Mahnung

Dieses Thema im Forum "Webentwicklung" wurde erstellt von Blackbox, 28. Januar 2007 .

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  1. 28. Januar 2007
    Hi

    ich habe heute mittag nach einem coder gesucht der mit meine selbst designte seite codet

    und als er es mir gemacht hat und gezeigt hat, hat es mir nicht gefallen und wollte es nicht dann hat

    sein "kollege" mir das hier geschickt

    Hallo ***** *******,


    sie haben uns einen Auftrag gegeben, dieser handelte sich um eine Anpassung im Wert von 30€.

    Sie meinen nun dieses nicht zahlen zu müssen, dieses jedoch gilt nicht, sie haben sozusagen einen Vertrag getroffen.

    Ein Vertrag ist auch per Chat mit beiderseitiger Einstimmung Rechtskräftig.

    Wir haben ein Gewerbe und müssen somit monatlich unsere Arbeiten versteuern, ihre ist auch eingetragen somit würden wir verlust machen.

    Sie haben eine Webspell Anpassung gefordert, solch ein Auftrag bezieht sich auf die index.php + Bilder, Webspell-Coding zB. Andere Ansichten kosten extra.

    Bitte tätigen sie ihre Überweisung innerhalb von 7 Tagen, ansonsten werden wir ihnen eine Mahnung per Anwalt zukommen lassen, diese Kosten müssen sie zusätzlich Tragen.

    Inhaber: *************
    Kontonummer: ***********
    Bankleitzahl: *******

    Sollten sie weiterhin danach nicht Zahlen werden wir den Fall zur Anzeige bringen.


    Mit Freundlichen Grüßen

    ******** - Alpha-Dreams Geschäftsleitung
    Inhaber: ***********
    Kontonummer: *********
    Bankleitzahl: ********

    http://www.alpha-dreams.de/


    können die das machen ?

    adresse haben sie von dir. was soll ich amchen ?

    mfg

    edit/ wenn falsche section - moven -
     
  2. 28. Januar 2007
    AW: Mahnung

    LOL ey was soll man dazu sagen?

    Einen auf Profi-Schnösel machen, dadrinnen Rechtschreibfehler und Formfehler (Sie klein) und dann auchnoch wörter wie "Sozusagen" usw.

    Ich denke nicht das du da was befürchten musst.
    Es gibt weder einen "Vertrag" , noch denke ich das da was bei rauskommt.

    Ich würde es nicht zahlen ....
    Die sind ihrem "Vertrag" ja auch nicht nachgekommen, weil sie es nicht ordentlich gemacht haben

    Erich
     
  3. 28. Januar 2007
    AW: Mahnung

    Geschäftsleitung ... ich muss mal eben lachen
    Aber back2topic


    Also rein praktisch ist es möglich diese Forderung zu stellen. Verträge müssen nur in Ausnahmefällen zwingend schriftlich erfolgen. Du hast lediglich nun den Vorteil, dass die dir nachweisen müssen, dass du den Auftrag gegeben hast.
    D.h. hast du das zu den Konditionen(30€) in Auftrag gegeben?
    War dir der Preis vorher bekannt?

    Wichtig wäre auch, ob dir eine kostenlose Variante vorgeschlagen wurde, die nur bei Abnahme/Kauf bezahlt werden muss.
     
  4. 28. Januar 2007
    AW: Mahnung

    Äh wenn ich das richtig sehe hast du angst vor 2 16 Jährigen? Also.. Ein Vertrag gilt egal ob mündlich per Handschlag oder per Papier jedoch ist es immer schwer nach zu weißen ob ein Vertrag geschlossen wurde wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt außerdem bezweifle ich das die 2 Typen da vor Gericht oder so gehen da es sich für 30€ nicht wirklich lohnt ;D

    PS: Falls es zu Anzeige kommt einfach abstreiten das du wusstest das 30€ auf dich zu kommen..
     
  5. 28. Januar 2007
    AW: Mahnung

    also meiner meinung nach ist es auch richtig das dieser Vertrag Rechtskräftig ist, da es sich dabei um ein Speziel für dich angefertigtes Produkt handelt und der Verkäufer bzw. Hersteller dieses nicht an Jemanden weiterverkaufen kann weil Jemand anderes dieses wahrscheinlich nicht brauchen wird.

    ich würde sagen eine einigung mit ihm zu finden, z.B. das du nur die hälfte des Preises zahlst, somit würde der Hersteller des Scripts auch nicht umsonnst gearbeitet haben . Andernfalls kanns gut sein das es dir leichten ärger bringen könnte das es sich dabei meines Wissens nach um ein Rechtskräftiges Geschäft handelt.

    wenn diese 16 Jahre sind würde ich dennoch sagen das es schon rechtskräftig sein kann wenn diese zeugen haben und diese Volljährig sind. Am besten ist es das du es mit denen selber in einer anpassnenden Sprache abmachst oder einen vorschlag machst was denen auch passt.
     
