Neueinzug in WG: Beteiligung an einer Waschmaschine?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Stewie, 2. März 2009 .

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  1. 2. März 2009
    Hallo.

    Ein Bekannter von mir zieht in eine WG. Diese WG hat sich vor einiger Zeit eine neue Waschmaschine gekauft. Mein Bekannter soll seinen Vormieter jetzt anteilsmäßig auszahlen, sprich 80€(!) in einer 5er-WG lockermachen.

    Das man die Anteile an der Waschmaschine übernimmt, ist nur recht und billig, dass sich dieser Anteil auf 80€ belaufen soll, ist doch nur frech. Genau diesen Anteil hat der Vormieter für die Neumaschine gezahlt. Eine Waschmaschine hat mit der Zeit einen Wertverfall also zahlt der Nachmieter doch weniger(?) !!!

    Gibt es da irgendwelche Grundregeln an die man sich halten könnte? So eine Milchmädchenrechnung wie viel Wert die Maschine pro Jahr verliert?

    Lg, Stewie.
     
  2. 2. März 2009
    AW: Neueinzug in WG: Beteiligung an einer Waschmaschine??

    im ersten jahr verliert sie ca. 40% an wert, dann ca 15% pro jahr

    dementsprechend nach dem ersten jahr nur noch 48€, dann noch 40€ usw

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    ich weiß aber nicht, ob man darauf bestehen sollte. da hat man gleich beim einzug schon son pingelig-image weg...
     
  3. 2. März 2009
    AW: Neueinzug in WG: Beteiligung an einer Waschmaschine??

    Eben. Ich würde ihm allenfalls raten, es behutsam und vorsichtig anzusprechen, wenn er direkt merkt, da geht nichts, dann würd ichs einfach lassen und das Geld irgendwie bezahlen.
    Ich meine, der wird da doch jetzt bestimmt länger wohnen und dann kommt es nicht so gut, wenns am Anfang direkt Unstimmigkeiten gibt.
     
  4. 2. März 2009
    AW: Neueinzug in WG: Beteiligung an einer Waschmaschine??

    Danke für den Link! Super Sache!

    Meine Meinung dazu: Man darf sich nicht ausrauben lassen. Wer eine Waschmaschine kauft und nach einem Jahr verkauft, der kriegt keine 100% erstattet! Das ist total dreist sowas zu verlangen. Also FU Vormieter .

    Den Rest der WG ist davon gar nicht betroffen.

    Lg, Stewie.
     
  5. 2. März 2009
    AW: Neueinzug in WG: Beteiligung an einer Waschmaschine??

    Ich find das ne Unverschämtheit und ich würd das dem Vermieter auch sagen. Steht davon irgendwas im Mietvertrag?
    Ey wir leben in ner Bürokratie dazu muss es doch etwas schriftliches geben, mit Sicherheit darf dein Vermieter nicht einfach kommen "So du zahlst jetzt hier Bar auf die Hand", da hast du ja garnix in der Hand womit du nachweisen könntest, dass du für die Maschine schon bezahlt hast.
    Wenn ich wüsste wie das genau rechtlich geregelt ist würds mir im Notfall gerichtlich einklagen.

    Alles nur sehr laienhaft von mir. Am besten sollte man nen Anwalt für Wohnrecht fragen aber ich kenn keiner, bin keiner, wär aber gern einer weil man allein für nen Beratungsgespräch schon dick Kohle bekommt.
     
  6. 2. März 2009
    AW: Neueinzug in WG: Beteiligung an einer Waschmaschine??

    ICh find diese Leute schlimm die immer alles nachplappern müssen . Der Threadstarter hat doch schon erwähnt das es nur mit dem Vormieter zu tuen hat und nicht mit der WG. Und auf die Meinung von diesem kann er wohl getrost n. Ausserdem muss man sich ja nicht alles gefallen lassen. Ich würde erst einmal mit ihm darüber reden und wenn das nichts bringt ggf weitere Schritte einleiten,
     
  7. 2. März 2009
    AW: Neueinzug in WG: Beteiligung an einer Waschmaschine?

    Mehr gibts wohl nicht zu sagen. 5x wiederholen muss auch nicht sein.
     
  8. 2. März 2009
    AW: Neueinzug in WG: Beteiligung an einer Waschmaschine?

    Zum Abschluss:

    b00tb0y: Du hast meinen Post nicht richtig gelesen. Der Vormieter wollte das - nicht der Vermieter.

    Wenns was Neues gibt, sag ich euch bescheid.
     
  9. Video Script

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