Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von opc2, 15. Januar 2014 .

  1. 15. Januar 2014
    Moin zusammen,

    ich hab folgendes großes Problem:

    Ich bin derzeit im 5. Semester VWL. Im 4. Semester bin ich durch Statistik 2 gefallen. Die Klausur ist nötig, um den für das BaFöG notwendigen Leistungsnachweis zu erhalten. Nun hab ich die Möglichkeit, bis zum 30.1. nachzuweisen, dass ich alle benötigten Leistungen (Statistik 2) nachgeholt habe. Ich habe Statistik 2 Mitte Dezember wiederholt und bin mir zu 100% sicher, dass ich bestanden habe, sogar sehr gut.

    Leider fehlt die offizielle Benotung und wird auch bis zum 30.1. voraussichtlich nicht mehr kommen. Damit würde mein BaFöG-Anspruch weg sein.

    Ich habe mich an den zuständigen Professor gewandt, der nannte das ganze zwar ärgerlich, ich müsse aber wie jeder andere Student auf den offiziellen Notenaushang (April) warten.

    Für mich ist das mehr als ärgerlich. Ich habe seit Oktober kein Einkommen mehr, weil das BaFöG vorerst eingestellt wurde, muss aber Miete usw. zahlen, leb quasi seit einiger Zeit auf Pump. Nebenjob ist gerad nicht drin. Es geht um rund 500€ BaFöG mtl., d.h. eine Nachzahlung von ca. 2000€ bis 2500€, die ich bitter nötig habe... Plag mich nur noch mit Geldsorgen, weil es vorne und hinten nicht passt.

    Welche Möglichkeiten habe ich nun? Kann ich das irgendwie verlangen? Ich will ja nicht die endgültige Note, es reicht mir ja ein außerordentlicher Bescheid, dass die Klausur bestanden ist. Und da meine Klausur sehr gut ist (ich bin da wirklich realistisch), wäre es eine Sache von 10 Minuten das festzustellen, höchstens.

    Bitte um Ratschläge, hab leider nur noch 2 Wochen Zeit für die Bescheinigung vom Prof, den Gang zum Prüfungsamt und die Vorlage beim BaFöG-Amt.


    Danke!
     
  2. 15. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    Also mehrere Sachen kannst / musst du tun.

    1. Zum Studentenwerk (Bafög- Amt) da zm Sachbearbeiter gehen und dem das ganze Schildern. Da wirst du sicher erstmal einen "aufschub" kriegen, bis du das Ergebnis hast.
    2. Zum AstA gehen und nach einem Überbrückungsdarlehen fragen: Das gibt es glaube ich nicht an jeder Hochschule aber an sehr vielen. (Beispiel: AStA Universität Bielefeld: Sozialdarlehen) Das ist kostenlos und wird in Extremfällen vergeben. Allerdings musst du dabei alle deine Daten (Einnahmen, Ausgaben, Kontostände) angeben.

    3. (optional) Zum Prüfungsausschuss gehen und fragen ob man da was machen kann. Vielleicht kannst du einen Antrag stellen, dass er dir Bescheinigen kann, dass du die Klausur bestanden hast. (Brauchst ja nichmal die Note wissen)

    Am Besten könnte man die helfen, wenn du sagst an welcher Hochschule du bist.

    Gruß
    xolox
     
  3. 15. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    Ob du das verlangen kannst, kann ich dir auch nicht sagen. Ich weiß nur aus eigener Erfahrung, dass man an der Uni tendenziell sehr stur ist, was solche Dinge angeht. "Termin ist Termin, Frist ist Frist, da ist auch nichts dran zu ändern", sowas hab ich selbst oft genug zu hören bekommen.

    Vielleicht wäre es einfacher, bei der zuständigen BaFög-Stelle mal nachzufragen, welche Optionen du hast. Die müssen sich doch bestimmt öfter mit ähnlichen Fällen auseinandersetzen und wissen da evtl besser Bescheid.....
     
