Kündigung ohne Kündigungsfrist (Ausbildung)

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von killerburns, 6. Oktober 2009 .

  1. 6. Oktober 2009
    Um es von vornherein zu sagen, ich bin nicht die Person mit den nachstehenden Problemen, ich sollte mich für denjenigen nur erkundigen.

    Also, es geht darum, dass er seine Ausbildung abbrechen will. Nun muss er dies aber möglichst schnell machen, da gerade die Herbstferien angefangen und er in dieser zeit da weg sein muss, um noch an die Schule zu kommen.

    Wie kann er kündigen ohne einen Grund zu nennen? Ich weiß, dass man es kann, aber nur aus einem wichtigen Grund. Was für einen könnte man nennen oder das Fragen gestellt werden?

    Vielleicht hilfst das nachstehende ja einbisschen: Er arbeitet als KFZ-Mechatroniker und ist nicht mehr in der Probezeit. Er ist 17 Jahre alt und wird nächstes Jahr 18. Mittlerweile hat er 169 Überstunden.

    Neulich ist etwas passiert, er hat ein Auto zerlegt und dabei hat er vergessen, die Unterbodenabdeckung festzubinden. Die Kollegen haben am nächsten Tag das Fahrzeug aus der Werkstatt heraus gefahren und dabei ist die Abdeckung am Boden hängen geblieben und kaputt gegangen. Jetzt hat sein Chef die Kosten zusammengerechnet und in Überstunden umgewandelt. Jetzt soll er zusätzlich 36 Überstunden machen.

    Muss er das tun? Darf der Chef das machen?

    Er will nicht nur deswegen kündigen, es geht allgemein nicht mehr. Was könnte er machen bzw. als Grund nennen damit er da ohne Kündigungsfrist da abhauen kann?

    Einbisschen Infos noch:

    Geschlecht: Männlich
    Alter: 17 Jahre
    Ausbildung: KFZ-Mechatroniker
    Stand. Zweites Lehrjahr
    Überstunden: 169

    Falls ihr noch mehr wissen müsst, dann fragt.

    Ich hoffe das ihr ihm helfen könnt bzw, sinnvolle Beiträge postet.


    MfG
     
  2. 6. Oktober 2009
    AW: Kündigung ohne Kündigungsfrist (Ausbildung)

    Hi, also ich muss dir sagen das ich an seiner Stelle mal einen Anwalt fragen würde. Ich mein für ein "Unternehmen" dürfte es eigentlich kein Problem für den Sachschaden geben. Sie sollten eigentlich versichert sein ( kommt aber auch wieder darauf an wie groß diese Werkstatt ist ) , und andersrum sollte automatisch mit Ausbildungsbeginn der Auszubildene versichert sein. Also ganz ehrlich dein freund sollte einfach den Grund nennen und zwar das er eine neue Schule gefunden hat. Er hat sich das anders vorgestellt usw... Jo das ist mein Rat =)


    Mfg

    Squeze
     
  3. 6. Oktober 2009
    AW: Kündigung ohne Kündigungsfrist (Ausbildung)

    Die Werkstatt ist nicht groß. Ein 3 Mann Betrieb.

    Er weiß das es da "normal" ist, wenn rumgeschriehen wird. Aber DAS ist nicht mehr normal.

    Ginge das mit dem Grund? Könnte er dann ohne Frist kündigen?
     
  4. 6. Oktober 2009
    AW: Kündigung ohne Kündigungsfrist (Ausbildung)

    Im Ausbildungsvertrag wird das so geregelt sein, dass er während der Probezeit einfach so ohne Grund kündigen kann. Nach der Probezeit gilt eine frist von 4 Wochen. Eine kündigung kann nur mit Grund erflogen. So ist das bei den meisten Verträgen.
    Kündigen ohne Grund wüsste ich nicht das er das jetzt noch kann. Kündigen kann er natürlich weshalb er will. Selbst wenn er schwer erkranken würde, kommt in die Kündigung, dass er kündigt aufgrund seiner Gesundheit bzw. seinem Gesundheitszustand.

