#1 27. Januar 2008 hiho, hab von einigen leuten gehört das man wenn man bussgeld bekommt zb. wegen blitzen etc. und nicht sofort bezahlt bis die mahnungen reinflattern, die mahngebüren nicht zahlen muss... stimmt das? mfg blubbi + Multi-Zitat Zitieren
#2 27. Januar 2008 AW: mahngebühren ja stimmt, wenn man der Zahlung bis zum vorgeschriebenen termin nicht nachkommt können mahngebühren dazukommne. + Multi-Zitat Zitieren
#3 27. Januar 2008 AW: mahngebühren ja das weiss ich auch.. aber muss man die mahngebühren zusätzlich zahlen?! + Multi-Zitat Zitieren
#4 27. Januar 2008 AW: mahngebühren Normal wird dann ein Betrag (Bussgeld + Mahnungsgebühr) von Dir gefordert. D.h. Du musst nich mehrere Beträge überweisen. + Multi-Zitat Zitieren
#5 27. Januar 2008 AW: mahngebühren ne da kommt doch dann ne mahnung mit den bisherigen auszustehenden betrag + xx€ bearbeitung/mahngebühren.. so jetz hab ich schon von vielen leuten gehört das man nur den ersten betrag zahlen muss... heisst nicht die bearbeitung/mahngebühren.. aber ob das stimmt weiss ich net.. darum frag ich ja nach + Multi-Zitat Zitieren
#6 27. Januar 2008 AW: mahngebühren nene. da kommt zum ersten betrag noch was dazu. Also keine angst: wird nicht weniger + Multi-Zitat Zitieren
#7 27. Januar 2008 AW: mahngebühren normalerweise musst alles zahlen, auch die mahngebühren. kannst ja mal versuchen, wenn du nur das bussgeld zahlst, ob dann ruhe ist, wenn die noch mehr wollen werden die sich schon melden, und dann zahlsz halt noch den rest, könnte dann aber u.u. nochwas zu kommen, weil sie dich ja nochmal anmahnen, also dann doppelte mahngebühr + Multi-Zitat Zitieren
#8 27. Januar 2008 AW: mahngebühren ja und genau darum will ich des net umbedingt ausprobieren.. aber ich hab das wirklich schon von vielen leuten gehört... leider find ich in google nix :/ + Multi-Zitat Zitieren
#9 27. Januar 2008 AW: mahngebühren kommt immer auf die kulanz der betreffenden behörde an. im grunde sinds ja eigtl. froh, wenns ihr geld haben und alles andere fällt imo unter korinthenkackerei. es gibt immer sachbearbeiter, die es übergenau nehmen. mal klappts und mal ned, nen patentrezept gibts dafür ned + Multi-Zitat Zitieren
#10 27. Januar 2008 AW: mahngebühren Warum fragst du nicht einfach "die vielen Leute, von denen du es schon gehört hast" ??? Es ist doch eigentlich bekannt, dass die Behörden schnell mal Mahngebühren draufknallen, wenn man der Zahlung nicht nachkommt. Von daher: Entweder gleich bezahlen oder die Mahngebühren in Kauf nehmen. Oder die einfachste Lösung: Wenn man sich Verkehrsdelikte nicht leisten kann/will, dann soll man halt einfach keine begehen. + Multi-Zitat Zitieren
#11 27. Januar 2008 AW: mahngebühren Meineswissens musst du keine Mahngebühren zahlen. Überweise nur den Geforderten Betrag ohne die Mahngebühren. Dann hat sich das. + Multi-Zitat Zitieren
#12 27. Januar 2008 AW: mahngebühren wie schon einer schrieb, kann es sein, dass es darauf ankommt, wie "nett" die zuständige behörde ist... aber: klar muss man solche gebühren bezahlen....die werden schließlich nicht zum spaß erhoben... + Multi-Zitat Zitieren
#13 27. Januar 2008 AW: mahngebühren du kannst ja immer so tun als haette sich die zahlung mit der neuen mahnung und der mahngebuehren ueberschnitten. also weil die sehen ja nich wann du das geld losschickst und ausserdem brauchen die banken ja wirklich immer verschieden lang zum ueberweisen. bei mir hat es einmal ueber ne woche gebraucht bis das geld weggeschickt war! man kann nich immer sagen das geld is ein tag nach der ueberweisung schon beim empfaenger! also wenn noch kein tag vergangen is wuerde ich das auf alle faelle probieren! + Multi-Zitat Zitieren