#1 12. Februar 2008 Hallo Leute, ich bin gerade am überlegen ob ich für das Jahr 2006 eine Steuererklärung machen soll. Ich habe gehört es solle sich in meinem Fall lohnen. Deswegen schilder ich den Fall kurz. Ich war bis 01.07 2006 Azubi und verlies den Betrieb mit bestehen der Prüfung. Dann machte ich einen Monat nichts. Ich habe mich auch nicht Arbeitslos gemeldet ich dachte das lohnt sich nicht. Am 01.08.06 fing ich dann eine Stelle als Kaufmann im Groß und Außenhandel an. Diese verlor ich zum 31.10. wieder. Ich meldete mich Arbeitslos und war dies dann auch zwei Monate. Am 01.12.06 fing ich dann wieder als Kaufmann im Groß und Außenhandel an. Bekomme ich nun Lohnsteuer erstattet? Kennt sich wer damit aus? Für Hilfe giebt es Bewertung + Multi-Zitat Zitieren
#2 12. Februar 2008 AW: Lohnsteuerrückerstattung bei kurzfr. Arbeitslosigkeit? Da du keine Angaben machst, kann man dir auch keine genaue Antwort geben.. aber rein erfahrungstechnisch, würde ich dir antworten: ja + Multi-Zitat Zitieren
#3 12. Februar 2008 AW: Lohnsteuerrückerstattung bei kurzfr. Arbeitslosigkeit? Welche Angaben fehlen dir denn? Habe doch sehr viele Angaben gemacht + Multi-Zitat Zitieren
#4 13. Februar 2008 AW: Lohnsteuerrückerstattung bei kurzfr. Arbeitslosigkeit? Ich will deine Daten gar nicht wissen, nur zu deiner Information ) Bruttoarbeitlohn, werbungskosten, geldwerter vorteil, versicherung... + Multi-Zitat Zitieren
#5 13. Februar 2008 AW: Lohnsteuerrückerstattung bei kurzfr. Arbeitslosigkeit? demnach solltest du einen anspruch auf lohnsteuererstattung bekommen geb dann noch den 1 monat an wo du nicht mal algII beantragt hast + Multi-Zitat Zitieren
#6 13. Februar 2008 AW: Lohnsteuerrückerstattung bei kurzfr. Arbeitslosigkeit? Ob Du es glaubst oder nicht , dadurch , das Du Arbeitslos warst , bekommst überhaupt erst mal kohle ^^ Kannst mir glauben ... Bin selber Cheffe ^^ Duckstein + Multi-Zitat Zitieren