Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von BamSteve, 12. Februar 2008 .

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  1. 12. Februar 2008
    Bundesprüfstelle veränderte ihren Kriterienkatalog

    Der diplomierte Pädagoge und USK-Gutachter Gerald Jörns hat sich für Golem.de den von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ohne große Ankündigung veränderten Kriterienkatalog über ihre aktuelle Indizierungsspruchpraxis angeschaut. Während bislang vier Punkte im Blickpunkt der Prüfer standen, wurde die Liste der Indizierungsgründe nun ausgeweitet und differenzierter dargestellt - ausgelöst durch die teils unsachliche Diskussion um gewalthaltige Computer- und Videospiele und ihre möglichen Auswirkungen.


    Die so genannte "Killerspieldiskussion" hat sich nun auch in veränderten Kriterien zur Indizierung von Computer- und Videospielen niedergeschlagen. Gänzlich ohne öffentliche Diskussion entdeckt man auf der Homepage der Bundesprüfstelle (BPjM) einen veränderten Kriterienkatalog über ihre aktuelle Spruchpraxis. Während bislang vier Punkte im Blickpunkt der Prüfer standen, wurde die Liste ausgeweitet und differenzierter dargestellt. Im Fokus der Indizierung stand bislang die Gewaltanwendung seitens der Spielfiguren, wenn also die Folgen der virtuellen Gewalt im Verletzungs- oder Tötungsfall menschenähnlich dargestellt wurden. Ein weiterer Indizierungsgrund war die aufwendige Inszenierung von Gewaltanwendungen und die Ästhetisierung von Gewalt. Dazu gehörte unter anderem die deutliche Visualisierung von blutenden Wunden, zerberstenden Körpern sowie Todesschreie. Ebenso wurden von den Gremien der Bundeprüfstelle vermeintlich komische oder zynische Bemerkungen während der Verletzungs- oder Tötungsvorgänge innerhalb von Computer- und Videospielen als Indizierungsgrund herangezogen. Gewichtet wurden auch Belohnungen für Verletzungen oder Tötungen, wobei dieser Aspekt kein Alleinstellungsmerkmal hatte.

    Die aktuelle Liste über die Spruchpraxis zur Indizierung durch die Bundesprüfstelle umfasst nun sechs Überschriften: "Unsittlichkeit", "Verrohende und zu Gewalt anreizende Wirkung durch Gewaltdarstellungen", "Anreizen zum Rassenhass / Verherrlichung der NS-Ideologie, "Diskriminierung von Menschen", "Verherrlichung / Verharmlosung von Drogenkonsum" sowie "Schwere Jugendgefährdung". Diskutiert und nun offensichtlich verabschiedet wurden diese neuen Kriterien zur Indizierung von Computer- und Videospielen hauptsächlich innerhalb von Fachkreisen. Schon seit Wochen kursierten die unterschiedlichsten Entwürfe, wobei die bayerischen Einwände am weitreichendsten gingen, sie konnten sich aber wohl nicht durchsetzen.

    Dennoch bieten die neuen Indizierungskriterien genügend brisantes Diskussionspotenzial, denn während bislang offensichtliche, technische Umsetzungen wie zum Beispiel "Splattern" Beachtung fanden, müssen nun auch ethische Fragen aufgeworfen und bewertet werden. So wird unter der Überschrift "Unsittlichkeit" zwar in erster Linie eine "verwerfliche" sexuelle Orientierung verstanden, dies kann aber auch für weitreichende Interpretationen herangezogen werden. Der Begriff der "Unsittlichkeit" schließt ausdrücklich grafische Inhalte aus, weil diese - wie bisher - schon formal als "schwer jugendgefährdend" definiert sind.

    Als Unsittlichkeit kann aber allein schon die nackte Darstellung eines Menschen bewertet werden, wenn dieser Mensch allein als Lust- oder Sexualobjekt angesehen werden kann. Deutlicher wird aber die Auslegung auf der Homepage, womit der Aspekt der "Unsittlichkeit" auch für andere Inhalte zum Tragen kommen kann. So heißt es u.a., "Nach ständiger Spruchpraxis der Bundesprüfstelle ist die Möglichkeit einer sittlichen Gefährdung weiterhin dann anzunehmen, wenn zu befürchten ist, dass durch den Konsum des Mediums das sittliche Verhalten des Kindes oder Jugendlichen im Denken, Fühlen, Reden oder Handeln von den im Grundgesetz und im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG/SGB VIII) formulierten Normen der Erziehung wesentlich abweicht."

