3. September 2007 AW: Kindergeld Geh zum Informationsstand und Frage direkt und sei nicht zu lieb, tue ein bisschen arm, sonst zocken die dich ab.. Verlasse dich nicht auf hier, schauste oben die einten sagen 25 die anderen 26.. + Multi-Zitat Zitieren
#7 4. September 2007 AW: Kindergeld Geh zum Jugendamt, die machen das. So viel ich weiß bekommt man es bis 26 oder 27. Und ganz wichtig ist noch, das du dich immer bemühst einen Ausbildungsplatz oder Studienplatz zu kommen, weil so lange du es versuchst bekommst du auch Kindergeld. + Multi-Zitat Zitieren
#8 4. September 2007 AW: Kindergeld Hey also ich bin jetzt vater geworden und muß auch kindergeld/ unterhalt blechen ich weiß das ich solange bezahlen muss bis er arbeit gefunden hat egal ob aussbildung oder richtige arbeit wenn du arbeit hast hast du soweit wie ist das weiß kein anspruch mehr drauf mfg + Multi-Zitat Zitieren
#9 4. September 2007 AW: Kindergeld du zahlst kein kindergeld, sondern beziehst es nö. das richtet sich nach dem verdienst. dann ist es so: man kriegt als erwachsener kindergeld, wenn man in einer irgendwie gearteten ausbildung ist. lernt man nichts, kriegt man nichts. + Multi-Zitat Zitieren
#10 11. September 2007 AW: Kindergeld na klar du brauchst eine ausbildungsbescheinigung, dann gehst du zur familienkasse (bei mir iist im arbeitsamtgebäude)... dann wird dir das kindergeld noch bis mindestens 25 jahren weiter gezahlt... wie es nach 25 jahren ist kann ich dir nicht sagen... so alt bin ich auch noch nicht! habe das selber schon alles hinter mir!!! + Multi-Zitat Zitieren
#11 11. September 2007 AW: Kindergeld ist es eine schulische oder berufliche ausbildung? bei einer beruflichen also wenn du ausbildungsvergütung beziehst beantrage kindergeld(bei der familienkasse des arbeitsamtes+ bab(berufsausbildungsbeihilfe.anträge gibts auch auf dem a-amt)der satz beim bab liegt von fall zu fall zwischen 320-ca.800€.bei einer schulischen berufsausbildung kannste bafög beantragen.lg + Multi-Zitat Zitieren