Mit 17 Führerschein?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von westsider, 16. November 2005 .

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  1. 5. September 2006
    AW: Mit 17 Führerschein?

    @Deluxe Soldier :

    wollt nur noch was zu Amerika loswerden: das die da "erst" mit 16 nen Führerschein ham, stimmt net ganz... war da nämlich mal für nen Monat und ich kannte wen, der war 15(!) und hatte nen offiziell anerkannten Schein! ok, ich will jetzt D- Land nit mitm Amiland vergleichn - da liegn echt noch Welten dazwischen.. aba ich finds eigentlich ganz gut so mit Führerschein ab 17!

    greezZ *sasser
     
  2. 5. September 2006
    AW: Mit 17 Führerschein?

    also ich finde es total gut, mein sohn wird ebenfalls den füherschein mit 17 machen, da er doch innerhalb eines jahres eine gewisse fahrpraxis sich erarbeitet, ich werde mich gerne als begleitperson zur verfügung stellen

    das mit dem führerschein mit 17 jahren ist gar nicht so neu, als man glaubt, mein bruder durfte damals vor 30 jahren schon den führerschein mit 17 jahren machen, da wir ein geschäft hatten und er im sinne der geschäftstätigkeit mit dem auto fahren durfte, sogar ohne begleitperson, jedoch durfte er keine privatfahrten unternehmen, er sagt heute noch, dass ihm dies eine jahr sehr viel an fahrpraxis gebracht hat

    herzliche grüße

    mysteria
     
  3. 5. September 2006
    AW: Mit 17 Führerschein?

    Du darfst damit nicht alleine fahren...es muss ein Erwachsener mitfahren, der mind. 5 Jahre seinen Führerschein hat und der auch nur begrenzt Punkte in Flensburg hat! Soweit ich das weiß. Und du musst angeben, welche Personen mitfahren dürfen (irgendwann bei der Prüfung...d. h. nicht jeder x-beliebige gilt als so ein Beifahrer).

    Nachteil vom Führerschein mit 17 ist, dass du den Motorradführerschein nicht gleich mitmachen kannst, das heißt du musst mehr bezahlen, weil du die Theorei 2x machen musst...

    Soweit bin ich informiert....geb' da aber keine Garantie drauf!

    Znow
     
  4. 5. September 2006
    AW: Mit 17 Führerschein?

    Ich habe mit 17 Jahren auch mein Führerschein gemacht und ich muss sagen, so schlecht ist die Idee, die dahinter steckt, gar nicht mal.
    Du sollst das Auto erstmal lernen unter Kontrolle zu haben und dich schon ein Jahr früher mit dem auto beschäftigen, damit du dann wenn du 18 wirst sofort durchstarten kannst, ohne Eltern versteht sich . Ja gut etwas nervig ist es schon, dass man nur dann fahren kann, wenn dich Jemand begleitet.

    Wer den Führerschein vor März 2006 gemacht hat, darf nur mit seinen Eltern fahren.
    Alle die ihn danach gemacht haben, dürfen mit Begleiter fahren, die über 30 sind und seit mind. 5 Jahren den Führerschein haben.
     
  5. 5. September 2006
    AW: Mit 17 Führerschein?

    Schade, dass es in BaWü noch nicht mit 17 geht. Muss ich wohl mit 18 machen, schade X(
     
  6. 6. September 2006
    AW: Mit 17 Führerschein?

    Das hab ich gerade Gefunden.... aber am besten gehst selber mal auf die seite da stehen noch weiter gute Informationen...
    http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/verkehrsicherheit/sicher/detail/13059/
    aber ist ne seite vom Nayrischen Staat... "Wer weiße sind vielleicht au sonderreglungen."
    wenn ja geh auf diese seite
    Führerschein mit 17, Begleitetes Fahren / ¦ \ FAHRTIPPS.DE


    Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:

    * Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
    * Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
    * Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
    * Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende deutsche oder EU/EWR-Fahrerlaubnis besitzen.
    * Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen.
    * Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.

    Yankee
     
  7. 7. September 2006
    AW: Mit 17 Führerschein?

    naja das einzige das das bringt ist 1 jahr probezeit weniger udn 1 jahr fahrerfahrung mehr.

