#1 11. August 2007 Hallo, ich weiß nicht ob es direkt hier reinpasst. Wenn nicht, kann es ja verschoben werden, habe aber keinen besseren Bereich gefunden. Der Staat darf ja die Bank nach Kontoinformationen abfragen, falls Verdacht besteht. Welche Informationen erhält der Staat von der Bank ?? Und ab welchen "Grad" darf der Staat die Bank nach solchen Information abfragen ?? Falls jemand Ahnung hat, bitte posten. Bw für jede ordentliche Antwort is 100% + Multi-Zitat Zitieren
#2 11. August 2007 AW: Konto-Abfrage vom Staat ich denke mal das der staat das macht bei größeren firmen oder bekannteren leuten wegen steuerhinterziehung der kleine schwarzarbeiter wird wohl nicht davon betroffen sein + Multi-Zitat Zitieren
#3 11. August 2007 AW: Konto-Abfrage vom Staat Er darf die immer einholen, OHNE VERDACHT ODER GAR VERDACHTSMOMENT. Das Recht dazu gibt ihnen das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“. Und neben der Finanzverwaltung haben auch Arbeits-, Sozial- und andere Ämter Zugriff auf die diskreten Daten. Vergiss nicht : BIG BROTHER IS WATCHING U edit : hier is der link dazu : Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit – Wikipedia aber darf man wissen wieso du das wissen willst ? ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#4 11. August 2007 AW: Konto-Abfrage vom Staat Wenn man ein Auslandskonto auf macht und kein geld von der Deutschen bank auf das Konto überweist können sie dir nicht nach weisen das du ein zweit konto beitzt. Musst halt um geld auf das auslandskonto zu bekommen in das land fahren/Reißen und direct geld einzahlen!^^ (Ich weis das es so einfach funktioniert aus erster hand ..... ) mfg. H@CK$TA hoffe konnte helfen!^^ + Multi-Zitat Zitieren
#5 12. August 2007 AW: Konto-Abfrage vom Staat laut dem Link Kontenabruf – Wikipedia werden also keine Informationen an den Staat übermittelt, die den Kontostand oder Umsätze des Kontos betreffen richtig? Hier noch eine offizielle Quelle: http://www.bzst.de/003_menue_links/018_kontenabrufverfahren/index.html kann das jemand bestätigen? die können ja viel erzählen + Multi-Zitat Zitieren
#6 12. August 2007 AW: Konto-Abfrage vom Staat also ich weiß ned genau, ich bin da anders informiert: wenn dich das echt interessiert, kannste das Gesetz mal lesen : http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XBCBGI0366.pdf + Multi-Zitat Zitieren
#7 12. August 2007 AW: Konto-Abfrage vom Staat auf welcher seite steht das, welche daten die abrufen können/dürfen? mir reicht einfach ne nummer. + Multi-Zitat Zitieren
#8 12. August 2007 AW: Konto-Abfrage vom Staat 2928-36 steht das, da gucke ich jetzt aber nicht hin. Aber schon am ersten Absatz siehst du dass die den Geldfluß einsehen können, denn es geht darum, ob du irgendein Geldfluß vor ihnen Verheimlicht hast und irgendwie Steuern hinterzogen hast. Das kann der Staat mit nur deinem Namen nicht herausfinden. + Multi-Zitat Zitieren
#9 12. August 2007 AW: Konto-Abfrage vom Staat bei mir ist 2928 Seite 8, aber da steht nichts davon, ist die Rede davon das es Strafen gibt, wenn es jemand machen würde, aber wie es es anstellen davon zu erfahren steht nicht da. Steuern von Zinsen des Kontos werden ans Finanzamt vermittelt, von daher ist das nicht eindeutig... + Multi-Zitat Zitieren