Kleingewerbe Anmeldung - Erfahrung

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Testtage, 24. Juni 2010 .

  1. 24. Juni 2010
    Hallo,

    Ich habe vor ein Kleingewerbe (ebay) zu gründen, habe mich auch schon informiert und wollte noch ein paar spezielle Fragen klären.

    So wie ich das verstanden habe darf ich im ersten Jahr max. 17.500e und im folge Jahr unter 50.000e.

    Mich würde jetzt interessieren wie viel % ich von den 17.500e abgezogen bekomme?

    Und dann noch zum Ablauf der Gewerbeanmeldung, soll ich das selber machen oder zum Steuerberater?

    1.) Gewerbe anmelden (Rathaus?)
    2.) IHK anmelden?
    3.) Kann ich Steuererklärung selber machen?
    4.) Ab wann darf ich dann legal bei ebay verkaufen?

    Danke
     
  2. 25. Juni 2010
    AW: Fragen zur Kleingewerbe Anmeldung

    1) Wo Du Dein Gewerbe anmelden musst kommt auf deine "Stadt" drauf an. Bei mir ists das KVR...
    2) Die IHK kommt von alleine wenn du das Gewerbe gemeldet hast. Einfach bei allen Bögen angeben das du sehr wenig verdienst, dann lassen sie dich erstmal in Ruhe
    3) Ja klar kannst Du die selber machen. Wenn du keine Ahnung hast gibt es genug Bücher die Dir das erklären, oder PC Programme
    4) Ab sofort darfst Du ganz legal bei ebay verkaufen

    Beachte Das Du als Gewerblicher Verkäufer. Gewährleistung und Rückgabe Ansprüche "hast"
     
  3. 25. Juni 2010
    AW: Fragen zur Kleingewerbe Anmeldung

    ah cool,danke für die guten Infos

    Aber ich müsste dann alle Rechnungen aufbewahren oder?

    Und hab gehört das die AGBs von nem Rechtsanwalt mal geprüft werden sollte weil viele Leute dich sonst abmahnen?
     
  4. 25. Juni 2010
    AW: Kleingewerbe Anmeldung - Erfahrung

    Diese Grenze bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer!
    Bei einem Umsatz von <17500€ und im nächsten jahr voraussichtlich <50.000€ kannst du nach §19UStG die Kleinunternehmerregelung wählen.
    Das bedeutet dein Unternehmen unterliegt nicht der Umsatzsteuer.
    (Keine VoSt, keine Voranmeldungen, keine USt)

    Desweiteren hast du als Einzelunternehmer auch in der Gewerbesteuer einen Freibetrag i.H.v 24500€.

    Anzumelden ist das Gewerbe eben bei der Stadt, auf der Homepage deiner Stadt solltest du dazu etwas finden.

    Du wirst deinen Gewinn nach §4(3)EStG ermitteln, sprich Einnahmenüberschussrechnung.
    (Einnahmen-Ausgaben=Gewinn/Verlust)
    In deiner ESt Erklärung ist es dann die Anlage EÜR.
     
  5. 25. Juni 2010
    AW: Kleingewerbe Anmeldung - Erfahrung

    Gewerbeanmelden -> bei mir wars gewerbeamt
    Entweder selbst beim Finanzamt melden (geht schneller) oder auf deren Fragebogen warten
    Dort fragen die dich eben nach der kleinunternehmerregelung. (UMSATZ im Vorjahr <17.500 im laufenden Jahr voraussichtlich <50.000)
    Davon musst du dann nix abdrücken am Umsatzsteuer.
    beachte aber, dass du die "mehrwertsteuer" die du für die eingekauften produkte NICHT geltend machen kannst.

    Ahja und WICHTIG: für eBay geschäfte braucht man soweit ich weiß eine weitere Anmeldung sprich eBay-Gewerbeanmeldung oder sowas.
    Prinzipiell ist alles relativ einfach und auch ohne beratung möglich (dafür nimmt das aber viel zeit in anspruch)

    AGB - da musst du dich glaub stark an eBay halten was du darfst was nicht. Es gibt aber viele Vorlagen von denen du DIch "inspirrieren" lassen kannst. Klar ist der gang zum RechtsA die sichere Lösung.

    Viel Erfolg dann, kannst ja sagen was du vor hast.

    edit: zu gewerbesteuer: freibetrag liegt bei 24.500 Sprich diese Summe darfst du abziehen. den rest der übrig bleibt muss versteuert werden (je nach Gemeinde sind unterschiedliche Sätze -> musst also direkt nachfragen)
    Steuererklärungen darfst du machen - niemand zwingt dich einen RA zu konsultieren. Schau dich einfach auf existenzgründer-portalen um oder geh auf die START in Nürnmberg dort sind alle da die dich mit infos versorgen können. Hat mir alles weitergeholfen.
     