  4. 15. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    1. Wäre für mich das nahe liegendste... Bislang - ohne die jetzige Problematik angesprochen zu haben - hieß es, allerspätestens 30.1. Ich werde morgen aber anrufen, stand sowieso aufm Plan.
    2. Vorerst nicht..
    3. Wie 1., ich werde es auf allen Wegen versuchen..

    Der Professor hat sich genauso verhalten... Ich hab ihm gesagt, was ich hier auch geschrieben habe. Miete, kein Einkommen, kein Geld usw... Zitat: "[...] ist zwar ärgerlich, aber da müssen Sie wie jeder andere auch auf den offiziellen Termin warten. Wir müssen uns auch an stramme Fristen halten und haben keinen Raum für Sonderwünsche."

    Gehts noch?! Kann nicht jeder als arroganter Schnösel mit reichen Eltern geboren werden.
    Es wäre sofort ersichtlich, dass die Klausur weit besser als nur bestanden ist, da ich einfach alles bearbeitet und richtig habe. Hatte genau wegen BaFöG usw. extrem viel gelernt und war sogar noch nach halber Zeit und als erster fertig mit der Klausur. Wie gesagt, keine 10 Minuten, um zu sehen, ob bestanden oder nicht.

    Außerdem wollte ich bei der Fachschaft anrufen. Hab zwar Sonntag eine Mail geschickt, aber bis jetzt keine Antwort erhalten.

    Also, ich frag nach, hatte ich sowieso vor. Ich wollte mich hier nur umhören, ob jemand bestimmte Möglichkeiten kennt. Könnt gern noch weiter posten.

    P.S.: Uni Münster.

    Danke und Grüße!
     
  5. 16. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    Bei mir in Aachen, kann man noch an gleichen Tag 4.0er Bescheinigungen über das Bestehen einer Klausur ausgehändigt bekommen.
    Rede mit deinem Fachstudienberater (der wird Dich wegen dem Prüfungsausschuss informieren) und mit dem verantwortlichen Wissenschaftlichen Mitarbeiter des Lehrstuhls für Studi Fragen, ein Prof schlägt sich ungern mit kleinen Leuten rum...
     
  6. 16. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    Wie fatmoe schon sagte, würde ich mich zuerst an den Fachstudienberater wenden.

    Alternativ mal im Prüfungsbüro aufschlagen, da wurde mir bisher eigentlich immer sehr gut geholfen
    (Wir haben zum Glück dort einen Chef sitzen, der kompetent und freundlich ist )
     
  7. 16. Januar 2014
    Zuletzt bearbeitet: 16. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    Ein Anruf beim BaFöG-Amt ergab, dass die Frist nicht verlängert werden kann. Ab Februar müsste ich nachweisen, dass ich alle Leistungen des 5. Semesters erbracht habe. OBWOHL die Klausuren erst Ende Februar geschrieben werden würden. Die ich mangels Statistik 2 aber sowieso nicht schreiben darf. Dieses ganze Semester ging ohnehin nur dafür drauf, dass ich Statistik 2 wiederholt habe, weil das Voraussetzung für alles andere ist...

    Ein Anruf beim Prüfungsamt ergab, dass der freundliche Sachbearbeiter von dort sich heute telefonisch an den Professor wendet und es auch versucht.

    Den Fachstudienberater konnte ich bislang nicht erreichen...

    Edit: Keiner kann was machen, der Professor bleibt bei seiner Entscheidung. Sowohl Fachberater als auch Prüfungsamt haben beim Professor angerufen.

    Gibt es die Möglichkeit des Rechtsweges?

    Danke für Eure Beiträge!
     
  8. 16. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    In der Asta gibt es eine Kostenlose Rechtsberatung was Uni-Probleme betrifft. Wende Dich mal an die. Ansonsten sind deine Möglichkeiten wohl ausgeschöpft. KfW kann auch paar Wochen brauchen bis sie evlt nen Kredit auszahlen. Lokal Presse?
     
  9. 16. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    Ja, zum Asta wollte ich Montag. Mehr fällt mir so langsam auch nicht mehr ein. Es sind doch nur 10 MINUTEN Arbeit für 1 JAHR Bafög. Ich kapier es nicht.

    Lokale Presse? Was ist damit?

    Danke!
     
