Kündigung einer gerinhfügigen/kurzfristigen Beschäftigung

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von fissy, 3. Februar 2009 .

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  1. 3. Februar 2009
    hi!
    ich wollte in den Semesterferien etwas jobben gehen. Habe eine Firma gefunden, doch es gibt Fragen im Arbeitsrecht. Es ist eine geringfügige bzw. kurzfristige Beschäftigung angestrebt, sprich maximal 50 Tage Arbeitszeit.
    Allerdings wollte ich diese in 2 Betrieben machen, nachdem ich bei einem nur 2 Arbeitstage arbeiten kann; bräuchte dort also ein Vertrag für 2 Tage, für die andere Firma für 3 Wochen.

    Soweit kein Problem, aber: Wenn ich das Arbeitsverhältniss mit der ersten Firma kündige, dann einenneuen Vertrag bei Firma 2 bekomme sagt der Personalchef dürfe ich aus rechtlicher Situation nach Ablauf des 3 wöchigen Arbeitsvertrag bei der Firma 2 in diesem Jahr nicht mehr bei beiden arbeiten, da ich beide Verträge gekündigt habe, obwohl ich von der 50 Tage regel noch Tage übrig gehabt hätte.

    Da ich aber gerne wieder bei beiden Firmen im Herbst arbeiten könnte, bräuchte ich ja dort ein Vertrag, allerdings darf ich ja nicht 2 Verträge für eine Firma in einem Jahr habe.
    Also könnte ich maximal bei der Firma 1 im Feb arbeiten(Vertrag 1.2-28.2.09), bei Firma 2 im März einen Vertrag machen lassen, der bis beispielsweise Oktober 09 geht (wären insg. 17 Tage von 50).

    So könnte ich wenigstens bei einer Firma im Frühjahr und im Herbst arbeiten. Allerdings nicht bei 2.

    Jetzt meine Fragen:
    Darf ich 2 Arbeitsverträge gleichzeitig bei beiden haben "kurzfristige Beschäftigung"?
    Stimmt, dass ich bei so einen "kurzfristige Beschäftigung" nur 1 Vertrag pro Firma im Jahr haben darf und nach Ablauf des Vertrag erst 2010 wieder arbeiten dürfte?

    Vielen Dank!!!!
    Ich hiffe ihr könnt mir helfen
     
  2. 4. Februar 2009
    Hi,

    schau doch erstmal hier:

    Kurzfristige Beschäftigung

    soweit ich den Gesetzestext richtig verstehe, darfst soviel Nebenjobs im Jahr haben wie du willst, darfst halt nur nicht über die 50 Tage kommen. Das du nicht 2mal bei der selben Firma in einem Jahr arbeiten kannst, hat vielleicht was mit deren Abrechnungssystem zu tun.

    Was vielleicht noch ganz interessant ist, welchen Status du hast: Schüler, ALGII, Student etc.

    Bei einem Studententum würde sich ja auch noch die Option der Selbsständigkeit (Gewerbescheine gibts bei der Verbandsgemeinde), dann könntest du soviel arbeiten wie du willst und musst nur 19% Umsatzsteuer (vom Gehalt) an den Fiskus zahlen

    CU
     
  3. 4. Februar 2009
    ich bin noch Student.
    Aber vielen Dank, die Seite les ich mir mal durch!
     
  4. 4. Februar 2009
    HI,

    als Student kannst du einer regelmässigen Arbeit nachgehen, solang dies nicht das Bild eines Studenten beinflußt (d.h. z.b. tagsüber studieren und nachts kellnern etc.) kannst du 7000 Euro steuerfrei im Jahr verdienen und dann ist sogar die wöchentliche Arbeitszeit egal.

    Aber als Student rate ich dir (aus eigener Erfahrung) einen Gewerbeschein zu beantragen und Promotion zu machen.
    (-> gib mal "Promoter" bei google ein, die ersten Hits sind fast alles Jobangebote)

    CU

    PS: Auf Gewerbeschein kannst du bei manchen Unternehmen als Subunternehmer anfangen, fragt einfach mal bei deinm jetzigen/zukünftigen Arbeitgeber nach ob er das macht. Ist eigentlich leichter für die, da du dich ja selber um die Abführung der Steuer (Ust) verantwortlich bist.
     
  5. 6. Februar 2009
    AW: Kündigung einer gerinhfügigen/kurzfristigen Beschäftigung

    macht das für die firma was aus (zb abgaben) wenn ich als geringfüger angestellt bin als wenn ich als student angestellt bin?
     
  6. Video Script

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