Missbrauch des Namens von Lehrern im Internet rechtfertigt Schulausschluss

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 13. Juni 2006 .

  1. 13. Juni 2006
    Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 7. Juni 2006 ist der Ausschluss eines Schülers sowie seine Versetzung an eine andere Schule aufgrund des Missbrauchs der Namen von Lehrern im Internet rechtmäßig (Az.: 6 B 3325/06).

    Anfang 2006 wurde der Schulleiter einer Realschule davon in Kenntnis gesetzt, dass in einem Single-Chat im Internet Usernamen benutzt würden, die mit den Namen von fünf Lehrkräften der Schule identisch seien. Unter diesen Chatnamen waren Lehrkräfte der Schule unter anderem mit sexuellen Begriffen und Unterstellungen beleidigt und beschimpft worden. Insbesondere würden auch der Vor- und Familienname eines Lehrers für ein Userprofil verwendet. Dies bestätigte eine Überprüfung durch den Schulleiter. Nachdem ein Lehrer Anzeige erstattet hatte, wurde daraufhin ein Schüler der sechsten Klasse ermittelt, der die Vorwürfe zumindest teilweise bestätigte. Er habe im Chat allerdings nur Wörter wie "hässlich" und "doof", aber keine Äußerungen mit sexuellem Inhalt verbreitet. Die Klassenkonferenz beschloss, den Schüler an eine andere Realschule zu überweisen und bis zur Genehmigung dieser Maßnahme vom Unterricht auszuschließen. Gegen diese Entscheidung wandte sich der Schüler vor Gericht.

    Die Richter des Verwaltungsgerichts bestätigten in ihrer Entscheidung die Rechtmäßigkeit der von der Klassenkonferenz beschlossenen Maßnahmen. Sie sahen in dem Verhalten des Schülers "eine grobe Verletzung seiner Pflichten als Schüler" im Sinne des Schulgesetzes. Es zähle zur Pflicht von Schülerinnen und Schülern, die Persönlichkeitsrechte aller im Schulalltag miteinander vereinten Menschen zu beachten. Zu diesen Pflichten gehöre die Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte, und zwar insbesondere auch im außerschulischen, persönlichen Bereich. Das durch Art. 2 Grundgesetz geschützten Persönlichkeitsrechts garantiere, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung des eigenen Namens sowie dessen Weiterverbreitung im Zusammenhang mit Meinungsäußerungen und anderen Auftritten in der Öffentlichkeit zu bestimmen. Dieses Recht stehe auch Lehrkräften im Verhältnis zu den Schülerinnen und Schülern ihrer Schule zu.

    Die ohne Wissen und Genehmigung vorgenommene Verbreitung der Namen von Lehrkräften im Internet vermittelte von diesen gegen ihren Willen ein Bild, das das von den Betroffenen als beleidigend empfunden werden könne. Es handele sich somit um eine schwer wiegende Pflichtverletzung, die Anlass zu einer Ordnungsmaßnahme sein könne. Das gelte insbesondere dann, wenn sich daran mehrere Schüler gemeinschaftlich beteiligen und damit zu rechnen sei, dass die Lehrkräfte der Lächerlichkeit und dem Gespött von Dritten ausgesetzt werden.


    quelle: heise online
     
  2. 13. Juni 2006
    lol die lehrer geniesen alle möglichen rechte aber sie selber bauen den ganzen tag fast nur und kennen sich selber nichtmal so richtig mit den gesetzen aus -.-

    bei uns gab es sogar mal einen lehrer der nicht wußßte das man trotz 5 noch weiterkommen kann durch einen ausgleich oder eine nachprüfung -.-

    armes deutschland....
     
  3. 13. Juni 2006
    @Soulrunner
    Also weiterkommen ja, nur mal nebenbei,
    seine Quali kriegt man nicht wenn man auch nur 1x5 hat,
    auch wenn der Schnitt trotzdem 3.0 beträgt.
     
  4. 14. Juni 2006
    Omfg, das was Soulrunner sagt entspricht genau meiner Meinung !
    Die Lehrer nutzen ihre Machtstellung und tun alles Mögliche, um ihren Ruf zu verteidigen. Ein 6-Klässler soll von der Schule verwiesen werden, weil er einen Lehrer "doof" nennt. Das ist ja lachhaft. Naja ansonsten kann ich nur noch sagen, dass fast alle lehrer so sind. Es gibt nur wenige, die sowas witzig oder nicht so streng sehen.

    *peace*
     
  5. 14. Juni 2006
    Ich denke mal, euch würde es auch ned passen, wenn jemand mit euren Real Name in irgentwelche Chats geht, da Mist reinschreibt,über euch, und evtl. noch Leute beleidigt also denkt mal drüber nach.
    Naja das mit dem "Doof" is sone Sache, naja, aber nen 6.Klässler zu verweisen, is schon n bissl dumm, aber das mit dem Verweisen haben ja nicht die Lehrer entschieden, sondern die Klassenkonferenz( alle klassenleiter zusammen)
     
  6. 14. Juni 2006
    also wieder mal typisch das ganze, machen sich die Lehrer im Unterricht nicht zum Teil selbst lächerlich? Da ist dann dieser Ausschluss schon sehr sehr überzogen. Ausserdem wird der Schüler in der neuen Schule von den Lehrern auch nicht gerade mit Samthandschuhen angefasst werden...naja... ich erinnere mich an so einige Lehrer, die einzelne Schüler vor versammelter Manschaft der Lächerlichkeit preisgaben. Werden die jetzt alle auf halbierte Bezüge gesetzt?

    sHu
     
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