#1 20. Juli 2009 Hallo Community, eine Freundin möchte bei dem Konzern SRH GmbH eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Physiotherapeutin machen: Da sie den Vertrag bis anfang nächster Woche zurück senden muss und evtl. doch ein Studium beginnen möchte, ist sie am überlegen was im Falle einer Kündigung passiert. In den Vertragsklauseln ist folgendes festgehalten: §5 vorzeitige beendigung des vertragsverhältnisses (1) der schüler kann den Schulvertrag durch eine schriftliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende vorzeitig beenden, erstmalig ist der schulvertrag zum Ende des ersten Quartals, das auf das Quartal folgt, indem die Ausbildung begonnen hat, kündbar (3) eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt hiervon unberührt §6 Rüchtritt (3) der schüler kann ohne Angabe von Gründen vor beginn der Ausbildung von diesem Schulvertrag zurüchtreten, sofern er den Rüchtritt innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich gegenüber der SRH Fachschulen gGmbh erklärt und der Vertragsabschluss mehr als 14 Wochen vor dem in §2 festgelegtn Beginn der Ausbildung erfolgte. Was heißt das nun konkret? Laut §5(1) ist ja exakt festgelegt, dass die Kündigung frühestens nach 6 Monaten nach Ausbildungsbeginn erfolgen kann. ABER: Nach §5(3) hieße das, dass bei wichtigem Grund keine Frist eingehalten werden muss. Frage: Wäre die Aufnahme eines Studiums oder anderer Ausbildung ein wichtiger Grund? Denn: Falls sie die Ausbildung nach Unterzeichnen des Vertrags nicht mehr ausüben möchte, müsste sie 3600€ berappen, da 410 mtl x 6 Monate. Danke! + Multi-Zitat Zitieren
#2 20. Juli 2009 AW: Kündigungsfristen SRH Physiotherapie?! Nein das ist kein wichtiger Grund. Ein wichtiger Grund wäre z.B. wenn sie klaut. Und aus dem wichtigen Grund kann auch nur der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen + Multi-Zitat Zitieren