Kündigung + einseitige Freistellung = Volles Gehalt?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von Berseker, 16. Juli 2015 .

  1. 16. Juli 2015
    Hallo RRler,

    ich habe heute meine Kündigung bekommen welche eine einseitige Freistellung enthält.
    Meine einzige Frage dazu ist eigentlich ob ich dadurch nochmal ein vollständiges Gehalt bekomme oder ob es dadurch zu Abzügen kommt?
    Ich habe noch 17,5 Plus Stunden auf meinen Arbeitszeitkonto welche mit eingerechnet werden in diesem Zeitraum, Urlaub hatte ich schon verbraucht da ich eh vorhatte zu Kündigen.

    Könnt ihr mir da eventuell weiterhelfen wie das in diesem Fall geregelt ist?
    Ich konnte bis jetzt eigentlich nur die Unterschiede zwischen einseitiger und mehrseitiger Freistellung finden.

    Schon mal schönen Dank vorher!
    MfG Berseker
     
  2. 16. Juli 2015
    AW: Kündigung + einseitige Freistellung = Volles Gehalt?

    Wie lang is deine Kündigungsfrist, bis dahin bekommst du noch Geld + Überstunden.
     
  3. 16. Juli 2015
    AW: Kündigung + einseitige Freistellung = Volles Gehalt?

    Die beträgt 2 Wochen und in dieser Zeit bin ich freigestellt.
    Ich wusste jetzt nur nicht ob ich während der Frristellung auch Geld bekomme.

    MfG Berseker
     
  4. 16. Juli 2015
    AW: Kündigung + einseitige Freistellung = Volles Gehalt?

    Und wo ist jetzt das Problem? Wenn du die Unterschiede kennst, müsstest du auch wissen, wie die einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber geregelt wird.
    Näheres kann man sowieso nicht sagen (z.B. zum Zeitkonto), wenn du keine konkreten Informationen lieferst. Zum Beispiel wäre interessant, ob du die Stunden erst abfeiern sollst und dann die Freistellung greifen soll. Dann wäre sowieso interessant, ob die einseitige Freistellung überhaupt rechtmäßig ist.
    HENSCHE Arbeitsrecht: Freistellung, Suspendierung
     
  5. 16. Juli 2015
    AW: Kündigung + einseitige Freistellung = Volles Gehalt?

    also das war alles aus dem schreiben:

    Edit: @Sancho-Pancho: Bezüglich des Gehalts konnte ich nichts nachlesen bis zu diesem Moment

    MfG Berseker
     
  6. 16. Juli 2015
    AW: Kündigung + einseitige Freistellung = Volles Gehalt?

    wenn dich dein arbeitgeber freistellt ist davon idR weder dein urlaub noch dein arbeitszeitkonto betroffen. heißt: du kannst dir deinen (nicht) verbliebenen urlaub und überstunden auszahlen lassen.

    soweit ich weiß geht das nicht. kannst ja mal anrufen und nachfragen wie die sich das vorstellen.

    (hast du die kündigung per mail bekommen oder abgetippt?)
     
  7. 16. Juli 2015
    AW: Kündigung + einseitige Freistellung = Volles Gehalt?

    Leider geht das ganz offensichtlich doch, wenn der Arbeitgeber gleichzeitig erklärt, Urlaub bzw. Freizeitausgleich verrechnen zu wollen. Und das tut er ja.
    HENSCHE Arbeitsrecht: Freistellung, Suspendierung
    HENSCHE Arbeitsrecht: Freistellung, Suspendierung
    Strittig wäre die Frage, ob diese Freistellung tatsächlich unwiderruflich ist. Denn dies schreibt er nicht explizit dazu. Nach häufig praktizierter Rechtsprechung würde man dann von einer widerruflichen Freistellung ausgehen. Bei der wiederum würde der Urlaubsanspruch (Zeitkonto) nicht verfallen, da der Arbeitnehmer ja stets damit rechnen müsste, doch wieder zur Arbeit erscheinen zu müssen.

    Ich würde nachweislich meine Arbeitsleistung bis zum Vertragsende anbieten und einfach mal von einer widerruflichen Freistellung ausgehen. Damit wäre der Arbeitgeber dann verpflichtet, das Gehalt und die Sozialabgaben weiter zu zahlen, bzw. wird ggf. durch die Ablehnung deines Angebots in Annahmeverzug gesetzt. Damit ließen sich Lohnfortzahlung und die Bezahlung des Freizeitausgleichs ggf. einklagen.
    Wobei - Urt. v. 14.3.2006 – 9 AZR 11/05, AuA 11/06... Danach legt das BAG jede widerruflich ausgesprochene Freistellung als unwiderruflich aus, wenn in der Freistellungserklärung eine Urlaubsabgeltung vorgesehen ist.

    Ich würde mich an deiner Stelle mit dem Gedanken anfreunden, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Dem kannst du dann auch erklären, was du angestellt hast, dass es zu einer Freistellung gekommen ist.
     
  8. 17. Juli 2015
    AW: Kündigung + einseitige Freistellung = Volles Gehalt?

    ich bin mir ziemlich sicher, dass der urlaubsanspruch idr unberührt bleibt wenn man freigestellt wird. ich weiß jetzt gerade nicht aus dem kopf woher ich das hab (und hab keine zeit das rauszusuchen) aber ich bin mir da wirklich sehr sicher. kommt aber auch immer auf den einzelfall an, pauschal irgendwas zu behaupten ist immer gefährlich.

    wie das mit deinem arbeitszeitkonto ist ist eine andere frage, wäre halt interessant was dem arbeitsverhältnis zugrunde liegt.

    solltest vermutlich wirklich zum anwalt laufen wenn dus dir leisten kannst.
     
  9. 17. Juli 2015
    AW: Kündigung + einseitige Freistellung = Volles Gehalt?

    Naja genug Geld für einen Anwalt eher nicht da ich vor kurzem erst umgezogen bin.

    Den Text hatte ich jetzt nur schnell abgetippt.
    Schon mal vielen Dank für die Hilfe. Ich denke ich werde mich nochmal mit meiner Arbeitsstelle in Verbindung setzen

    MfG Scarpall
     
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