    Flexibel ist amn dadurch immer noch nicht

    Fazit: ganz nette sache warum nicht aber so richtig bringen tut es nichts
     
  8. 31. Mai 2007
    AW: Mit 17 Führerschein?

    mache auch gerade meinen führerschein mit 17^^ find ich persönlich ziemlich praktisch, weil keine A1 gemacht habe und so mit dem moped rumfahren kann bis ich 18 bin

    mfg
     
  9. 31. Mai 2007
    AW: Mit 17 Führerschein?


    also des ist wohl der größte mist den ich jeh gört hab!!:angry: noch net reif genug!!! dann dürftset mit 16 net 125er oder roller fahren!!! denk mal weng nach wennst so nen schmarn schreibst!!X( also ich kenn viele fahrlehrer die des voll unterstützen!!

    bis du dann 18 bist hast schonmal weng erfahrung gesammelt!!! ich würde sogar behaupten dass einer der BF 17 gemacht hat besser fahren kann als einer der erst mit 18 den schein macht!!

    die regeln!!

    die begleitperson muss:

    - min. 30 jahre alt sein
    - seit 5 jahren ne gültige Fahrerlaubniss haben
    - den ihren führerschein immer dabei haben
    - darf nicht mehr als 3 punkte in flensburg haben
    - darf nicht mehr als 0,5 promille haben
    - als begleitperson benannt sein

    meine sister hat des gemacht!! und ich find des hat sich auf jedenfall gelohnt!!! sie konnte dann erfahrung sammeln wenn ein elternteil dabei war und konnte sich auch noch tipps holen bei fragen!!!

    einer mit 18 kann dann nimmer so einfach nachfragen!! und deswegen sind manche überfordert!!!
    es passieren 40% weniger unfälle bei den teilnehmern
    und 60% weniger bußgelder

    Quelle: http://www.begleitetes-fahren.de/index.html


    peace
     
  10. 31. Mai 2007
    AW: Mit 17 Führerschein?

    Also um nochmal aufzuklären:

    Du darfst den Führerschein mit 17 anfangen, wenn du nur noch n halbes jahr bis zu deinem 17. Geburtstag hast!!
    Dann musst du bei dem Führerscheinantrag, den du zum Amt deiner Stadt bringst, Personen angeben, mit denen du fahren darfst.
    Diese Personen müssen Älter als 30 sein, so und mindestens 5 Jahre lang selbst einen Führerschein besitzen. (Diese Personen stehen dann auch auf deinem vorrübergehenden "Lappen"^^)

    Ich bin auch 17, und hab meinen Führerschein vor 2 Wochen gemacht. Ich muss sagen das is schon richtig cool mit dem Auto rumzufahren, obwohl man noch nich 18 ist. Die Eltern geben mir gute Tipps und Kniffe oder auch wichtige Tipps an gefährlichen Ecken.


    Ich finde also das dieses Begleitete Fahren eine sehr gute Sache ist! :]

    Ansonsten kann man sich einfach hier oder auf unser aller Freund Wikipedia informieren


    mfg
     
  11. 31. Mai 2007
    AW: Mit 17 Führerschein?

    Es ist sehr wohl ein Unterschied, ob man den Führerschien mit 17 mach und dann mit Begleitpersonen die ersten Erfahrungen im Auto macht oder das mit 18 alleine versucht. Als Fahranfänger überschätzt man sich leicht, die Beleiter können dem Einhalt gebeten.
    Auch die Unfallstatistik hat was für sich: Die Zahl der Verkehrstoten ist erheblich geringer. So ist bei desem Pilotprojekt erst 1 17-Jähriger ums Leben gekommen, der OHNE begleitung (also unerlaubt) gefahren ist.

    Ich persönlich kanns nur empfehlen, bin zwar an Begleiter gebunden, die mir jedoch fast immer zur Seite stehen, wenn ich irgendwo hinfahren will.

    Fazit: Thumbs up!
     
  12. 1. Juni 2007
    AW: Mit 17 Führerschein?

    Ich denke mal das diese Frage beantwortet ist da dieser Beitrag ja schon von 2005 kommt, sollte vllt mal nen mod closen
     
  13. 2. Juni 2007
    AW: Mit 17 Führerschein?

    - der muss mindestens 23 jahre alt sein und keine punkte haben
    .. viel glück

    Mfg ymaas
     
  14. 2. Juni 2007
    AW: Mit 17 Führerschein?

