Gesetzliche Grundlagen der Insektennahrung in der EU
Die EU-Gesetzgebung schreibt vor, dass für jede Insektenart, die auf den Markt gebracht werden soll, eine Zulassung erforderlich ist. Dies geschieht im Rahmen der Novel-Food-Verordnung. Lebensmittel, die vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang konsumiert wurden, fallen unter diese Verordnung.
Zugelassene Insektenarten in der EU
Bereits zugelassen sind verschiedene Insektenarten. Zu diesen zählen:
- Mehlkäfer (Tenebrio molitor), im Larvenstadium, getrocknet
- Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), gefroren/getrocknet/pulverförmig
- Mehlwurm (Larven von Tenebrio molitor), gefroren/getrocknet/pulverförmig
- Hausgrille (Acheta domesticus), gefroren/getrocknet/pulverförmig
- Hausgrille (Acheta domesticus), teilweise entfettetes Pulver
- Getreideschimmelkäfer oder Buffalowurm (Alphitobius diaperinus), gefroren/pastenartig/getrocknet/pulverisiert
Neuerungen bei Mehlwurmpulver
Eine aktuell bemerkenswerte Entwicklung ist die Zulassung von UV-behandeltem Mehlwurmpulver. Dieses Pulver entsteht durch die Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor). Der Trend zeigt sich in verschiedenen Lebensmitteln. Erlaubt sind zum Beispiel Brot, Kuchen, Teigwaren, Kartoffelprodukte sowie Käseverarbeitungen.
Die UV-Behandlung sorgt für eine Anreicherung mit Vitamin D3. Dies könnte dem Mehlwurmpulver zusätzliche gesundheitliche Vorteile verleihen. Die Verordnung zu dieser Zulassung trat am 10. Februar 2025 in Kraft, jedoch mit einer zeitlichen Einschränkung von fünf Jahren, erworben einzig von dem französischen Unternehmen Nutriearth.
Kennzeichnung von Insekten in Lebensmitteln
Die Kennzeichnung ist wichtig. Produkte, die Insekten beinhalten, müssen dies deutlich auf der Zutatenliste angeben. So lautet die spezifische Nennung im Falle des Mehlwurmpulvers: "UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)." Ergänzende Hinweise sind erforderlich, sollten sich signifikante Veränderungen des Vitamin D-Gehalts einstellen. Auch Allergiewarnhinweise sind gesetzlich gefordert.
Gesundheitliche Aspekte des Verzehrs von Insekten
Der Verzehr von Insekten ist als unbedenklich einzustufen. Diese Beurteilung stammt aus einem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Insekten bieten zahlreiche gesundheitliche Vorteile. Ihre Zusammensetzung ist reich an Mineralien, Vitaminen, Eiweißen und Ballaststoffen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass sie eine exzellente Quelle für Omega-3-Fettsäuren darstellt.
Insekten besitzen einen hohen Proteinanteil, vergleichbar mit dem von Fleisch. Doch in gefriergetrockneter Form ist der Gehalt oft höher. Der spezifische Proteinanteil hängt von der Insektenart ab, was vielfältige Möglichkeiten bietet.
Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit von Insekten
Die Zucht von Insekten hat klare Umweltvorteile. Sie benötigen wenig Platz und Wasser, produzieren kaum Treibhausgase. Auf 100 Gramm Insektenprodukten fallen lediglich 0,15 Kilogramm CO2-Äquivalente an. Zum Vergleich: Bei Rindfleisch kann dieser Wert mehr als 20-mal höher sein, so das Umweltbundesamt.
Akzeptanz und kulturelle Unterschiede
In Deutschland ist der Konsum von Insekten noch nicht weit verbreitet. Weltweit hingegen ist der Verzehr gang und gäbe. Schätzungen zufolge gibt es rund 2.000 essbare Insektenarten. Diese Speisen sind in vielen Kulturkreisen beliebt und in der Tradition fest verankert.
Risiken: Allergien durch Insekten
Zwar ist das Allergierisiko gering, dennoch sollten Personen mit Allergien sorgsam sein. Kreuzallergien bei Allergikern gegen Hausstaubmilben oder Krebstiere sind möglich. Vor der Einführung neuer Lebensmittel ist Vorsicht geboten.
Fazit und Ausblick
Der Hype um das Mehlwurmpulver zeigt, dass die Ernährung in einem Umbruch begriffen ist. Mit Blick auf zukünftige Ernährungssicherheiten und Umweltaspekte wird der Verzehr von Insekten wahrscheinlich weiter in den Fokus rücken. Wie dieser Trend sich entwickeln wird, bleibt abzuwarten.
Was essen wir sonst noch in der Zukunft? Ein Video des BR zeigt es:
Bild: picture alliance / imageBROKER | J. Pfeiffer