    In Bezug auf die Alterskennzeichnung durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), die eine mögliche Indizierung für eine Kennzeichnung sicher ausschließen muss, wird sicher die Frage aufgeworfen werden müssen, ob eine Darstellung im Computer- oder Videospiel als entwürdigend im Sinn einer "Unsittlichkeit" angesehen werden kann. Diskussionswürdig in den Gremien der USK ist weiterhin der Passus in den Texten der BPjM, dass eine Gewaltdarstellung auch als erotisierend vom Nutzer wahrgenommen werde.

    Nicht neu, aber ausführlicher werden bei der Indizierung durch die Bundesprüfstelle die Gewaltaspekte innerhalb von Spielwelten beachtet. Im Kern geht es um Darstellungen von "verrohender" Gewalt und Gewalthandlungen, die zur Gewalttätigkeit anreizen können. Nach der umfassenden Literaturrecherche im Rahmen der Evaluierung des Jugendmedienschutzes durch das Hamburger Hans Bredow Institut gibt es dafür keine eindeutigen wissenschaftlichen Belege, insofern handelt die Bundesprüfstelle hier nach den Kriterien einer Wirkungsvermutung.

    Zur Indizierung herangezogen wird ein Spiel, wenn Gewalt- oder Tötungsinhalte die gesamte Spielhandlung prägen, wenn Gewalt selbstzweckhaft oder detailliert geschildert wird, wenn Gewalt legitimiert oder gerechtfertigt wird. In den Ausdeutungen dieser Indizierungskriterien wird die Bundesprüfstelle nun deutlicher als bisher. Es handelt sich dabei nicht um pauschale Kriterien, sondern es geht dabei schon um ein Abbild von realer Gewalt und eben nicht um Comic- oder Fantasy-Spiele. Eine Indizierungswahrscheinlichkeit ist eher gegeben, wenn Handlungsfelder und die Themenwelt des virtuellen Spiels jugendaffin oder nahe an der Lebenswirklichkeit sind. Hier geht man in der Wirkungsvermutung eher von einer Übertragung auf die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen aus.

    Gänzlich ausführlich und eigentlich diskussionswürdig erscheinen folgende Kriterien im Hinblick auf den Begriff der Darstellung von Menschen und menschenähnlichen Wesen im virtuellen Spiel: "Für interaktive Medien gilt darüber hinaus als Kriterium der Jugendgefährdung, wenn kaum oder keine alternativen Handlungsoptionen/Konfliktlösungsmöglichkeiten vorhanden sind; wenn bei interaktiven Medien die Wahl alternativer Handlungsoptionen/ Konfliktlösungsmöglichkeiten zwar möglich, aber für die Erreichung des Spielzieles nachteilig oder irrelevant ist; wenn das Ausüben von entsprechender Gewalt als unproblematisch oder gesellschaftlich normal erscheint, nicht mit negativen Folgen oder Sanktionen versehen ist oder im Rahmen des Spiels belohnt wird; wenn Gewalt gegen Unbeteiligte Bestandteil des Spiels ist und nicht oder nur eingeschränkt sanktioniert wird."

    Mit dieser Aufstellung wird zwar deutlich, worauf zu achten ist, es gibt aber immer noch Interpretationsbedarf, denke man beispielsweise nur an die vielen unbeteiligten Autofahrer und Fußgänger bei GTA. Interessant - gerade im Bereich der aufkeimenden Diskussion über mögliche Suchtaspekte von Computer- und Videospielen - ist die Tatsache, dass nach der Spruchpraxis der BPjM "eine Beeinträchtigung des körperlichen Wohls [...] kein Indizierungsgrund" ist. Die Gutachter der USK wären wohl auch mit einer Prognose über Suchtaspekte eines virtuellen Spiels überfordert.