    Also ich bin ein totaler Fan vom Führerschein mit 17...
    Naja gut, weil ich ihn halt auch nur mache, damit ich meinen Roller endlich "legal" aufmachen darf
     
  15. 2. Juni 2007
    AW: Mit 17 Führerschein?

    Hi

    Also die Idee "Führerschein mit 17" ist totaler Mist, weil, wenn man grad dabei ist einen Unfall zubauen, kann ein Nebensitzer ( mit Lappen und 23 Jahren ) auch nicht mehr rechtzeitig reagieren. 1. der hat keine Bremse und 2. der kann nicht rechtzeitig reagieren und das Lenkgrad rumreißen.

    Aber was du meinst M4xXx kapier ich nicht. Man darf, wenn man den Führerschein hat ( mit 17 ) doch nicht den Roller aufmachen, weil man nur mit Autolappen einen 50 ccm Roller fahren darf !!
    Und wenn man den Führerschein mit 17 gemacht hat, darf man keinen Roller fahren. Wäre ja sonst ne Gesetzeslücke.

    Gruß Toastbrot
     
  16. 3. Juni 2007
    AW: Mit 17 Führerschein?

    ---> Ne wieso denn?ß
    Man darf doch in Deutschland, mit einem Auto-führerschein einen Roller mit 50 km/h fahren.
    Oder irre ich mich da??
     
  17. 3. Juni 2007
    AW: Mit 17 Führerschein?

    Was ist die gesetzliche Grundlage?

    Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV, § 48 a) enthält die bundeseinheitlichen Rahmenvorschriften, welche für die Ausbildung und das anschließende Fahren mit 17 gelten, und zwar zunächst übergangsweise (deshalb Modellversuch, man möchte Erfahrungen sammeln). Jedes Bundesland entscheidet dann eigenverantwortlich, ob es mitmacht oder nicht. Wenn ein Bundesland am Modellversuch teilnimmt, muss es die einheitlichen Regeln der FeV anwenden, so hat es der Bundesrat im Herbst 2005 beschlossen.

    Wo gilt der Führerschein mit 17?

    In ganz Deutschland darf man mit dieser Fahrerlaubnis fahren; und selbstverständlich auch in Baden-Württemberg, das sich selbst noch nicht aktiv am Modellversuch beteiligt. Außerhalb Deutschlands gilt der Führerschein hingegen nicht. Die Grenzen zwischen den Bundesländern können also ignoriert werden, aber spätestens vor der Grenze der Bundesrepublik Deutschland ist ein Fahrerwechsel angesagt!

    Wie kommt man an den Führerschein mit 17?


    Man meldet sich mit 16-einhalb Jahren in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE an und stellt dann einen Antrag beim zuständigen Amt. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall sein wird, beginnt die ganz normale Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung).

    Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung abgegelegt werden. Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält keinen echten Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung. Dieses Dokument wird nur in Deutschland als Fahrerlaubnis anerkannt.

    Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?

    --> Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen. Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren.

    --> Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.

    --> Für beide, Fahrer und Beifahrer, gelten die 0,5-Promille-Grenze und die anderen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel.

    --> Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Berater mitfahren.

    Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen ("Vergessen") der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.

    Mit welchen Fahrzeugen darf man fahren?

    Zunächst einmal mit dem ganz normalen Pkw, der in der Klasse B beschrieben ist. Wichtig: unbedingt den Versicherungsvertrag noch einmal lesen. Wer seinen Vertrag beispielsweise in der Form abgeschlossen hat, dass ausschließlich über 23-Jährige mit dem Fahrzeug fahren dürfen (um an eine günstigere Versicherungsprämie zu kommen), der darf auch keinen 17-Jährigen ans Steuer lassen. Verstößt man dagegen, dann verliert das Fahrzeug zwar nicht automatisch den Haftpflicht-Versicherungsschutz, aber es drohen saftige Nachzahlungen (so genannter Regress) an die Versicherung, sogar die Kündigung durch den Versicherer ist möglich.

    Die Ausrüstung des Pkws mit Hilfsmitteln, die normalerweise Fahrlehrer benutzen, ist nicht nötig. Weil die begleitende Person nur beraten darf, sind beispielsweise keine Doppelpedale gestattet — für die benötigt man nämlich eine Betriebserlaubnis, die nur Fahrschulen erteilt wird. Der Beifahrer kann aber einen handelsüblichen Beifahrer-Innenspiegel abringen, um die Verkehrssituationen besser zu überblicken. Einige Fahrschulen und Landesverkehrswachten bieten Seminare an, um Eltern bzw. sonstige Begleitpersonen auf die begleitenden Aufgaben vorzubereiten. Die Teilnahme daran kann sinnvoll sein, ist aber nicht verpflichtend.

