#1 26. September 2006 Vor fast zwei Monaten reichte die RIAA gegen die Tauschbörse Limewire Klage ein: weil sie für Copyrightverstöße ihrer Nutzer mit haftbar sei, solle die Tauschbörse die Kleinigkeit von 150.000 Dollar pro unerlaubt verbreitetem Song zahlen. Limewire reichte nun Gegenklage ein: Monopolmissbrauch, Betrug am Kunden und weitere Verstöße wird dem Verband vorgeworfen. Die Industrie berief sich auf die Stellungnahme des Supreme Court im Fall Grokster: wenn ein Tauschbörsenhersteller aktiv zu Urheberrechtsverletzungen ermutige, könne er für das Handeln der Nutzer mit verantwortlich gemacht werden. Entsprechende Nutzungsbestimmungen und Willenserklärungen, die in viele Clients integriert sind, läßt die RIAA dabei offenbar nicht gelten: was den Tausch entsprechenden Materials ermöglicht, ist nach ihrer Sichtweise illegal. Entsprechend wurde Limewire auf Schadenersatz verklagt. Limewire erkennt in dieser Vorgehensweise das simple Absichern einer missbräuchlich erhaltenen Monopolstellung. Das "...Ziel [der RIAA] ist einfach: jeden Musikdistributionskanal zu zerstören, den sie nicht besitzt oder kontrolliert, oder diese dazu zu zwingen, Geschäfte mit ihr auf exklusiver und nichtwettbewerblicher Basis zu machen, um die Verbreitung und die Preisgestaltung digitaler Musik vollständig zu kontrollieren, zum Schaden der Verbraucher. ... Dieser Fall ist nur ein Teil eines viel größeren, modernen Komplotts zur Zerstörung sämtlicher Innovation, die Inhaltseigentümer nicht kontrollieren können und die ihre herkömmlichen Geschäftsmodelle stören." Limewire verlangt ein Gerichtsverfahren. Wenngleich die aggressive Erwiderung der maßlosen Schadenersatzforderungen der Industrie nahelegt, dass Ziel der ganzen Aktion ein Vergleich ist, so wäre das Ergebnis eines Verfahrens natürlich höchst intererssant - einerseits in Bezug auf die Frage, ob der Betrieb einer Tauschbörsae per se bereits als ein Akt der Verleitung zum Gesetzesverstoß betrachtet werden kann, auf der anderen Seite, ob hier tatsächlich ein Monopolmissbrauch vorliegt. quelle: gulli untergrund news + Multi-Zitat Zitieren
#2 26. September 2006 AW: Limewire strikes back: RIAA wegen Monopolmissbrauch verklagt verdient hätten die es xD die wollten sogar von einem schon mann der schon lange tod war geld sehen. oder auch die frau die nichtmal inet hatte xDDD das ist doch einfach krank + Multi-Zitat Zitieren
#3 26. September 2006 AW: Limewire strikes back: RIAA wegen Monopolmissbrauch verklagt Ich würds ja auch nicht schlecht finden wenns sie damit durchkommen würden, aber in amerika ist ja immer alles anders, als es gerecht wäre Tja, alleine schon für die ganzen Milchmädchenrechnungen der RIAA ala "Jeder Download ist ne nicht verkaufte Platte" sollten die haushoch verlieren + Multi-Zitat Zitieren
#4 28. September 2006 AW: Limewire strikes back: RIAA wegen Monopolmissbrauch verklagt Naja kann man wohl nicht viel sagen ,mein Wunsch an die Richter: Laßt euch mal nich ständig beeinflussen sondern benutzt mal euren gesunden Menschenverstand. Wenn die letzte Filesharingplattform zerstört und der letzte Musikstore übernommen wurde, werden die merken, dass die musik trotzdem nicht gekauft wird, weil preis und leistung einfach alles andere als gut ist , das müssen sie eigentlich am besten wissen :tongue: + Multi-Zitat Zitieren