  10. 16. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    Mit der Presse machst du dich nur unbeliebt und im Lehrstuhl wird dann deine Klausur vermutlich als letztes korrigiert werden. Deine Situation ist sehr ärgerlich, aber aus meinen Erfahrungen mit der Universität und den Lehrstühlen kann ich nur sagen, dass die meisten sehr stur sind und ihre kleingeiste Bürokratie mit aller Freude ausleben.

    Mich wundert viel mehr, dass man sich auf Seiten des Amtes so quer stellt, kannst du dich da nicht noch an eine übergeordnete Stelle wenden?
     
  11. 16. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    Presse bringt gar nix, die Uni hält ihre eigenen Fristen ja ein also wo ist der Skandal? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich überhaupt eine Zeitung für deinen Fall interessieren würde, das kommt doch an jeder Uni zuhauf vor, dass Leute Probleme haben mit Wiederholungsklausuren und Bafög-Fristen.

    Geh zum Asta, die werden dir sagen können, welche Optionen du hast. Prinzipiell weiß ich allerdings aus Erfahrung, dass es eher schlecht aussieht, denn die Uni ist nur verpflichtet, ihre Fristen einzuhalten und das tut sie ja auch. Also hast du da keine wirkliche Handhabe. Ich vermute ohnehin dass sich eher beim Bafög-Amt etwas machen lässt als bei der Uni, die immer ziemlich stur sind.
     
  12. 16. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    vorgestern hatten wir mit dem kurs und dem prof n gespräch, weil uns noch noten aus dem letzten semester fehlen. notenvergabe darf maximal 6 wochen dauern. so die aussage von unserem prof.

    als ergänzung - Studentenfragen: Wie lange darf eine Klausurkorrektur dauern? | ZEIT ONLINE
     
  13. 16. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    Das ist aber abhängig davon, wie die Uni das geregelt hat, es gibt keine einheitliche gesetzliche Vorgabe.
     
  14. 16. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    Danke für Eure Beiträge und den Artikel!

    So eine Sturheit hätte ich nie erwartet. Ich habe mich dreimal höflichst an den Professor gewandt und die Situation geschildert, zusätzlich haben Studienfachberater UND Prüfungsamt nachgefragt und jeder hat dieselbe Antwort wie ich erhalten.

    Jetzt habe ich die ganze Situation der Sachbearbeiterin vom Bafög-Amt nochmal haarklein geschildert und um eine Fristverlängerung gebeten. Immerhin geht es um Bafög für ein ganzes Jahr. Ich leb seit Oktober quasi auf Pump und hatte gehofft, die Schulden mit dem Bafög ausgleichen zu können. Konnte ja keiner wissen, dass der Professor derart stur ist.

    Ich frag mich ohnehin, wie ich bis September ohne Geld über die Runden kommen sollte. Schon jetzt geht kaum noch was. Ich bemüh mich schon um Nachhilfe, um etwas Geld rein zubekommen. Den KFW-Kredit wollte ich nicht unbedingt in Anspruch nehmen.

    Meine nächsten Anlaufstellen wären Asta (Montag), Fachschaft (morgen), Leitung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Hochschulleitung, Rechtsschutz. Rechtlich ist zwar direkt kein streitbares Vergehen vorhanden, jedoch ist das für mich unbillige Härte und Verhältnislosigkeit.

    Grüße!
     
  15. 16. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    vllt. hilft es im Sommer ein Urlaubssemester zu beantragen und in der Zeit arbeiten zu gehen. Sehe momentan für dich leider keinen anderen Weg (ohne Kredit).
     
  16. 16. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    Doch gibt es eigentlich schon, wurde mir auch so berichtet!
    Ansonsten einfach die Prüfungsordnung deines Faches googlen und mit der Suchfunktion auf entsprechende Stichwörter durchsuchen. Ihr glaubt gar nicht was alles in der Prüfungsordnung steht, aber tastsächlich anders gemacht wird und am Ende fällt es nur keinem auf.
     