    Übrigens: Wie beim Führerschein mit 18 erwirbt man mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung zugleich die Fahrerlaubnisse der Klassen M, S und L. Und für diese gelten die Auflagen nicht, weil das Mindestalter ja schon erreicht ist. Wenn der 17-Jährige ein Kleinkraftrad fährt, muss auch kein Begleiter mitfahren.

    Wann beginnt und endet die Probezeit?

    Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Fahrerlaubnis, auch beim Modellversuch Begleitetes Fahren. Beispiel: Wer am 17. Geburtstag die Prüfung bestanden und seine Prüfbescheinigung erhalten hat, dann zwei Jahre lang nicht im Straßenverkehr auffällt, dessen Probezeit endet am Tag nach dem 19. Geburtstag. Und das gilt selbst für den Fall, dass im ersten Jahr überhaupt nicht gefahren wird (vielleicht weil kein Auto da ist oder sich die Eltern nicht trauen...). Denn die Probezeit fragt nicht nach der Kilometerleistung.


    so... ich denk mal, dass hat dir einen einblick verschafft.

    Mfg
     
  18. 4. Juni 2007
    AW: Mit 17 Führerschein?


    Ich glaube nicht das man mit vater oder jemanden anderen so rasst das man ein unfall verursacht
     
  19. 5. Juni 2007
    AW: Mit 17 Führerschein?

    also mal ganz ehrlich ich find das pervers ich bin schon sooo heiß auf autofahrn (machs auch jetzt schon wenns mal drum geht jemand am bahnhof abzuholen ) dass es sich lohnt mit 17 den führerschin zu machen. allein schon wenn man mit den eltern essen geht kann man selber fahrn und muss nich immer nebendran sitzen. viele eltern vor allem väter sind bestimmt auch mal lässig und lassen ein bisschen über tempolimit fahrn. aber genau da ist der beifahrer recht, da er wenn es zuu schnell wird stopp sagen kann. dies hat man mit 18 nicht und kann nicht zurechtewiesen werden. deshalb auch die hohe prozentzahl an zurückgegangenen unfällen der jugendlichen.
    allen in allem find ich das echt top mit dem führerschein ab 17


    mfg klei funky
     
  20. 5. Juni 2007
    AW: Mit 17 Führerschein?

    In Verschiedenen Bundesländer darfst du deinen Führerschein machen du musst dann zum Landratsamt und einen deiner Beiden Eltern oder jemand anders wo mindestens 5 jahre seinen Führerschein hat eintragen lassen dann darfst du aber nur mit dieser person fahren
    Meiner meinung nach ist das voll der Müll lieber machst ihn mit 18 und fährst hin wo du willst und mit wem.
    hab einfach noch ein bisschen geduld

    mfg

    o$$i
     
  21. 12. Juni 2007
    AW: Mit 17 Führerschein?

    also man darf mit 17 den führerschein machen außer in baden würtemberg noch nicht
    und ja es muss ein erwachsener mitfahren(kostet aber) der erwachsene muss 0 punkte haben und 3jahre den führerschein besitzen.der "Führerschein" ist nur ein blatt papier wo deine fahrerlaubnis draufsteht musst später aber umtauschen und des kostet wieder.hat alles seine vor und nachteile
    MfG
    Blue°Lemon
     
  22. 12. Juni 2007
    AW: Mit 17 Führerschein?

    du machst dann den ganz normalen führerschein, darfst jedoch nur mit deinen eltern fahren, bis zu deinem 18. geburtstag
    sonst gibt es keine regeln du darfst alleine einen 50ccm roller fahren
    er kostet fast genausoviel nur paar extra bearbeitungsgebühren wegen dem blöfden zeug mit deiner mutter

    kann ihn dir nur empfehlen hab ihn auch gemacht, ausserdem hast du ein bonus bei den prüfern da sie dir bei kleinen fehlern den führerschein trotzdem geben da du ja noch 1 jahr mit begleitung fahren musst und da viel lernst

    mfg ilovevalla
     
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