#1 30. Januar 2013 hallo leute, ein kolege von mir hat ein kleines problem und zwar musste er aus seiner alten wohnung ausziehen (warum ist egal) nun hat er eine neue wohnung angemietet und zwar besteht das mietverhältniss ab dem 1.2.13 sprich er zieht grade ein dabei merk er nun aber das nachbarn umgebung usw. ihm garnicht zusagen und will da wieder weg, aber wielange muss er nun kündigungsfristen einhalten, gelten bei ihm nun auch 3 monate ? oder hat da einer nen tipp ? + Multi-Zitat Zitieren
#2 30. Januar 2013 AW: kündigungsfrist mietwohnung Wieso sollten bei ihm nicht 3 Monate zählen? Gesetzlich sinds nunmal 3 Monate + Multi-Zitat Zitieren
#3 30. Januar 2013 AW: kündigungsfrist mietwohnung Von einem Mietvertrag kann er nicht so einfach zurücktreten. Er kann auf die Kulanz des Vermieters hoffen um da noch rauszukommen, ansonsten werden die 3 Monatsmieten fällig. Sorry,hätte dir gern etwas erfeulicheres mitgeteilt + Multi-Zitat Zitieren
#4 30. Januar 2013 Zuletzt bearbeitet: 30. Januar 2013 AW: kündigungsfrist mietwohnung dann soll er sich mal das kleingedruckte in seinem mietvertrag durchlesen. nach vertragsabschluss, also nach meiner unterschrift unter dem vertrag - hatte ich noch 2 wochen kündigungsrecht. kommt auf mein deutsch klar + Multi-Zitat Zitieren
#5 30. Januar 2013 AW: kündigungsfrist mietwohnung sprich eine art wiederrufsrecht wie man es auch bei normalen verträgen hat ? + Multi-Zitat Zitieren
#6 30. Januar 2013 AW: kündigungsfrist mietwohnung genau ich hatte ein rücktrittsrecht, dass ist inzwischen aber erloschen und jetzt muss ich 3monate im vorraus bescheid geben wenn ich hier raus will. der junge soll einfach in seinen mietvertrag schauen, also meiner ist sehr übersichtlich.. außerdem bekommt man sowas doch immer gesagt wie was von statten geht, bevor man unterkritzelt + Multi-Zitat Zitieren
#7 30. Januar 2013 AW: kündigungsfrist mietwohnung 2 wochen rücktrittsrecht? hast den vertrag selbst geschrieben? wir sind hier ja nicht beim fernabsatz. Also ich kenn die 3 Monate und die weitere Staffelung für den Vermieter - so wird das auch gehandhabt. er soll mit seinem vermieter reden ob er den vertrag auflöst wenn er einen nachmieter findet + Multi-Zitat Zitieren