Kleingewerbe und Steuer

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von mr.lova, 9. Oktober 2012 .

Schlagworte:
  1. 9. Oktober 2012
    Moin,

    meine Frage:

    Kann man als Kleinunternehmer überhaupt irgendwas steuerlich geltend machen?
    Also z.B. Laptop, Büroeinrichtung und Verbrauchsgegenstände wie Toner, Papier usw.?
    Auch Auto? Tank? Leasing?


    Wäre super, wenn sich da jemand auskennen würde und paar Tipps hätte!!
     
  2. 9. Oktober 2012
    AW: Kleingewerbe und Steuer

    Du kannst diese dinge alle von der Steuer absetzen, mehr aber auch nicht. Wenn ich mir z.b einen Laptop kaufe, und nachweise, dass ich diesen für die Arbeit/Schule benötige, so kann ich auch dies absetzten.
     
  3. 9. Oktober 2012
    AW: Kleingewerbe und Steuer

    Tankquittungen kannst Du absetzen.
    Im ersten Jahr hast Du aber eh einen Freibetrag von 17500 Euro.
     
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  4. 9. Oktober 2012
    AW: Kleingewerbe und Steuer

    Kann man alles so pauschal nicht sagen. Wie jeder steuerlich bewanderte sagt: "Es kommt drauf an" !
    Grundsätzlich kannst du alle betrieblich verursachten Ausgaben absetzen.
    Als Kleinunternehmer kannst du lediglich keine Vorsteuer ziehen.
    Anlagegüter wie Laptop, Büroeinrichtung etc werden über Abschreibungen berücksichtigt, kein Sofortaufwand sofern kein Geringwertiges Wirtschaftsgut vorliegt (<410EUR netto).
    Tankquittungen bsp. kannst du nur absetzen, wenn in deinem Betriebsvermögen ein PKW ist. Andernfalls musst du eine Auflistung über die betrieblich gefahrenen Kilometer machen, welche dann mit 0,30EUR je km angesetzt werden können....

    Wie du siehst am besten mal zum Steuerberater Gibt nichts gefährlicheres als Halbwissen..
     
  5. 10. Oktober 2012
    AW: Kleingewerbe und Steuer

    Da du als Selbstständiger Kleinunternehmer kein Geld von der Steuer wieder bekommst sondern lediglich eine Gewinn-Überschuss-Rechnung machst. Kannst du prizipiell alles was nachweislich für dein Unternehmen gebraucht wird, darunter Fallen z.B. von dir genannten Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, ansetzen um deinen Gewinn zu reduzieren und so keine oder nur geringe Steuerabgaben zu haben.

    Allerdings ist nicht alles zu 100% absetzbar.

    Ein Beispiel hier ist z.B ein Geschäftsessen mit einem Geschgäftspartner dort kannst du 70% der Rechnung gelten machen und 30% nicht.

    Für Büromöbel Laptops etc. gibt es einen Wert der festgelegt wird und welcher anrechenbar wäre allerdings kann ich dir nicht beantwortet wie hoch dieser ist ;/.

    Zu 100% absetzbar sind z.B. Mieten für Büroäume die 100% gewerblich genutz werden, oder auch kostetn fürFort und Weiterbildungsmaßnahmen.

    Ich bin selber noch Kleinunternehmer und habe meine Rechnungen gesammelt die Steuererklärung quasi fertig gemacht und nur nochmal querprüfen lassen von einem Steuerberater!

    Definitiv die beste Lösung einen Steuerberater mit einzuschalten, weil nicht das später eine Wirtschaftsprüfung folgt und man einen Fehler gemacht hat und es dann böse Nachzahlungen hageln!

    Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen!

    LG Ruki
     
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  6. 10. Oktober 2012
    AW: Kleingewerbe und Steuer

    Du musst aber nachweisen wohin/wie oft/warum du gefahren bist. Das wird anschließend nocheinmal geprüft. Ich glaub so viel gibts da eh nicht, es lohnt sich eher wenn du viel fährst (Geschäftlich)
     
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  7. 10. Oktober 2012
    Zuletzt bearbeitet: 10. Oktober 2012
    AW: Kleingewerbe und Steuer

    Der Betrag hat garnichts mit den Fahrtkosten zu tun.

    Der betrifft die Kleinunternehmergrenze und somit ab wann Umsatzsteuer ausgewiesen und abgeführt werden muss!
     
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  8. 10. Oktober 2012
    AW: Kleingewerbe und Steuer

    Leute bitte mal die Ertragssteuer von der Umsatzsteuer abgrenzen....
    Kleinunternehmer hat nix mit Freibetrag, Gewinn oder anderen Sachen zu tun.

    ALLE Aufwendungen mindern deinen Gewinn, sofern sie betrieblich veranlasst sind §4(4) EStG oder §9 (1) EStG analog.
    Computer, Laptops etc. müssen je nach Art und Umfang des Gewerbes auch nicht in Privatanteil und betrieblichen Anteil aufgeteilgt werden. Nutze ich einen Computer zu 100% betrieblich , so sind auch 100% der Kosten abzuschreiben (ggf. auf die Nutzungsdauer)

    Kleinunternehmer besagt lediglich, dass du weder Umsatzsteuer ausweisen darfst, noch Vorsteuern ziehen kannst, solange du die UMSATZGRENZEN nicht überschreitest (vorangegangenes Jahr 17500 EUR, lfd. Jahr 50.000 EUR ).

