Negativer Unterschiedsbetrag: Frage

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Winans, 13. September 2011 .

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  1. 13. September 2011
    Hallo,

    und zwar habe ich vor kurzem eine Lebensversicherung gekündigt! Bei der Bestätigung erhielt ich ein schreiben, dass mir zum Stichtag 31.08.2011 ein negativer Unterschiedsbetrag von ca. -1000 euro angerechnet wird.
    Diesen kann ich wohl irgendwie steuerlich geltend machen.

    Bin ich dazu verpflichtet, dies bei meinem Finanzamt zu tun? Bringt es überhaupt was? Bin student und beziehe bafög + gehe nebenbei arbeiten (400 euro job)?
     
  2. 13. September 2011
    AW: Negativer Unterschiedsbetrag: Frage

    So wie ich das verstehe darfst du das als Verlust in deiner Steuererklärung angeben. Wenn du aber eh keine Steuern zahlst (bei nem 400 Euro Job zahlst du nix...) bringt es dir nichts.
    Wäre was anderes wenn du voll berufstätig wärst mit nem "richtigen" Einkommen.
     
  3. 14. September 2011
    AW: Negativer Unterschiedsbetrag: Frage

    bringt was wenn du mehr als 801€ kapitalerträge dieses jahr hast
     
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