Lidl wegen Lockvogelangebot verklagt

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Snoopy3, 30. Juni 2005 .

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  1. 30. Juni 2005
    Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) verklagt Einzelhändler Lidl vor dem Landgericht Heilbronn wegen einer Lockvogelwerbung. Danach habe Lidl bundesweit mit Kampfpreisen für eine Digitalkamera geworben, die in vielen Filialen schon nach Minuten vergriffen war. Im vorliegenden Fall war das Angebot vom 30. Mai dieses Jahres eine Samsung Digimax A6 für 199 Euro.


    Die Regelungen im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sehen nach Angaben der Verbraucherzentrale in solchen Fällen vor, dass der Vorrat für mindestens zwei Tage reichen muss. Abweichungen von dieser Regel seien zwar möglich, das Unternehmen müsse dies aber begründen. Von Lidl sei zu erwarten, dass es den Bedarf einigermaßen zutreffend kalkuliere, sagte eine Verbraucherschützerin. (mhe/c't)

    quelle: heise.de



    Edit by zwa3hnn:
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  2. 30. Juni 2005
    das find ich zu recht! Wenn man sowas anbietet und übereall Werbung macht und der Vorrat anstatt 2Wochen nur ein paar Minuten reicht ist das eine Sauerei!!!
     
  3. 30. Juni 2005
    das is echt ne sauerrei mit den lockvogelangeboten .. bei der metro isses oft auch so .. damals wollten sich die eltern von nem kumpel ne kaffemaschine kaufen .. die war so in etwa 40% billiger als wo anders .. die kamen gaaaannz frueh morgends an und was war? es waren nur 6 stueck da!! die ham wirklich nur 6 stueck davon gehabt .. was fuer ein beschiss! deswegen finde ich sowas gehoert auch verklagt!
     
  4. 30. Juni 2005
    jap , aber der lidl at dann in jeder filiale 6 kameras, und dann muss du dich eben sputen
     
  5. 30. Juni 2005
    klar das ist für die Leute die keine bekommen haben, aber wenn die so begeehrt war ... ich finde es is affig das sie verklagt wurden!
     
  6. 30. Juni 2005
    lidl is lidl die kalkulieren halt so das sie alles los werden und das zu 100% nix übrig bleibt und nix verschwendet wird

    discounter rulez
     
  7. 30. Juni 2005
    Der Verbraucherschutz hat ganz recht, es ist auch gesetzlich geregelt, das man beworbene Produkte auf Vorrat im Lager hat, um wenigstens 3/4 der Zeit in der das gültig ist ausliefern zu können. Wenn kleinere Läden sich sowas net immer leisten können ist das ja noch zu verstehen, aber gerade Penny, Lidl und Co sollten in der Lage sein sich daran zu halten.

    Edit// Wenn es zum Beispiel bei Aldi PC Monitore gibt, und ihr kommt morgens kurz nach neun da an, dann habt ihr das Recht darauf zu bestehen, auch wenn keine mehr da sind. Ist nur ne Frage wer sich auf nen Rechtsstreit einlässt.
    In meinem Fall, wir haben 2 Aldifilialen hier, hat der Marktleiter im 2. Markt angerufen, das die einen Monitor bringen. Und so hatte ich ihn nach ca. 30 min warten. Aber das habe ich z.b. bei Karstadt und Megacompany schon ganz anders erlebt. Da wurden die richtig unfreundlich, mit der Begründung da können wir doch nix dafür, das alles in´ner Stunde ausverkauft ist und so.
     
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