    Für dich ist dann der volle Rechnungsbetrag Aufwand bzw. Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

    Wichtig ist vorallem Umsatz von Gewinn zu unterscheiden:

    @ rukash
    Warum du als Kleinunternehmer eine "Gewinn-Überschuss-Rechnung" machen musst, ist mir auch nicht ersichtlich.
    Beispiel:
    Eine GmbH ist nach §6 (1) HGB Kaufmann kraft Rechtsform und gem. §238(1)S.1 verpflichtet Bücher zu führen und muss nach §242 (1)S.1 HGB eine JAHRESABSCHLUSS = Bilanz aufstellen.

    Kann eine GmbH Kleingewerbe sein? Natürlich ...
    Die A-GmbH tätigt jedes Jahr nicht steuerbare, weil im Ausland ausgeführte Umsätze von
    3.000.000 (3 Mio. EUR) . Zudem verkauft sie noch in einer Betriebskantine ranziges Essen an Mitarbeiter und Rentner und erzielt so steuerbare und steuerpflichtige Umsätze von 17499 EUR pro Jahr.
    Kosten hat die GmbH pro Jahr nur 1.000.000 EUR

    Gewinn : 3.000.000 +17499 -1.000.000 = 2.017.499 EUR

    Umsatz im Sinne des §20 (Kleinunternehmerregelung) = 17499 EUR
    (nicht steuerbare Umsätze zählen nicht zum Gesamtumsatz i.S.d. §20)

    Ist die GmbH buchführungspflichtig ? Natürlich!
    Macht sie mehr Gewinn als 17499 EUR ? Natürlich!
    Ist sie trotzdem Kleinunternehmer ? Natürlich!!!!
    Kann sie ihre Kosten absetzen? Natürlich !!!!!
     
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  9. 10. Oktober 2012
    AW: Kleingewerbe und Steuer

    Ok, also mal ne kurze Verständisfrage:

    Ich bin Kleinunternemer, habe Einnahmen von vielleicht 4k-5k EUR im Jahr.
    Kaufe mir nen Laptop, Drucker, Toner und ka was noch.

    Ich mache am Jahresende ne Einnahmen-Überschuss-Rechnung und ziehe diese genannten Ausgaben einfach von meinen Einnahmen ab und das ist dann mein Gewinn bzw. Verlust den ich dem FA melde.

    Nix mit steuerlich geltend machen o.ä., weil damit habe ich ja in meinem Fall alk Kleinunternehmer eh nix zu tun!?


    Richtig so??
     
  10. 10. Oktober 2012
    AW: Kleingewerbe und Steuer

    Ja denke du hast es !

    Allerdings musst du bei abnutzbaren beweglichen Anlagegütern, die einer selbständigen wirtschaftlichen Nutzung fähig sind und deren Nutzungsdauer mehr als 1 Jahr beträgt (Computer, Laptop, Auto, Bürostuhl, Tisch etc etc etc) folgende Dinge beachten:

    Achtung ein Drucker oder ein Bildschirm fallen NICHT unter diese Regelung , weil sie einer selbständigen Nutzung nicht fähig sind (ohne Computer nix los).
    Allerdings ist ein Multifunktionsdrucker sehr wohl einer selbständigen Nutzung fähig, da er scannen und kopieren kann. Somit wäre der auch "abschzuschreiben" falls nicht eine der folgenden Möglichkeiten greift.

    Hach Steuerrecht macht Spaß

    entweder:
    Alles unter 410 EUR in deinem Fall brutto ist sog. Geringwertiges Wirtschaftsgut (GwG) und kann sofort gewinnmindernd gebucht werden.
    und alles drüber musst "aktiviert" werden, d.h. über seine Nutzungsdauer abgeschrieben.
    z.b. Computer 1000 EUR Nutzungsdauer 3 Jahre. Also pro Jahr 333,33 EUR gewinnmindernd buchen.

    oder:

    alle Anlagegüter in einem Jahr zwischen 150EUR und 1000EUR in einen Sammelposten buchen und dann auf 5 Jahre verteilt jeweils 20% gewinnmindernd buchen.
     
  11. 21. Oktober 2012
    AW: Kleingewerbe und Steuer

    leider sind in allen post fehler vorhanden, auch wenn es so scheint als hätte der user flosen noch die meiste ahnung ich gehe mal kurz auf die fehler ein:

    access denied : tut mir leid aber völliger schwachsinn wie flosen bereits erklärt hat

    Don_P: auch bei nicht im betriebsvermögen gehaltenen pkw kann man die tatsächlichen aufwendungen geltend machen. (fahrtenbuch ist dann aber pflicht)

    Rukash: es gibt keinen festgeschriebenen Wert eventuell meint er die amtlichen Abschribungstabelle, festgeschrieben sind diese allerdings auch nicht und es kann sowohl eine längere als auch kürzere nutzungsdauer nachgewiesen werden

    flosen: es sollte eventuell noch erläutert werden, dass wenn der lfd. gewinn 17500€ übersteigt wird im folge jahr die genehmigung zur kleinunternehmerregelung automatisch aufgehoben wird.

    flosen: die gwg (gering wertiges wirtschaftsgut) regelung stellt immer auf den netto betrag ab, auch bei der kleinunternehmer regelung. um es sofort abzuziehen muss der netto betrag der rechnung also <= 410€ sein
     
  12. 4. November 2012
    AW: Kleingewerbe und Steuer

    ja ist im großen und ganzen richtig.
    dadurch dass du deine ausgaben (laptop, etc.) als ausgabe von den einnahmen abziehst, machst du sie ja quasi steuerlich geltend (niedrigerer gewinn = weniger steuer)
    die kleinunternehmerregel bezieht sich nur auf die umsatzsteuer.

    wenn du noch fragen hast, melde dich.
     
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