MIPI benennt angeblichen Hintermann der Tauschbörse Kazaa

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von xxxkiller, 1. Juni 2005 .

  1. 1. Juni 2005
    MIPI benennt angeblichen Hintermann der Tauschbörse Kazaa

    Altnet-CEO Kevin Bermeister soll die Entwicklung von Kazaa maßgeblich kontrolliert haben

    Im Rechtsstreit zwischen der australischen Musikindustrie und Sharman Networks wegen der angeblichen Verletzung von Vervielfältigungsrechten ist die Music Industry Piracy Investigation (MIPI) der Ansicht, denjenigen ausfindig gemacht zu haben, der die Entwicklung der Tauschbörse Kazaa maßgeblich kontrolliert. So äußerte der frühere Leiter der MIPI, Michael Speck, bei einer Anhörung vor dem Bundesgericht in Sydney, dass Kevin Bermeister, CEO des Unternehmens Altnet, ein entscheidender Hintermann der Tauschbörse sei. Hierbei handelt es sich australischen Pressemitteilungen vom 1.6.2005 zufolge um das Ergebnis einer monatelangen Überwachung der Sharman-Chefin Nicola Hemming durch die australische Organisation zur Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen. Ziel dieser Aktion war es, die Strukturen hinter dem P2P-Netz offen zu legen.

    Sharman Networks steht seit Ende 2004 in Australien vor Gericht. Sechs australische Platten-Labels und 25 andere Musikunternehmen aus Europa, Nordamerika und Australien haben den Kazaa-Betreiber Sharman Networks wegen Verletzung von Vervielfältigungsrechten verklagt. Unklar sind die Eigentumsstrukturen des beklagten Unternehmens. Neben Sharman Networks gehören auch die Unternehmen LEF Interactive, Altnet und Brilliant Digital Entertainment, die Sharman-Chefin Nicola Hemming, Altnet-CEO Kevin Bermeister und zwei Technologievorstände der Unternehmen zu den Beklagten. Die Kläger sind der Ansicht, die Beklagten hätten es wissentlich zugelassen, dass Kazaa-Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material tauschen. Dies soll durch das Angebot von Werbung und anderen digitalen Daten im Kazaa-Netzwerk bewiesen werden. Mit ihrer Klage möchte die australische Tonindustrie nicht nur die Einstellung des angeblich illegalen Vertriebs von Musik, sondern auch Schadensersatzzahlungen für in der Vergangenheit getätigte Downloads erreichen. Diese werden auf eine Höhe von mehreren Mrd. Dollar geschätzt.

    Quelle: urheberrecht.org
     
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