  6. 26. Juni 2010
    AW: Kleingewerbe Anmeldung - Erfahrung

    Ah cool und diese ebay Gewerbeanmeldung mach ich dich jetzt beim FA oder bei der Gewerbeanmeldug?

    Bin einfach mal zum Rathaus gegangen und hab ein Kleingewerbe angemeldet im Einzelhandel, warte jetzt auf Post von IHK.

    Und habe ich das wirklich richtig verstanden das ich im ersten Jahr von den 17500 nichts abziehen muss reiner Gewinn? Kann mir das garnicht vorstellen....
     
  7. 26. Juni 2010
    AW: Kleingewerbe Anmeldung - Erfahrung

    Hat jetzt nichts mit deiner letzten Frage zu tun aber ich merke so ein wenig das du vieles noch nicht weißt^^

    du kannst Internet, Telefon, Kamera und Laptop oder PC falls du dir einen kaufst alles absetzen
    ob das sich lohnt bei dir kp
     
  8. 26. Juni 2010
    AW: Kleingewerbe Anmeldung - Erfahrung

    Man kann alles mögliche als Kosten und ausgaben aufschreiben. Diese senken jedoch den GEWINN. nicth den Umsatz. wenn du also 20.000 Umsatz hast dann haben ausgaben i.H.v. 5.000 keine Auswirkung darauf - sprich du kommst über die grenze. Und wirst regelbesteuert.

    eBay gewerbe hättest beim rathaus erwähnen sollen...die hätte dir gesagt was sache ist. Bist einfach rein und hast gesagt: "kleingewerbe...will haben"?

    Zu deiner frage: "Und habe ich das wirklich richtig verstanden das ich im ersten Jahr von den 17500 nichts abziehen muss reiner Gewinn? Kann mir das garnicht vorstellen...."

    Naja was heißt nichts abziehen... UMSATZ IST NICHT GLEICH GEWINN!!!! Du kaufst was für 10 EUR verkaufst es für 50 EUR
    ---> Umsatz 50EUR (50EUR/17.500EUR) ---> Gewinn 40 EUR

    anderes Beispiel:
    du kaufst was für 100.000 EUR verkaufst es für 18.000 EUR
    ---> Umsatz: 18.000EUR - damit liegst du über der grenze und musst mit 19% USt rechnen obwohl der Gewinn -82.000EUR beträgt!

    Alles sehr vereinfacht dargestellt.
     
  9. 26. Juni 2010
    AW: Kleingewerbe Anmeldung - Erfahrung

    So am Rande wurde es schon angesprochen, es kann nützlich sein sich auf die Kleingewerberegelung zu verzichten und ne Steuererklärung zu machen weil du dann die Umsatzsteuer/Vorsteuer bei Gewerbebezogeneneinkäufen (Laptop, Büromaterial, Essen usw.) wieder zurüclk erstattet bekomsst. Also als würdest Du immer ~20% Rabatt bekommen
     
  10. 26. Juni 2010
    AW: Kleingewerbe Anmeldung - Erfahrung

    ja genau, hab gesagt Einzelhandel, muss ich das jetzt ändern? Oder was ist daran besonders?
     
  11. 26. Juni 2010
    AW: Kleingewerbe Anmeldung - Erfahrung

    ne steuererklärung musst du so oder so machen. Mit kleinunternehmerregelung ist es aber einfacher, da da ne EÜR ausreicht. Aber sonst hast du Recht... man bekommts billiger^^

    Du musst überlegen wie hoch deine Ausgaben und einnahmen sind.
    Hohe ausgaben am anfang, niedrige einnahmen --> Kleinunternehmeregelung von NACHTEIL.
    Ich denke aber dass due keine hohen Ausgaben haben wirst mit nem ebay geschäft. es sei denn du verkaufst baumaschinen oder sowas Aber davon gehe ich hier nicht aus.
     
  12. 26. Juni 2010
    AW: Kleingewerbe Anmeldung - Erfahrung

    Poah... ich muss grad selsbt überlegen. Ich hab selbst kein ebay geschäfft aber ich meine mal was gelesen zu haben. Ruf am besten gleich an im rathaus oder irgendwann und frag nach. Sag ein vöglein hätte dir getzwitschert, dass es sowas vllt geben könnte.
     
  13. 26. Juni 2010
    AW: Kleingewerbe Anmeldung - Erfahrung

    und denke an die ordnungsgemäße Rechnungslegung deines geschäftes. Die Belege musst du 10 jahre aufbewahren. Des Weiteren würde ich mir dafür keinen Steuerberater nehmen. Die EÜR kannst alleine in Excel machen und als Anhang in die ESt-Erklärung heften
     
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