  17. 17. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    also bei unserer fh steht in der pruefungsordnung "Das Bewertungsverfahren für Klausuren soll zwei Wochen, die Bewertung von Hausarbeiten und
    die Bachelor-Thesis vier Wochen nicht überschreiten.", wobei sich hier regelmaessig auch nicht dran gehalten wird.

    das "soll" bedeutet normal, dass die fh nur begruendet laenger brauchen darf, aber da kommt auch nie eine begruendung mit.

    buerokratie haarklein ausleben ist bei uns genauso der fall, unglaublich was sich auch manche im pruefungsamt erlauben. stehe schon seit dem 2 semester mit denen auf kriegsfuss. aber bei dir ist es ja der dozent, aber auch nicht besser.
     
  18. 18. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    Wenn der Prof sich da quer stellt musst du dich wohl anderweitig umsehen...AstA wäre auch mein nächster Tipp gewesen.

    Bist aber mit solchen Probs nicht allein. Letztens hat auch ein Prof statt angesetzten 6 Wochen ca 3Monate!! gebraucht und es gab Studenten für die es der letzte Schein war und aufgrund dessen ihr Bachelor Zeugnis nicht bekommen konnten. Prof hat btw alles ignoriert sogar die Prodekanin^^
     
  19. 18. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    Moin zusammen,

    Danke für Eure Beiträge. Schlimm, wie extrem bürokratisch und kleinkariert sich manche verhalten können.
    Nachdem ich dem Bafög-Amt nochmal haarklein geschildert habe, wie die Lage ist und was ich alles gemacht habe und ich zusätzlich um eine Fristverlängerung bat, sprach die Sachbearbeiterin mit der Chefin und dabei kam folgende Möglichkeit zustande:

    Sollte die Klausur einen sogenannten "Aufstiegscharakter" haben (Bürokratendeutsch...), DANN besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung.
    Das bedeutet, dass die ausstehende Klausur nötig für die Fortführung des Studiums ist. Das hoffe ich nun zu zeigen. Der Sachverhalt ist nämlich folgender:
    Statistik 2 ist eine Klausur aus dem ersten Jahr. Um das "offizielle" 5. Semester zu beginnen, ist es nötig, alle Klausuren aus dem 1. Jahr bestanden zu haben.
    Da Statistik 2 dazu zählt, kann/konnte ich das 5. Semester im eigentlichen Sinne nicht beginnen, sondern muss MEIN 5. Semester dazu benutzen, Statistik 2 nachzuholen, was ich auch getan habe. Folglich kann ich ohne Statistik 2 nicht weiterstudieren. Damit wäre der "Aufstiegscharakter" meiner Meinung nach gegeben.

    Das würde dazu führen, dass die Frist bis zur Notenbekanntgabe verlängert werden könnte.
    AUßERDEM würde die Förderungsdauer über die Regelstudienzeit hinaus um dieses eine Semester, dass ich für die Klausur mit "Aufstiegscharakter" gebraucht habe, verlängert werden. Dann bestünde sogar Bafög-Anspruch für 7 Semester statt 6, wie es üblich wäre.

    Ich schreibe das hier so detailliert, falls jemand ein ähnliches Problem hat oder mal haben wird. Das kann ja kein Laie durchblicken.

    Ich hoffe, dass dies wirklich so möglich ist. Zusätzlich, dass alles in time abläuft. Da es nicht mehr weit ist bis zum 31.01., werde ich dennoch alle weiteren Möglichkeiten ausnutzen. Es geht mir nicht mehr nur ums Geld, sondern auch darum, dass der Professor mit so einem Verhalten nicht durchkommen wird. Das wäre gut.

    Edit:
    Ein Auszug aus dem Bafög-Gesetz, §48 Abs. 2:

    Dier Förderungshöchstdauer wird überschritten, weil ich ein Semester gerade nur verschwende, um Statistik 2 zu schreiben.

    Dazu § 15 Abs. 3
    Dazu die entsprechende Verwaltungsvorschrift:

    Ich hoffe, dass dies DAS Schlupfloch ist, welches helfen könnte. Fraglich ist, ob das Prüfungsamt entsprechend mitspielt, d.h. Statistik 2 als Modulprüfung angesehen wird, (was sie doch ist?). DANN wären Fristverlängerung UND Verlängerung der Förderungsdauer drin.

