#1 13. September 2011 Hallo, und zwar habe ich vor kurzem eine Lebensversicherung gekündigt! Bei der Bestätigung erhielt ich ein schreiben, dass mir zum Stichtag 31.08.2011 ein negativer Unterschiedsbetrag von ca. -1000 euro angerechnet wird. Diesen kann ich wohl irgendwie steuerlich geltend machen. Bin ich dazu verpflichtet, dies bei meinem Finanzamt zu tun? Bringt es überhaupt was? Bin student und beziehe bafög + gehe nebenbei arbeiten (400 euro job)? + Multi-Zitat Zitieren
#2 13. September 2011 AW: Negativer Unterschiedsbetrag: Frage So wie ich das verstehe darfst du das als Verlust in deiner Steuererklärung angeben. Wenn du aber eh keine Steuern zahlst (bei nem 400 Euro Job zahlst du nix...) bringt es dir nichts. Wäre was anderes wenn du voll berufstätig wärst mit nem "richtigen" Einkommen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 14. September 2011 AW: Negativer Unterschiedsbetrag: Frage bringt was wenn du mehr als 801€ kapitalerträge dieses jahr hast + Multi-Zitat Zitieren