Mein Vater...

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Xyran^, 18. Juni 2013 .

Schlagworte:
  1. 20. Juni 2013
    AW: Mein Vater...

    mit der diagnose steht die frage nach pflegebedürftigkeit wohl eher im raum als du denkst. ne insolvenz wäre ratsam, aber kann nicht von dir angeleiert werden. das müsste dein vater schon selber machen.

    ich nehme an, dass er noch im krhs ist und seit geistiger zustand nicht grade erbaulich ist (lt. dem 1. post)? jedes vernünftige krhs hat nen sozialdienst. rede mit denen, die sollen beim amtsgericht ne eilbetreuung wegen vorliegen eines konkreten anlasses beantragen. für aufenthalt, finanzen, behörden. dauert in der regel 1-2 wochen maximal und du bist aussen vor, da du mit der ganzen situation ja scheinbar überfordert bist. somit hat dein vater jmd. der ihm bei diesen dingen helfen kann und steht nicht alleine damit da. es gibt ausserdem die möglichkeit, dich als nebenbetreuuer (oder so ähnlich) eintragen zu lassen, somit hättest du die möglichkeit mitzuentscheiden und gibst nicht alles komplett aus der hand.

    nein, eine betreuung ist keine entmündigung. die betreuung bezieht sich auch nur auf die festgelegten bereiche. in den o.a. punkten bleibt die entscheidung über alle behandlungen usw. im krhs (der bereich nennt sich gesundheitsfragen) bei deinem vater. falls er ne patientenverfügung hat, hat sich das eh schon geklärt. und bei seiner vordiagnose empfiehlt sich zusätzlich noch ne vorsorgevollmacht. aber so wie ich das rauslese hat er beides nicht.
     
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