#1 11. Juni 2009 Hi, Folgende Fragen: 1.Sind nicht ausreichende Leistungen (5) in Fächern, wo Ich/Eltern KEINE Warnung bekommen habe, versetzungsrelevant? Ist eine Warnung nötig, wen man im Halbjahr schon eine 5 hatte? 2.Wird man ganz normal versetzt, wenn man eine 5 in einem Hauptfach und eine 5 in einem Nebenfach hat, beide jedoch ausgleichen kann? Soweit so gut..bitte kein Halbwissen posten. MFG dennisnedry PS: BW für jeden, der hilft.
#2 11. Juni 2009 AW: NRW/Stufe 11 - Frage zu Versetzung 1. Nur wenn es eine fünf ist, wenn dein Zeugnis voller unangekündigter (oder ab 2 aufwärts) sind sie versetzungsrelevant. Eine fünf im ersten Halbjahr wird als Warnung gesehen. 2. Weiß ich nicht.
#3 11. Juni 2009 AW: NRW/Stufe 11 - Frage zu Versetzung zur frage 2: wurde eine der 5en nicht vorgewarnt? wenn nicht,und du die andere ausgleichen kannst, wirst du formal versetzt, was heißt bzw bedeutet, dass du aufgrund des ausgleichs die versetzung erreicht hast..
#4 11. Juni 2009 AW: NRW/Stufe 11 - Frage zu Versetzung Natürlich ist es auch ohne Warnung relevant... ist ja lächerlich die Frage... das in Klasse 11 5 im hauptfach mit ner 2 im Hauptfach ausgleichbar die 5 im Nebenfach mit ner 2 oder 2 * 3 im Nebenfach ausgleichbar mfg
#5 11. Juni 2009 AW: NRW/Stufe 11 - Frage zu Versetzung also 1. scheint ja geklärt soweit. 5 zum Halbjahr ist eine Warnung. zu 2. Ja du wirst mit 1x 5 Hauptfach und 1x Nebenfach versetzt. Allerdings brauchst du eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Hauptfach als Ausgleich. Dann musst du in einem der beiden Fächer in die Nachprüfung. mfg
#6 11. Juni 2009 AW: NRW/Stufe 11 - Frage zu Versetzung close bws raus ausser an bluedebris^^ ...wsa schreibst du da`?