    Die richtigen infos findet er aber in seinem Ausbildungsvertrag. Das was dort steht ist bindend! Er hat es nunmal gelesen und mit seiner Unterschrift gesagt, dass er einverstanden ist.

    Nein natürlich nicht dafür ist der Ausbildungsbetrieb versichert und die Versicherung erstattet das. Wenn das ganze öfters passiert und "mutwillig" gemacht wird z.B. man hat keine Lust die schrauben nochmal nachzugucken kann man höchstens Abgemahnt werden. Nach dem dritten mal kann einem dann gekündigt werden.

    Sowas sollte man sofort der IHK Ausbildungsstelle melden was der Chef da für ein Unwesen treibt.
     
  5. 6. Oktober 2009
    AW: Kündigung ohne Kündigungsfrist (Ausbildung)

    Bei ihm im Vertrag steht auch, das er ohne Angabe eines Grundes kündigen kann, allerdings mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen.
    Er kann aber sofort kündigen, ohne Frist, wenn er einen wichtigen Grund nennt.

    Und so einen Grund möchte er wissen.

    Könnte er sagen, dass er einen Platz an einer Schule (Berufsschule) gefunden hat und deshalb pünktlich zu Schulanfang dort auch anfangen will?
     
  6. 6. Oktober 2009
    AW: Kündigung ohne Kündigungsfrist (Ausbildung)

    ein wichtiger grund ist z.b., dass man eine andere ausbildung beginnen möchte oder den berufszweig verfehlt hat


    oder eines der folgenden:
    Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigendem die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen. Regelmäßig geeignet, einen wichtigen Grund zu bilden, sind - Einstellungsbetrug, - dauernde oder anhaltende Arbeitsunfähigkeit, - beharrliche Arbeitsverweigerung, - beharrlicher Arbeitsvertragsbruch, - grobe Verletzung der Treuepflicht, - Verstöße gegen Wettbewerbsverbote (quelle:Fristlose Kündigung | esb Rechtsanwälte)
    auf der seite steht weiter unten noch mehr
     
  7. 6. Oktober 2009
    AW: Kündigung ohne Kündigungsfrist (Ausbildung)

    Also als Grund die Berufsschule zu nennen ist Quatsch. Denn da sollte er als Lehrling eh hingehen.
    Das beste wird sein, er meldet sich bei seinem Verantwortlichen bei der IHK und meldet das, bzw kann er ja auch anonym nachfragen und das ordentlich erklären.
    Nächster Schritt wäre dann zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und Co.

    Alles andere hier ist nur Mutmaßung. Vor allem, ist der wichtige Grund ja nicht definiert. Weißt was ich meine? Sonst könnt ich ja ankommen:
    "Hey mein Fahrrad hat nen Platten, das ist mein ein und alles, ich kann einfach nicht ohne, ich kündige" <- dummes Beispiel, aber hoffe du weißt worauf ich hinaus will...
     
  8. 6. Oktober 2009
    AW: Kündigung ohne Kündigungsfrist (Ausbildung)

    Kündigen und die 169 Überstunden abfeiern sind bisschen mehr als ein Monat und man hat die 4 Wochen rum ... falls das bei dem Chef geht ...
     
  9. 7. Oktober 2009
    AW: Kündigung ohne Kündigungsfrist (Ausbildung)

    Also wenn man Kündigt kann man aufjedenfall die Urlaubstage die einem zustehen in Anspruch nehmen.


    Das heißt. z.b. man hat 24 Urlaubstage für ein Jahr. Das wären dann 2 Tage pro Monat.
    Hat man 6 Monate gearbeitet ohne einmal Urlaub für dieses Jahr genommen zu haben, kann man schonmal 12 Arbeitstage durch Urlaub abfeiern. Da sollte man sich mal ggf. erkundigen wie das mit den Überstunden aussieht ob das auch möglich ist bei Kündigung.
     