    Grüße!
     
  20. 18. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    Meiner Ansicht nach trifft das zu: 'Statistik 2' ist ja Teil eines Moduls, welches als bestanden vorliegen muss, um fuer zukuenftige Veranstaltungen im Verlauf des Studiums zugelassen zu werden. Somit handelt es sich um eine Modulpruefung und wird in der Frage des "Aufstiegscharakters" den Auflagen des BaFöG-Amtes gerecht.

    Eine weitere, bisher noch nicht erwaehnte Moeglichkeit dich finanziell unterstuetzen zu lassen, ist der Antrag auf Wohngeld. Wenn man BaFöG bezieht, ist das immer etwas schwierig, da sich die beiden Foerdermittel kreuzen und man dann im Endeffekt nur eins von beiden bekommt.
    Da du aber zur Zeit keine BaFöG Zahlungen mehr kriegst, wuerde ich einfach mal pauschal sagen, dass die Chancen gut stehen wenigstens fuer den Ueberbrueckungszeitraum das Wohngeld zu erhalten.

    Viel Erfolg weiterhin, halt uns auf dem Laufenden.

    P.S. Ich kenn den ganzen Uni Shit selber, hat bei mir aber fast 4 Jahre gedauert bis ich gemerkt hab, dass die Universitaet nichts fuer mich ist. Zumindest in der momentanen Phase meines Lebens, ich kann mir durchaus vorstellen evtl. nochmal zu studieren, aber dann muss ich auch richtig Bock drauf haben. Ich hab mich auch viel zu sehr von der Institution Uni, ihrer Art und Weise mit den Menschen und Problemen umzugehn ab en lassen
     
  21. 18. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    Wohngeld bekommt man nur mit einem Einkommen. Und das hat er vermutlich nicht. Schau dich am besten nebenbei (auch wenn dein Anliegen natürlich komplett nachvollziehbar ist) nach einem Nebenjob um. Musste ich damals auch zwanghaft machen, als es Probleme mit dem BaFöG gab. Mittlerweile verdiene ich meinen Lebensunterhalt fürs Studium komplett selber. Bedeutet zwar einerseits 20h die Woche arbeiten, andererseits kein Unterlagen Stress etc.

    Gruß Stimp
     
  22. 18. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    also ich hatte auch mal so ne Situation bei der ich unbedingt frühzeitig wissen musste ob ich die Prüfung bestanden habe um mich an einer anderen FH zu bewerben und habs damals geschafft dass mir mein prof auf anfrage ne email geschickt hat mit der kurzen info dass ich bestanden habe! ohne notenauskunft und ohne wortwörtlicher aussage! die Antwort war dann auch nur "ich gratuliere ihnen" und das wars!

    das problem ist dass der prof da glaube ich saftigen ärger bekommen kann wenn er sowas macht!

    hab das ganze dann letztes Semester nochmal gehabt da es dann bei mir drum ging um ins nächste Semester vor zu rücken und da hat mir der prof nur geschrieben "Daumen hoch" und das wars

    falls sich der prof nach weiterer Rücksprache nicht auf einen solchen deal ein lässt musst du dir was einfallen lassen denke ich!

    mein Gedanke wäre dann dass du dem Bafög Amt einfach bescheid gibst dass du nach mündlicher Rücksprache mit dem prof die info bekommen hast dass du die Prüfung bestanden hast und leider erst im April schriftliches nachliefern kannst!
    was anderes wird dir dann nicht übrig bleiben denke ich!?

    sowas is wirklich aber kann man leider nichts machen! warst du schonmal bei ner Bank und hast nach nem kurzfristigen Studentenkredit gefragt um diese Phase zu überbrücken!? kannst ja dann quasi nach der Zahlung vom Bafög-Amt den Kredit direkt wieder auf einen schlag zurück zahlen!?


    grüße und viel erfolg!
     