    Wissenschaftlichen und politischen Heißs en wird jedoch auch deutlich gemacht, wo die Gründe für eine Nichtindizierung von Computer- und Videospielen liegen:

    "Spiele, bei denen die Verletzung und/oder Tötung von Menschen eine unter mehreren möglichen Spielhandlungen darstellt und das Ergebnis der Kampfhandlung unblutig präsentiert wird;

    Spiele, in denen andere Elemente als Gewalttaten gegen Menschen eine wesentliche Rolle spielen;

    Spiele, in denen Tötungsvorgänge gegen Menschen verfremdet dargestellt werden und zwar in einer Form, die Parallelen zur Realität nicht nahe legt;

    Spiele, in denen Tötungsvorgänge ausschließlich gegen solche Wesen dargestellt werden, die Menschen eher nicht ähneln;

    Spiele, in denen auch Horror- und Splatterelemente enthalten sind, in denen jedoch nicht gewalthaltige Anteile spielbestimmend sind, wobei die Horrorelemente nicht so gestaltet sein dürfen, dass auf Grund der besonderen Brutalität die anderen Spielelemente in den Hintergrund treten."

    Auf die Gutachter der USK kommt nunmehr ein noch aufwendigeres Prüfverfahren zu, wenn sie alle Kriterien, die einerseits zur Indizierung führen können, mit den Vorlagen zur Nichtindizierung abklären müssen. Dabei können sie sich nicht allein auf die Darstellung konzentrieren, sondern müssen ebenso ethische oder gegebenenfalls auch moralische Werte dieser Gesellschaft berücksichtigen. Nur wenn die USK-Gutachter eindeutig feststellen, dass keine Indizierung zu befürchten ist, können sie ein Kennzeichen empfehlen. Der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden wird dann ein Kennzeichen vergeben.

    Ob die Hersteller dabei immer stärker nur noch angepasste Versionen für den deutschen Markt anbieten oder sich diesen neuen Herausforderungen der Bundesprüfstelle stellen werden, bleibt abzuwarten. Nicht beantwortet wird die Frage, ob von der USK nicht gekennzeichnete Spiele künftig grundsätzlich als indiziert gelten sollen. [von Gerald Jörns] (ck)


    Quellle: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele - Golem.de
     
  2. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    Das wars dann wohl. Mit diesen kriterien wird nie mehr ein Ego Shooter und auch kein GTA verkauft werden dürfen. Naja was bleibt ist das warten auf eine andere Generation, wenn die alten Säcke weg sind und die die von der ganzen Sache auch was verstehen an diese Positionen kommen wirds hoffentlich besser. Ist ja wie mit den Spritpreisen - die werden auch immer schlimmer!
    In Deutschland darf dann demnächst nur noch Tetris gespielt werden. -.-
     
  3. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    nene das wird bald auch verboten sein^^ Grund: Brutale Szenen wie Klötze in Form eines " T " fallen brutal auf andere gegenstände was in einem blutbad mit Bauklötzen endet^^

    ich finde indizierungen lächerlich^^ jedes kleines kind kann pers internet an solche sachen kommen^^
     
  4. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    cool da landed wow ja auch aufn index, da is ja auch einer amokgelaufen
     
  5. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    ich fang schon mal an pac man zu üben denn auf der nächsten lan kann man ja wohn nix anderes mehr spielen

    Die sind doch ehh alle neidisch das man damals bei space invader keine körperteile abtrennen konnte!

    Naja was solls, wenn sie indiziert sind kann man die doch unterm ladentisch kaufen oder dann auch ned mehr?!

    Knusperkeks
     
  6. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele


    ja aber viele verkaufen sollche spiele ja garned, ich mach mir eher sorgrn das die zensur noch mehr zunimmt damitse alowed werden, naja cz und Schweiz is ja bald ned mehr weit weg von mir
     
  7. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    Joa. Indizierte Spiele kriegt man auf Anfrage vom Verkäufer.
    Und nein, die meistens verkaufen es einem. Wieso auch nicht?!
     
  8. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    Heischt det nicht einfach, das die nur keine Altersfreigabe (also den Roten USK Button) bekommen? ?(

    Scheint so als ob 99% der polit-spaten keine 5 Minuten nachdenken sondern einfach nur die Dokumente unterfackeln und gut.

    Armes Armes Armes Deutschland. Wo soll das alles noch hinführen? Das ist der anfang dessen, womit viele Sci-Fi Filme ihre Haupthandlung füllen.
     
