#1 21. Juli 2010 Hey Leute Als ich das erste mal beim TÜV hatte mein Auto ein paar Mängel und ich habe einen Bericht bekommen. Das habe ich jetzt repariert und Bescheinigung für die HU bekommen. Muss ich jetzt den alten Bericht, in dem die alten Mängel aufgeführt sind mitführen? Greetz + Multi-Zitat Zitieren
#2 21. Juli 2010 AW: Neuer TÜV - Alten Mängelbericht mitführen? Da die Mängel nicht mehr vorhanden sind, sehe ich da keinne grund dafür. lass mich nat. auch gern eines bessere belehren. ach ja, zum "mitführen" : "Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat. Das gilt auch für die AU." Muss ich den aktuellen TÜV Bericht nun immer im Auto mit führen oder nicht? + Multi-Zitat Zitieren
#3 21. Juli 2010 AW: Neuer TÜV - Alten Mängelbericht mitführen? Bist du das erste mal "durchgeflogen"? Bzw. Hast du jetzt eine Nachprüfung gemacht. Solltest du eine Nachprüfung gemacht haben, dann musst du beide Berichte aufbewahren, also den ersten Bericht mit den Mängel, und den zweiten von der Nachprüfung. Mitführen musst du die Berichte nicht, jedoch aufbewahren + Multi-Zitat Zitieren
#4 21. Juli 2010 AW: Neuer TÜV - Alten Mängelbericht mitführen? Nimm sie doch einfach mit... fertig, aus... wenn alles repariert wurde, besteht doch absolut kein Problem. Also die Sorgen mancher Leute möchte ich gerne haben. ?( + Multi-Zitat Zitieren
#5 23. Juli 2010 AW: Neuer TÜV - Alten Mängelbericht mitführen? Warum solltest Du den 1. Bericht mitführen? Wenn Du mal anhalten wirst ist denen doch egal beim wievielten mal Du durch den TÜV bist, hauptsache Du hast die Plakette. LG rumpelstil + Multi-Zitat Zitieren
#6 23. Juli 2010 AW: Neuer TÜV - Alten Mängelbericht mitführen? Ich gebe den meisten hier Recht. Mitführen musst du die Berichte nicht, aufbewahren schon. Ich meine was bringt dir der erste Bericht mit den ganzen Mängeln, wenn die ja beseitigt wurden, da du ja ansonsten keinen TÜV bekommen hättest. . + Multi-Zitat Zitieren
#7 24. Juli 2010 AW: Neuer TÜV - Alten Mängelbericht mitführen? Einfach und logisch. Zum Tüv/Dekra/GTÜ ect. nimmst du dein Fahrzeugschein mit und wichtige Papiere wie ABE, Eintragungen und so. Rasselst du beim ersten mal durch, bringst du den Mängelbericht mit damit du nur eine Nachuntersuchung zu machen hast. Hast du die ASU woanders machen lassen, musst du diese natürlich auch mitbringen. Gültig 1 Monat. + Multi-Zitat Zitieren
#8 25. Juli 2010 AW: Neuer TÜV - Alten Mängelbericht mitführen? Seit Jan 2010 ist die AU Bestandteil der HU, deswegen wird nur noch 1 Plakette geklebt und somit muss der Tüvbericht im Auto mitgeführt werden und auf Verlangen zuständiger Personen ausgehändigt werden können mach dir einfach beide ins Handschuhfach und jut; ich wurde zwar noch nie danach gefragt (hatte den auch immer dabei!!) aber wenn ich ihn jetzt mal nicht dabei hätte und ich würde kontrolliert kenne ich mein Glück also lass ich den Tüvbericht schön im Auto^^ mfg + Multi-Zitat Zitieren
#9 26. Juli 2010 AW: Neuer TÜV - Alten Mängelbericht mitführen? Ganz einfach: Dein Bericht von der Nachprüfung gilt nur, mit dem (negativen) Bericht von der Hauptuntersuchung!!! Alleine ist der Bericht der Nachprüfung nicht gültig!! Das ist falsch! Mitführen musst du die nicht, und musstest du auch nie. Seit dem 01.01.10 gibt es auch nur noch einen Prüfbericht! Und den musst du nur aufbewahren, und auf Verlangen vorzeigen, nicht mitführen Selbst wenn dir ein Bulle eine Strafe gibt (weil er die Gesetzgebung nicht kennt), musst du die Strafe nicht zahlen!! bzw. kannst Einspruch einlegen + Multi-Zitat Zitieren