  6. 29. Januar 2007
    AW: Mahnung

    Ich denke trotzdem das du nichts zu befürchten hast.

    Es wird weder zur Anzeige, noch zur Gerichtsverhandlung kommen (Selbst WENN es zur Anzeige kommt, die wird fallengelassen. Als hätte die Polizei nichts besseres zu tun, als sich um 30€ für n nicht vollendeten Vertrag zu kümmern.

    Wenn du jetzt aber das von dem Typ gemachte Script benutzt dann weiß ich nicht wie das dann ist, aber sonst ...

    Erstmal alles auf dich zukommen lassen, und sonst vllt ne andere möglichkeit finden, aber ich würde nicht die 30€ (zumindest komplett) bezahlen ... 10€ sind schon ok ...

    Und zu dem schreiben, die "Firma" würde "Verluste" machen ... LÄCHERLICH ... 20Cent Stromkosten und 20 Minuten arbeit ... WIE SOLL MAN DA VERLUST MACHEN ?
     
  7. 29. Januar 2007
    AW: Mahnung

    1. eine mahnung darf ruhig so aussehen, denn man kann diese formlos schreiben.

    2. ja ein vertrag kann auch mündlich oder per chat erfolgen, allerdings dürfte zu bezweifeln sein, das Chatlogs als beweis zugelassen werden.

    3. streitwert 30€ strafverfahren wird, wenn es zu einer anzeige kommt, auf grund des streitwertes von 30€ sicher ganz schnell wieder fallen gelassen.

    4.zivilrechtliche forderungen einfach ignorieren, wenn allerdings ein gerichtlicher mahnbescheid ins haus flattert, den auf jeden fall zurücksicken, als widerspruch. sagt er hätte dir im chat gesagt, das er dir die seite mal eben fertig macht, hat kein wort über eine bezahlung verloren.

    5.sollte wirklich was folgen, ich kann auf der seite weder ein impressum, noch agb´s finden, damit kannste ihnen einen strick drehen.
     
  8. 29. Januar 2007
    AW: Mahnung

    Impressum ist oben rechts versteckt, wobei dies rechtlich gesehen nicht ganz gültig sein dürfte.
    AGB sind in Deutschland keine Pflicht
     
  9. 29. Januar 2007
    AW: Mahnung

    das mit impressum und agb's wollt ich auch grad schreiben, aber du musst es auch so sehen, der jenige hatte sich die arbeit für dich gemacht in der hoffnung auf 30€.
    stell dir mal vor dich fragt einer ob du was machen kannst und ihr einigt euch auf 30€ und am ende will ers nicht mehr. gib ihm wenigstens die hälfte.. dann is eh ruhe!

    mann kommt zur bäckerei. "hätt gern 5 semmeln" verkäufer: "haben leider nur noch 3 hier, soll ich eben noch 2 backen?" mann: "ja, bitte" ~20min verkäufer "so sind fertig, extra 2 semmeln für sie" mann "mag se net mehr, auf wiedersehen"
     
  10. 29. Januar 2007
    AW: Mahnung

    oben rechts sagst du?
    das ist kein impressum, und auch der disclaimer da unter hat nichts damit zu tun.
    die seite verkauft produkte(designs), da reicht nicht nur die angabe der preise, da müssen doch meines wissens nach ein komplettes impressum sowie eine regelung der vertragsbestimmungen auf der seite haben, beides ist definitiv nicht da.

    zur impessumspflicht: http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html
     
  11. 29. Januar 2007
    AW: Mahnung

    1. sind diese 2 inhaber keine 18 und somit nicht vertragsfähig!
    2. ein vertrag muss von beiden seiten unterschrieben werden.
    3. würde ich die beiden anzeigen wegen urkundenfälschuung und betrug
    4.sind viele rechtsschreibfehler drin
    5.findet man auf der seite kein impressum oder agb`s wo die geschäftsbedingungen beschrieben werden.

    ich würde aggressiv antworten. von wegen ich gebe da smeinem antwalt über und er wird entscheiden ob es eine anzeige geben wird. diese leute betrügen einfach ohne volljährig zu sein!
     
  12. 29. Januar 2007
    AW: Mahnung

    Falsch, ein vertrag muss keinesfalls unterschrieben werden, alleine die zustimmung beider parteien reicht aus um einen vertrag wirksam zu machen.
    woher nimmst du dieses wissen? ohne gültiges impressum können die da alles mögliche betreffend ihres alters angeben. und man ist durchaus auch schon unter 18 geschäftsfähig, wenn auch nicht uneingeschränkt.
     