  9. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    Bitte auf Deutsch
    Nein, das heißt es nicht. Rot sind lediglich die Spiele 18+, diese dürfen aber gezeigt werden wie der Laden gerade lustig ist. Bei einer Indizierung darf das Spiel nicht mehr ausgestellt werden, man kriegt es nur noch auf Anfrage. Heißt: du gehst zur Kasse, und fragst da "Habt ihr grad' Postal2 da?"
     
  10. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    postal 2 hat aber wie manhunt verbreitungsverbot und da steht die verteilung unter strafe
     
  11. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    Naja, ging mir eigentlich mehr um's Prinzip. Wie es sich mit den beiden Spielen handhabt, hab ich keine Ahnung. Bin auch nicht so der "Gamer"
     
  12. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    Hier nochmal ne Zusammenfassung von http://www.oxm-online.de:
    Naja, frag mich ehrlich gesagt was das soll. Verherrlichung der Ns-Ideologie war schon immer so eine Sache in Deutschland. Z.B. gabs in WWII-Games nie Hakenkreuze, da waren immer einfache Kreuze auf den Fahnen (in Amiland nicht!).
    Und der Rest ist im Grunde nur ne Steigerung der vorherigen Dinge. Unsittlichkeit - naja, Sexvilla 3d adé^^. Wahrscheinlich darf dann Lara Croft nichtmal Hüfthosen tragen...

    - Verherrlichung / Verharmlosung von Drogenkonsum
    Ist, zumindest bei PEGI, schon immer eine Sache gewesen die angekreidet wurde und ein eigenes Icon auf der Packung hatte, z.B. bei GTA und auch Bioshock, wo die Drogen (haha) absolut abwegig und unreal sind.

    - Verrohende und zu Gewalt anreizende Wirkung durch Gewaltdarstellungen
    Gta ohne Waffen, yay!

    - Diskriminierung von Menschen
    Fällt unter Rassenhass oder Ausgrenzung. Letzteres hat bei PEGI auch schon seinen eigenes Bildchen.

    Im Grunde wurde alles nur verschärft, bloß mit "neuen" Gesetzen bzw. Anhaltspunkten bei der Überprüfung lässt sich das einfacher durchbringen (im Bezug auf die jüngeren Leute, weils einfach nicht direkt so einschränkend aussieht).

    Naja, ich geh nächsten Monat auf ne Messe da werd ich schon FSK18 Spiele einkäufern, da interessiert die Verkäufer das Alter nämlich in etwa so viel wie der Papst etwas mit öffentlichem Geschlechtsverkehr am Hut hat. Und spätere Spiele werden dann evtl. aus Österreich importiert, falls diese Verschärfung wirklich ins Gewicht fallen sollte.
     
  13. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    ya klar aber da gibts halt auch regeln


    -verbreitungsverbot // verkauf und werbung steht unter Strafe Postal und Manhunt
    -indizierung // hm da bin ich mir ned sicher obs auch verboten is , Spiele mit Hackenkreuzen
    stehn ja da auch drauf glaub ned das die selbst unter der theke verkauft werden
    --ab 18 // spiele die frei ab 18 verkAUF werden dürfen


    glaub aber indizierte games sind trotzdem verboten sonnst würde das ab18 ja keine sinn machen
     
  14. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    Ne, also zu den indizierten Spiele. Die sind nicht verboten. Hab' selber schon welche gekauft.
    Die dürfen eben ,wie gesagt, nur nicht ausgestellt werden oder Werbung indizierter Spiele darf im TV etc. nicht gezeigt werden.
    Z.B. UT99 ist glaub ich indiziert, das konnte man sich noch bis vor paar Jahren unter der Theke kaufen.


    Hier steht's nochmal genauer:
    Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien – Wikipedia
     
  15. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    In Deutschland wird schon seit längerem zu viel indiziert bzw. zensiert. Jetzt kann man so langsam es total vergessen. Mir egal, solange man im Internet noch Games auf dem Index finden kann und sonst wo...
     