  10. 7. Oktober 2009
    AW: Kündigung ohne Kündigungsfrist (Ausbildung)

    du kannst auch bei der arbeitsagentur nachfragen.
    wenn du so viele überstunden hast und die nie abfeiern kannst,
    ist das eig nicht rechtskräftig.
     
  11. 7. Oktober 2009
    AW: Kündigung ohne Kündigungsfrist (Ausbildung)

    Mein Rat ist: einfach Kündigen schriftlich, zum Arzt seines Vertrauens gehen und sich 4 Wochen krank schreiben lassen. Fertig
     
  12. 7. Oktober 2009
    AW: Kündigung ohne Kündigungsfrist (Ausbildung)

    also hab die nachrichten nicht von den anderen gelesen, aber

    - aufhebungsvertrag -> eine aufhebung des arbeitsverhältnisses durch beidseitige unterschrift (sowas wie fristlose kündigung)

    - kündigung mit wichtigen grund -> mobbing (ungerechte behandlung wegen des unfalls), außerdem: er is 17 und darf max. 40h/woche arbeiten, wenn das nicht der fall is könnte man das als grund nennen


    das fällt mir auf die schnelle ein, also er soll mal fragen ob der chef mitm aufhebungsvertrag einverstanden is und wenn er arrogant mit nein antwortet gleich sagen, dass er auch fristlos wegen den o.g. gründen kündigen könnte, aber mit nen aufhebunvertg.. wären beide seiten besser dran
     
  13. 7. Oktober 2009
    AW: Kündigung ohne Kündigungsfrist (Ausbildung)

    Ja, aber was könnte ein "dringender Grund" sein für ihn? Man kann ja mittlerweile nach der Probezeit nicht einfach so kündigen, man muss schon nen Grund nennen. In der Schule haben die erzählt dass z. B. ein Umzug ein wichtiger Grund sein könnte. Er weiß nicht was er so nennen könnte, sodass die Kündigung auch genehmigt wird.

    Okay danke Scratch, wenn die 40h/Woche als Grund gilt nennt er das. Denn er arbeitet definitiv mehr als 40h die Woche
     
  14. 7. Oktober 2009
    AW: Kündigung ohne Kündigungsfrist (Ausbildung)

    Eine Kündigung muss nicht genehmigt werden, Fristlos hat der Poster über dir beschrieben, ansonsten wie schon gesagt URLAUB und KRANK machen zack haste 4 Wochen rum, das würde ich sogar so machen allein weil dann der Chef noch mal bezahlen darf!!
     
  15. 7. Oktober 2009
    AW: Kündigung ohne Kündigungsfrist (Ausbildung)

    Pf als ich meine Ausbildung abgebrochen habe, bin ich einfach nicht mehr gegangen, habe denen das kurz gesagt und denen meine Kündigung geschickt. Ohne irgendeine Angabe von nem Grund.
     
  16. 7. Oktober 2009
    AW: Kündigung ohne Kündigungsfrist (Ausbildung)

    ja das is gesetzlich so vorgeschrieben, wenn er unter 18 ist, deshalb sehe ich das auch als "dringenden grund" an. sollte nämlich bei über 40h deinen freund was passieren, dann wird das nicht von der unfallversicherung gedeckt( oder so)

    aber wie gesagt ich würd erstmal friedlich nach einen aufhebungsvertrag fragen, wenn das nich klappt und die fristlose mit wichtigen grund auch nicht klappen sollte, dann einfach ne ordentliche kündigung einreichen, resturlaub/überstunden/krank.


    der kollege über mir der meinte einfach nich mehr auf die arbeit gegangen zu sein.. mhh dafür kann schadenersatz vom arbeitgeber verlangt werden, theoretisch genauso, wenn man mit ordentlicher kündigung den betrieb verlässt und die gleiche ausbildung in einen anderen fortsetzt. was es nich alles gibt ^^ .. es sei denn er war in der probezeit dann is das eh alles egal
     
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