  13. 29. Januar 2007
    AW: Mahnung

    wenns danach ging dürfe man net mal in einem laden was einkaufen unter 18!
     
  14. 29. Januar 2007
    AW: Mahnung

    irc chat oder icq caht protokolle sind nichts rechtkräftig und nochnetma gerichtsrelevant! von daher .. kack auf die!

    gwerbe hin oder her, dann hätten sie ein richtigen schriftlichen vertrag aufsetzen müssen! naja und von deutscha rechtschraibung ma abgeshene .-D
    ,
    ABER:_

    @kinglui:

    . sind diese 2 inhaber keine 18 und somit nicht vertragsfähig!

    das ist falsch! ich bin 17 blad 18 und vertragsfähig da ich vom jugendgericht mündig gesprchen wurde und somit mir einm kleingewerbe anmelden durfte. ich mache verträge -)
     
  15. 29. Januar 2007
    AW: Mahnung

    danke an alle

    werde es nicht zahlen

    @Murdoc-4D
    Ich habe schonmal jemandem was gemacht für Geld, aber es hat ihm im nachinein auch
    nicht gefallen und is abgehauen...

    dann scheiß ich mal auf die und wenn doch was kommt, mach ich das was
    ihr mir hier geschrieben habt.

    danke !

    mfg
     
  16. 29. Januar 2007
    AW: Mahnung


    ich stimmte dir ja bereits zu, dass es rechtlich nicht korrekt ist.
    AGB sind weiterhin keine Pflicht, weil der Rahmen bereits gesetzlich geregelt ist. AGB's sind nur dann notwendig, wenn man spezielle Rahmenbedingungen einbringen will, die nicht per Gesetz verankert sind. Die gesonderten Bedingungen dürfen natürlich selbst auch nicht gegen Gesetze verstoßen.
    Auch Händler müssen keine AGBs vorweisen, es ist aber der Normalfall das jeder Händler AGBs aufweist. Im Dienstleistungsbereich ist es etwas seltener, meist abhängig von der Größe der Unternehmung
     
  17. 29. Januar 2007
    AW: Mahnung

    Guck dir mal die kleinen Kiddies an, die das da machn^^!
    Würde ich auf keinen Fall bezahlen, der Vertrag ist ja nicht "wirklich" zusammen gekommen.
     
  18. 29. Januar 2007
    AW: Mahnung

    Jo, hihi...

    Ich woillte nochwas anmerken: Sie schreiben dir ja auch irgendwie, dass sie Steuern bezahlen. Aber ich kann auf der Page keine Umsatzsteuerid finden, die sie angeben müssen,w enn Geschäfte angeboten werden (und das werden sie in diese "Shop".

    Das "Impressum" ist einfach lächerlich, kann jeder "Hans P." oder "Heinz K." hinschrieben. Und dann noch nen keklauten Disclaimer, der eigendlich völlig sinnfrei und unnütz ist. Der Disclaimer enthält sogar rechtliche Fehler: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,375970,00.html und http://jendryschik.de/misc/disclaimer

    Und dann auch noch als "Team" mit ihren Kiddiehalften Szenenamen vorstellen... OMG ! Wer sowas seriös macht, stellt sich mindestens mit Vor- und Nachname vor.

    Aber um dein bezahlen- oder nicht bezahlen halt ich mich raus, schließlich haben sie sich ja die Arbeit gemacht,e gal wie alt sie sind. Kannst ihnen ja vorschlagen, das ganze nochmal ordentlich nach deinen Wünschen zu machen.
     
  19. 29. Januar 2007
    AW: Mahnung

    Zwar enthält diese Mahnung ne Menge Rechtschreibfehler ist aber theoretisch rechtskräftig!

    Ein Vertrag muss nicht unterschrieben werden! (sollte man aber da man hierbei auf der sicheren seite steht)...

    ~ das ist ein vorteil für dich!

    Allerdings können beide vor gericht gehen (was nicht viel bringen wird, denn es entstehen mehr kosten als das ganze wert ist)

    schau in den AGB's von denen nach (falls sie welche haben) - denn sobald du eine bestätigung erhälst zu einem vertragsabschluss, gilt dieser vertrag zwischen euch als rechtskräftig und kann somit angefechtet werden....

    mehr kann ich dir dazu nicht sagen

    PS: auch wenn sie keine 18 jahre sind sind sie vertragswürdig, dürfen aber kein gewerbe führen!
     
  20. 4. Februar 2007
    AW: Mahnung


    man darf ab 16 ein gewerbe führen. Allerdings muss man dieses über eine Gericht und
    über ein langes Verfahren annerkennen lassen. Weiß des von einem Kumpel, der
    ein Gewerbe hat und unter 18 ist!!!!
     
  21. Video Script

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