#1 14. Oktober 2010 Hallo liebe RR'-Gemeinde ich habe folgende Frage diesen Themas bezueglich. Und zwar: Ich habe vom 23.06.2009 - 05.07.2009 auf dem CHIO gearbeitet. Jetzt habe ich die Lohnsteuerbescheinigung für '09 vor mir liegen. Nun steht unter dem 4. Punkt: Einbehaltene Lohnsteuer: XX.XX € Ich bin der Meinung, dass man sich dieses Geld wieder zurueck holen kann. Ich bin Schüler und verdiene relativ selten etwas auf Lohnsteuer. Bloß will ich das Geld zurueckhaben, will ja dem Staat nichts schenken Nimmt mir genug. Aber wie mach ich das jetzT? An wen muss ich mich wenden? Im Internet wurde ich auch nciht wirklichh fündig. Lg Freddy + Multi-Zitat Zitieren
#2 14. Oktober 2010 AW: Lohnsteuer Rückerstattung Naja bei Steuerangelegenheiten wendet man sich an das Finanzamt Es ist immer das Finanzamt an deinem aktuellen Erstwohnsitz für dich zuständig. Füll einfach die vereinfachte Lohnsteuererklärung aus. Das Dürfte wohl für dich reichen wenn du nur einmal ein 2 stelligen Betrag verdient hast. + Multi-Zitat Zitieren
#3 16. Oktober 2010 AW: Lohnsteuer Rückerstattung Also wenn du in Zeile 4 einen Betrag von xx, xx € stehen hast … Und du im ganzen Kalenderjahr (Kindergeld nicht mit Rechnen) nicht mehr als 8924,00 Euro (8004 + 920 Werbungskosten Pauschbetrag verdient hast kannst du durch die Einkommensteuererklärung 2009 die kompletten Lohnsteuer wieder holen, da dein Einkommen unter oder bzw. bei 8004,00 liegt und somit keine Einkommensteuer festgesetzt werden. + Multi-Zitat Zitieren