#5 23. Januar 2007 Limewire: Monopolklage gegen Labels gefordert Limewire: Monopolklage gegen Labels gefordert In die zweite Runde geht die Auseinandersetzung zwischen Limewire und Musiklabels. Letztere forderten 150.000 Dollar Entschädigung pro getauschtem Song. Limewire reichte Gegenklage wegen Monopolmissbrauch ein. Die Labels forderten die Zurückweisung der Klage, nun legt Limewire nach. Man könnte ein legitimer Wettbewerber auf dem Musikmarkt sein, würden die Labels ihre Monopolstellung nicht gesetzeswidrig ausnutzen. Limewires Analyse der Situation: die heutige Mediendistribution gleicht einer Sanduhr. Eine breite, noch nie dagewesene Vielfalt von Künstlern bietet einer riesigen Hörerschaft ihre Titel an - dazwischen befindet sich der Flaschenhals, an dem die Labels steuern und den sie gegen alle Konkurrenz verteidigen. Limewire könnte zum Distributor werden, das Monopolstreben der Labels hindere den Filesharing-Anbieter daran. Dabei habe man durchaus eine funktionierende Technologie anzubieten: Mit MagnetMix und LimeWire sei die Lime Wire LLC Wettbewerber im Markt der digitalen Distribution auch copyrightgeschützter Musik über das Internet. Zur rein legalen Distribution sei Limewire nämlich wohl in der Lage: allein das Monopolinteresse der Labels hindere das Unternehmen daran. Konkret stehe eine Technologie bereits bereit, mit der das unerwünschte Tauschen urheberrechtlich geschützten Materials mittels der Hash-Werte der angebotenen Files unterbinden könne, die Labels weigerten sich jedoch, die Hashes an Limewire weiterzugeben. iMesh, einer der Konkurrenten, würde mit diesen Hashwerten versorgt, Limewire indessen nicht. Anstatt die Hashwerte herauszugeben und Limewire so das Filtern zu ermöglichen, würde verlangt, dass Limewire Audible Magic einsetzen soll. Audible Magic sei nach Angabe LimeWires jedoch vom Sharman Network-Partner Altnet abhängig, der Patente an AudibleMagic-Technologie halte. Diese Patente seien nach Auffassung Limewires jedoch ungültig. Man werde zur Nutzung dieser Technologie nur deshalb gezwungen, um als Konkurrenz erst gar nicht in Erscheinung zu treten. Eine Argumentation, die Zahnschmerzen bereitet - wenn Audiblemagic funktioniert wie versprochen, dann wäre die Soft immerhin in der Lage, verschiedene Rips ein und desselben Tracks zu erkennen, während bei einem simplen Hash, wie von Limewire gefordert, im Prinzip nur der ID3-Tag geändert werden müßte, um den Filter zu umgehen. Leistungsfähiger scheint AudibleMagic daher allemal. Auf der anderen Seite hat sich die klagende Industrie bereits in so viele Widersprüche verstrickt, dass der Gegenseite das Nebelwerfen nicht wirklich übel genommen werden kann. Schon allein, dass man sich von mehrerenSoftwareanbietern bereits fürstlich entschädigen ließ, die User aber dennoch für weitere Schadenersatzzahlungen belangt, bleibt fragwürdig. Und monolistische Strukturen - trotz des ersten Top40-Hits eines nirgendwo unter Vertrag stehenden Künstlers dürften diese nach wie vor problemlos zu beobachten sein. quelle: gulli untergrund news + Multi-Zitat Zitieren
#6 23. Januar 2007 AW: Limewire: Monopolklage gegen Labels gefordert Klasse! Endlich mal jemand der zurückschlägt und was gegen dieses, wirklich schon kriminelle Alles-was-mir-nicht-passt-Verklagen. Als normaler Mensch hat man ja kaum eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren. Allein durch die Anwaltskosten würde man in tiefe Schulden fallen. Aber wenn da ein Unternehmen, wenn man Limewire so bezeichnen darf, dagegen vorgeht stehen die Chancen schon viel besser. Und die Vorwürfe sind ja durchaus berechtigt... + Multi-Zitat Zitieren