  23. 19. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    danke, ich befinde mich in einer aehnlichen situation, weil ich durch studienplatzklage erst wochen spaeter zugelassen worden bin zum studium, habe ich einen leistungsrueckstand. dieser ist allerdings beim leistungsnachweis nach dem 4 semester nicht aufgefallen, weil ich da mit 90 ects/credits (normal hat man da nach dem 4 semester 120 ects/credits) den leistungsnachweis erbringen konnte (warum auch immer dieser schon bei 90 credits von meiner fh ausgestellt wird!).. und jetzt brauche ich noch ein semester, was ja auch schon vor leistungsnachweis nach 4 semester fuer mich klar war, aber es wird behauptet dass ich ja angeblich nach dem 4 semester auf dem laufenden war (weil ich ja den leistungsnachweis vorlegen konnte!), waere der spaetere studienbeginn durch die studienplatzklage nicht ursaechlich dafuer, dass ich laenger studieren muss! was aber quatsch ist weil es fuer mich nicht moeglich war im ersten semester auf dem laufenden zu sein weil ich gar nicht in alle kurse kam und rausgeschickt worden bin (ist ja auch klar wenn anmeldefrist verpasst und ich auf die gutmuetigkeit der dozenten angewiesen war).

    dass die verwaltungsvorschriften online sichtbar sind und auch von uns lesbar wusste ich nicht, dachte sowas haben nur die bafoeg-mitarbeiter intern. durch das wort "15.3.3 Schwerwiegende Gründe, die eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen können, sind insbesondere" werde ich auf jeden fall widerspruch einlegen und zur not auch vors verwaltungsgericht (muesste mich auch nichts kosten da sozialangelegenheit).
    kann dir nur den tipp geben wenn ablehnung kommt sofort widerspruch und wenn der abgelehnt wird klage einlegen beim verwaltungsgericht. anwalt braucht man da auch erstmal nicht. also zu verlieren hat man da demnach nicht viel.

    bei mir ist es mit dem geld zum glueck nicht so knapp dass ich nicht weiss von was ich im naechsten monat die miete zahlen muss. gibts denn kein "vorab"-abschlag unter vorbehalt? waere ja schon hart wenn du erstmal studium unterbrechen musst um mit hartz iv oder arbeit im niedriglohnsektor erstmal wieder bisschen geld anzusammeln um weiter studieren zu koennen ^^
     
  24. 19. Januar 2014
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    Zu den 90 Credits: Soweit ich weiß ist es so, dass man 3/4 der möglichen Credits, d.h. eben 90 von 120 sammelt UND (das kommt bei uns dazu, k.A., wie es bei dir ist) alle Klausuren des 1. Jahres bestanden hat.

    Ich schon , vor allem weil ich sonst alles habe und auch mit guten Noten. Ich sehe es aber jetzt gerad nicht aussichtslos, sondern habe die Hoffnung, mein Geld bald zu sehen. Einerseits werde ich weiter versuchen, über höhere Stellen den Professor dazu zu bekommen, die Klausur doch noch zu beurteilen, andererseits die Frist zu verlängern. Da werd ich Montag sicher mehr berichten können.

    Je sturer der Professor ist, desto mehr werde ich die erste Methode favorisieren, einfach damit er mir den Bescheid doch noch ausstellen muss und mit seiner Sturheit nicht durchkommt. Geht ums Prinzip.
     
  25. 20. Januar 2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    AW: Klausur-Benotung dringend nötig, BaFöG.. Was tun? Bitte um schnelle Ratschläge...

    hatte heute den ablehnungsbescheid im briefkasten
    Bild

    werde auf jeden fall in widerspruch gehen:

    "Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe bei Ihnen die Förderung über die Förderungshöchstdauer beantragt. Sie haben meinen Antrag mit Schreiben vom xx.01.2014 abgelehnt.
    Gegen diesen Bescheid lege ich hiermit Widerspruch ein.
    Begründung: Gemäß Ihrer Ablehnung wird dem Auszubildenden die Berufung auf Studienverzögerungsgründe vor Erteilung der Eignungsbescheinigung mit der Vorlegung der Eignungsbescheinigung versagt. Sie begründen Ihre Ablehnung der Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus damit, dass ein Sachverhalt, der keine verspätete Vorlage der Eignungsbescheinigung zur Folge hatte, keine rechtserhebliche Studienverzögerung bewirken könne. Hierzu möchte ich Stellung beziehen: Trotz vorgelegter Eignungsbescheinigung nach §48 Abs. 1 BAFöG über die positive Leistung für die ersten vier Fachsemester, die mir die FH XXXXX ausgestellt hat, ist die verspätete Zulassung zum Studium der Grund für die Regelstudienzeitüberschreitung. Dieser Umstand hat zur Folge, dass mir meiner Meinung nach die Berufung auf meinen Studienverzögerungsgrund vor Erteilung der Eignungsbescheinigung mit der Vorlegung der Eignungsbescheinigung nicht versagt werden darf.
    Die Eignungsbescheinigung wurde mir erteilt, obwohl ich zum Zeitpunkt nach dem 4. Semester lediglich 90 Credits nachweisen konnte, wobei nach Regelstudienzeitplan zu diesem Zeitpunkt rechnerisch bereits schon 120 Credits erreicht sein müssten, um Regelstudienzeitplankonform das Studium innerhalb 6 Semestern abschließen zu können. Es ist mir nicht möglich innerhalb der Zeit von zwei Semestern nach Ausstellung der Eignungsbescheinigung über 90 Credits und dem Ende des 6. Semesters die zum Abschluss notwendigen weiteren 90 Credits zu erreichen, da dies 45 Credits pro Semester entsprächen. Ein regelstudienplankonformer Verlauf sieht rechnerisch 30 Credits je Semester vor. Das Erreichen von 45 Credits je Semester ist mir nicht zuzumuten, sonst wäre rechnerisch der Studienabschluss auch schon nach 4 Semestern (4*45 = 180 Credits) zuzumuten.
    In meinem Fall bestreite ich demnach, dass die Studienplatzaufnahmeverzögerung, die zwar keine verspätete Vorlage der Eignungsbescheinigung zur Folge hatte, keine rechtserhebliche Studienverzögerung bewirken konnte.
    Nach Anwendung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAFöG zu § 15 Förderungsdauer, Nr. 1, 15.3.3, komme ich zu dem Ergebnis, dass in meinem Fall meiner Meinung nach ein schwerwiegender Grund vorliegt, der die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigt. Der schwerwiegende Grund ist meiner Meinung nach auch ursächlich für die Verzögerung der Ausbildung und die Verzögerung ist für mich wie schon erklärt meiner Meinung nach nicht auf zumutbare Weise abzuwenden. Demnach ist meiner Meinung nach gemäß §15 Abs. 3 Nr. 1 BAFöG für das 7. Semester Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus zu leisten.
    Ich halte daher meinen Antrag auf Förderung über die Förderungshöchstdauer aufrecht."


    hast eu eig schon einen negativen schriftlichen bescheid bekommen opc2? also so wie ich, dass halt das bafoeg abgelehnt wird, weil wichtige unterlagen fehlen?
    weil wenn ja ich habe jetzt gelesen auf Widerspruch gegen BAföG-Bescheid - Studis Online ganz unten:

    "Erstaunlicherweise richtet sich ein großer Teil der Widersprüche gegen Bescheide, in denen der BAföG-Antrag abgelehnt wurde, weil Unterlagen fehlten. In diesen Fällen gewährt das BAföG-Amt nach Einlegung des Widerspruchs eine Frist von vier Wochen, um die Unterlagen nachzureichen. Einer Begründung, weshalb die Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt wurden, bedarf es nicht."

    falls du also erst noch nach dem 31.01. den ablehnungsbescheid bekommst und dagegen widerspruch einlegst, hast du noch ein bisschen zeit bis der prof hoffentlich korrigiert hat. also wenn du jetzt zum beispiel am 04.02. den ablehnungsbescheid bekommst, kannst du warten bis zum 04.02. um dann mit der "bestanden-bescheinigung" in widerspruch zu gehen und wirst dann wohl recht bekommen. ist ja auch vielleicht ganz beruhigend zu wissen. aber ich finde es auch gut dass du dem prof auch zeigen willst, dass es so nicht geht!
     
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