#1 8. August 2007 Hi liebes RR'team, mache gerade eine ausbildung zum bankkaufmann . Bin aber neben bei am jobben und zwar bei meiner tante als als purfzrau/putzmann und zwar zu einem verdienst zu ca. 15€ die stunde. Mein arbeitgeber weiß zwar von meinem nebenjob und auch von meinem veridienst (hab natürlich gesagt das ich für 5€ die stunde arbeite)... . Ist es rechtlich in ordung das ich für so einen lohn als auszubildener u. als familienmitglied arbeite oder muss ich auf lohnsteuerkarte arbeiten? tipps oder hilfen wären top!!!!... will natürlich meinen ausbildungsplatz nicht verlieren! + Multi-Zitat Zitieren
#2 8. August 2007 AW: mindestlohn überschreiten?! was verdienste denn brutto als bankkaufmann ?? also meines wissens nach wenn du unter 400 euro bist musste das nich über lohnsteuerkarte laufen lassen. aber wenns mehr wäre ... nenns doch dann einfach schwarzarbeit ich denke nich das dein cheff was sagen würde. + Multi-Zitat Zitieren
#3 8. August 2007 AW: mindestlohn überschreiten?! Das nennt man Verwandtschaftshilfe. Es ist nicht strafbar. Über einen Verdienst würde ich niemanden was erzählen. Sag einfach Du hilfst deiner Tante beim Putzen und Sie hilft dir bei den Schulsachen (Hausaufgaben usw). Mann könnte das auch Käsch Mary nennen = Schwarzarbeit, aber das kann unter Verwandten doch keiner nachweisen. Also nimm dein Geld und kauf dir was schönes !!! + Multi-Zitat Zitieren
#4 8. August 2007 AW: mindestlohn überschreiten?! okay vielen dank. bw habt ihr für eure hilfe + Multi-Zitat Zitieren
#5 9. August 2007 AW: mindestlohn überschreiten?! Das stimmt nicht ganz. Nahezu jede Tätigkeit muss über die lohnsteuerkarte laufen. Sonst halt --> Schwarzarbeit. Wenn man es genau nimmt müsstest du deine Tätigkeit bei deiner Tante auch anmelden damit du für evtl. unfälle gesichert bist. Aber auch mal wieder schön solche leute zu sehen die sich über sowas gedanken machen... ehrlich gesagt würden darüber doch nur die wenigsten nachdenken. Auf gut deutsch gesagt "drauf n" schwarzarbeit halt -> alltag ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#6 9. August 2007 AW: mindestlohn überschreiten?! Ofiziell müsste das denke ich über eine Steuernummer als Freiberuflich durchgehen, wie Promotionjobs. Da haste nen Freibetrag von etwas über 7000 EUR, den du nciht versteuern musst. + Multi-Zitat Zitieren