#1 27. November 2007 Das Landgericht München hat mit Urteil vom 14. November 2007 (Az. 21 O 6742/07) eine im Eilverfahren ergangene Entscheidung gegen den Heise Zeitschriften Verlag bestätigt, wonach heise online im Rahmen der Berichterstattung keinen Link zur Homepage des Unternehmens Slysoft setzen darf. Das Urteil im Rechtsstreit mit Unternehmen der Musikindustrie entspricht im Tenor dem Beschluss, den dieselbe Kammer im Verfügungsverfahren gefasst hatte, und wurde so erwartet. Auch die Begründung enthält kaum neue Aspekte: Entgegen der Auffassung des Verlags sieht die Kammer in dem Verbot keine wesentliche Einschränkung der Pressefreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Beschwerde des Heise-Verlags gegen die Eilentscheidung nicht angenommen, sondern auf die Möglichkeit verwiesen, zunächst ein Hauptsacheverfahren anzustrengen. Im Zuge dieses Verfahrens wird der Verlag nun Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen. (hob/c't) Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/99618 + Multi-Zitat Zitieren
#2 27. November 2007 AW: Link-Verbot gegen Heise bestätigt Ganz böses Urteil. Ich bin kein Webmaster, aber wenn ich einer wäre würde ich mir folgende Frage stellen. Was darf ich machen? Was darf ich nicht machen? Mache ich nen falschen Link ist meine Existenz gefährdet. Durch solche Urteile entsteht eine große Unsicherheit unter den Webmastern. + Multi-Zitat Zitieren
#3 27. November 2007 AW: Link-Verbot gegen Heise bestätigt zwar ansich eine schlimme einschränkung der meinungsfreiheit aber lässt sich leicht umgehen Slysoft - Google Search >- einfach das google suchmeta angeben. kann man auch nochn bisschen besser mit der auf gut glück suche machen wo man dann direkt auf die seite kommt + Multi-Zitat Zitieren
#4 27. November 2007 AW: Link-Verbot gegen Heise bestätigt Genau. Wahrscheinlich will diese Firma nicht, das zb heise.de die Machenschaften aufdeckt. + Multi-Zitat Zitieren
#5 27. November 2007 AW: Link-Verbot gegen Heise bestätigt ich glaub du bist nicht richtig im bilde... geklagt hatte die musikindustrie gegen den heise verlag. diesem sollte verboten werden, mit einem link in einem artikel auf die webseite der firma slysoft (anydvd) zu verweisen, da mit der software verbotene kopien geschützter dvds angefertigt werden können. + Multi-Zitat Zitieren
#6 27. November 2007 AW: Link-Verbot gegen Heise bestätigt slysoft.com als text schreiben und dem user sagen er solls in den browser kopieren was so schwerr dran? + Multi-Zitat Zitieren
#7 27. November 2007 AW: Link-Verbot gegen Heise bestätigt es geht aber doch ums prinzip. schließlich schreibt heise ja seriöse, objektive berichte. user werden von heise ja nicht animiert, sich die software dort zu besogen und illegale dvd kopien zu erstellen, sondern es wird der vollständigkeit halber auf eine webseite einer firma verlinkt. dieses urteil könnte präzendenzcharakter haben, daher ist es alles andere als unwichtig. als nächstes ist dann das alleinige nennen des firmennamens auch verboten und irgendwann darf garnix mehr geschrieben werden... + Multi-Zitat Zitieren
#8 27. November 2007 AW: Link-Verbot gegen Heise bestätigt Verdammte Rechtsverdreher. Das Urteil hätte es ruhig schon früher geben können. Hab genau deswegen vor 3 Jahren ne Abmahnung erhalten, weil ich nen Link in meinem Forum zu Slysoft (darf ich den Name überhaupt noch erwähnen oder muss ichs mit ai statt y schreiben??) drinstehn hatte. So hat mans gern. ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#9 28. November 2007 AW: Link-Verbot gegen Heise bestätigt das urteil GEGEN den heise verlag ist doch bestätigt worden. also sind solche links auch weiterhin verboten. darüber freust du dich? oder versteh ich deinen sarkasmus nicht? ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#10 28. November 2007 AW: Link-Verbot gegen Heise bestätigt Gefreut?? Bei dem Urteil kann ich mich nur aufregen. Und dafür hab ich keine Zeit. Das Urteil zeigt nur mal wieder eindeutig, in was für einer Gesellschaft wir heutzutage leben. :/ + Multi-Zitat Zitieren