#1 22. März 2012 hätte da mal eine kurze frage zum thema kindergeld. ich bin 20 jahre alt und wohne momentan in einer wg, also nicht mehr bei meinen eltern. ich habe 1 semester studiert und bin offiziell bis zum 31.03.2012 student. muss ich mich nach dieser zeit arbeitslos melden damit ich meine eltern das kindergeld kriegen? wielange steht mir kindergeld zu? muss man eine ausbildung haben um bis zu einem bestimmten alter kindergeld zu beziehen? + Multi-Zitat Zitieren
#2 22. März 2012 AW: Kindergeld Kindergeld gibt es bis zum 25. Lebensjahr. Wenn du bis 31.03 als Student gemeldet bist und für danach nichts hast, dann wirst du wohl oder übel zum Arbeitsamt gehen müssen und dich ausbildungssuchend melden lassen, damit du weiterhin Anspruch darauf hast. + Multi-Zitat Zitieren
#3 22. März 2012 AW: Kindergeld suchend bin ich nicht mehr nur zwischen dem 31.03 und dem 01.08 habe ich (noch) nichts. + Multi-Zitat Zitieren
#4 22. März 2012 AW: Kindergeld Wenn du schon einen Vertrag hast und der von beiden Parteien unterschrieben ist, dann sollte eine Kopie von ans Arbeitsamt oder die fürs Kindergeld zuständige Stelle bei dir reichen. Ansonsten: Anrufen und nachfragen. + Multi-Zitat Zitieren
#5 22. März 2012 AW: Kindergeld "Für arbeitslose Kinder, die der deutschen Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, wird ebenfalls Kindergeld bezahlt, allerdings maximal bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie 21 Jahre alt geworden sind." Kindergeld f + Multi-Zitat Zitieren