Motorrad drosseln - Gutachten nicht vorhanden

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von °EraZoR°, 13. August 2012 .

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  1. 13. August 2012
    Zuletzt bearbeitet: 14. August 2012
    Moin,

    habe ein Motorrad gekauft..
    Der Vorbesitzer hatte die Maschine mal gedrosselt, hat diese aber ausgebaut als er offen fahren durfte und das ganze aus dem Fahrzeugschein austragen lassen.
    Er hat allerdings noch einen alten Fahrzeugschein, wo die Maschine mit der gedrosselten Leistung und der Drossel eingetragen ist.

    Frage ist jetzt ob ich die Maschine nach Einbau der Drossel damit wieder angemeldet kriege. Oder wenn ich das ganze mit zum TÜV/KÜS nehme..
    Weil er meinte, dass das original Gutachten beim TÜV eingezogen wurde..

    Wenn nicht wäre das ja eigentlich Schwachsinn, oder? Schließlich war die Drossel ja schon eingetragen und dann wäre ja ein Ausbauen (aus welchem Grund auch immer) und danach wieder Einbauen ja komplett unmöglich..

    Gruß
    °EraZoR°

    //

    hat sich geklärt...
     
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