#2 9. Oktober 2014 AW: Falsche aussage von TÜV wegen Felgen ABE A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Steht die Reifengröße im Schein ? Evtl. ist das gemeint .. + Multi-Zitat Zitieren
#3 9. Oktober 2014 Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2014 AW: Falsche aussage von TÜV wegen Felgen ABE löschen + Multi-Zitat Zitieren