  16. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    das problem is ja dass bei der indizierung dass man nicht dafür werben und dadurch wissen viele leute nichts von dme game
    viele publisher denken sich dann ach kack auf die lokalisierung sparen wa das geld und bringen es garnicht oder halt nur um sich den ärger mit der USK zu sparen
    schau mal ob du in deutschland für die 360 Dead Rising oder gears of War bekommst^^
    die haben das hier garnicht erst released


    btt:
    wieder einmal weitere verschärfung der bevormundung volljähriger zocker vom staat....
     
  17. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    jo nur es war eh multi5 und alle habens sich entweder gezogen oder aus Austria geordert
     
  18. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    Oh man das geht mir doch jetzt schon wieder so was von auf den Sack wenn ich das lese!!!

    Was ist dann mit den ganzen geilen Games, die noch kommen werden? Da wird die Grafik mal etwas besser sprich GTA4 crysis UT und schon kommt sowas wieder. Versteht mich nicht falsch, aber womit soll man denn dann noch schießen? Mit Seifenblasen? -.- Ich krieg echt das kotzen

    Kann mir einer ne gute seite nennen wo ich an unzensiert/unindizierte Spiele ran kommen kann die auf deutsch sind? Also solche die in Österreich oder in der Schweiz verkauft werden. Dort sind die doch unzensiert/unindizierte oder?

    Wäre nett wenn mir einer dann ne PN sendet
     
  19. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    ja aber ich sehe das als klare einschränkung dass man sich die mühe machen muss es extra aus dem ausland zu importieren anstatt es normal als volljähriger im laden zu erwerben
    das schlimmste is aber der aufpreis den man zahlen muss und wenn es imemr mehr games werdne die man importieren muss wird das mit der zeit echt nicht tragbar für leute die sich die games noch original kaufen wollen und sowas verleitet dann auch zum raubkopieren

    gamesonly.at
     
  20. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    http://www.gamesonly.at/


    must halt maö sehen ob es sich lohnt die dinger aus den usa zu importen sollte ja dank @ und paypal kein problem sein


    Amazon.com: Postal Fudge Pack DVD: Video Games kommst sogar an Postal rann^^
     
  21. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    verstehe den sinn dahinter nicht... das eigentliche problem ist doch, dass jedes z.B. 13 jährige Kind die Games auf Daddys (großer Bruder, Onkel oder sonstwer...) Rechner zocken kann, aber das Problem damit zu lösen die Spiele immer weiter zu zensieren oder ganz zu verbieten ergibt doch überhaupt keinen Sinn!? Wenn die Kinder zu Hause nicht mehr die Wände vollmalen sollen verbietet doch auch keiner Stifte oder Wände?! Wieso sind die Politiker immer so naiv und vor allem unlogisch!?
    grüße.
     
  22. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    weil sie halt ned mit pacman aufgewachsen sind die unter 30 wissen was ich meine das is für die schwer bis unmöglicvh vorstellbar
     
  23. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    naja aber wenn man für ein ganzen lad entscheidet könnte man doch schon von denen verlangen sich damit genügend auseinanderzusetzen bevor sie eine entscheidung treffen!
    Spoiler
    jaja ich weis =) =)
     
  24. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    ich erinere die sache bzg Computer wo die ma gefragt wurden was das internet is

    YouTube
     
  25. 12. Februar 2008
    AW: Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

    @Decryptor
    geiles Video. Bestätigt einfach mal wieder, dass Ploitiker immer über etwas entscheiden, das sie selber nicht bedienen können oder gar nicht wissen was das ist.

    Mit dem Thema Computerspiele hab ich schon lang abgehakt. Wenn ich n spiel will, das in De zensiert oder gar indiziert ist dann zieh ichs ausm Netz. Wenn unsere Herr Politiker so das Raubkopieren fördern kann man ja nix machen, da soll sich dann auch niemand beschweren.
    Machen kann man da auch nicht viel, ausser mit nem Generalstreik in ganz Deutschland und dann auch noch wegen anderen Sachen ausser PC Spielen. Das machen wir Deutschen sowieso nicht ganz wie Urban Priol sagte "Wir deutschen müssen ja mal froh sein, dass wir überhaupt ne Regierung haben, da können wir uns net immer beschweren"!

    Fazit, jeder macht was er will und lässt Staat, Staat sein. Wir haben ja genug Möglichkeiten.

    mfG
    mouZeKilla
     
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