NRW will gegen Lehrermobbing im Internet vorgehen

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von rainman, 5. Juli 2007 .

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  1. 5. Juli 2007
    Schulministerin Sommer: Lehrer leiden unter ganz üblen Machenschaften

    Das Land Nordrhein-Westfalen will gegen die Diskriminierung von Lehrern im Internet vorgehen und das Persönlichkeitsrecht verletzende Inhalte sperren lassen sowie gegebenenfalls Strafanträge gegen die Betreiber solcher Internetseiten stellen.
    NRW-Schulministerin Barbara Sommer und NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter wollen nicht hinnehmen, "dass Pädagogen anonym in oft beleidigender und herabwürdigender Weise bloßgestellt werden." Lehrerverbände würden beklagen, dass im Internet Fotos von Lehrkräften eingestellt werden, "mit denen dann sogar virtuelle Hinrichtungen simuliert und Fotomontagen von fotos vorgenommen werden", so Schulministerin Barbara Sommer.

    Sofern hinter diesen Aktionen Schüler steckten, müssten diese schnell und wirksam über die rechtlichen Grundlagen und die psychischen und sozialen Folgen ihres Tuns aufgeklärt werden. Im Falle von Rechtsverletzungen soll unnachgiebig dagegen vorgegangen werden.

    Derzeit arbeitet das NRW-Schulministerin an einer Information zu rechtlichen Regelungen und Tipps für Betroffene. Schulministerin Sommer spricht von "ganz üblen Machenschaften, unter denen die Lehrer leiden". Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter betont, dass diskriminierende und beleidigende Darstellungen von Lehrkräften keinesfalls als Schülerscherze oder Kavaliersdelikte eingestuft werden dürften: "Wir haben es hier eindeutig mit Straftaten zu tun, die zu Recht mit empfindlichen Strafen geahndet werden können", erklärte die Ministerin.

    Betroffene Pädagogen sollten sich laut Müller-Piepenkötter an die Staatsanwaltschaft oder die Polizei wenden und gegebenenfalls Strafantrag stellen. In Betracht kommen nach Angaben der Justizministerin Beleidigungsdelikte (§§ 185 ff. StGB), Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB) sowie die Tatbestände der Nachstellung (§ 238 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB). Darüber hinaus müssten die Täter damit rechnen, auch zivilrechtlich wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Lehrkraft belangt zu werden, was teuer enden könne.

    Lehrer der Carl-Friedrich-Gauß-Schule in Hemmingen fanden einen anderen Weg, mit der Kritik auf der Seite Spickmich.de umzugehen, berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung. Dort war die Schule nur mit einer Note von 3,8 bewertet. Nachdem die Lehrer unter verschiedenen Accounts mit eigenen Bewertungen eingriffen, verbesserte sich die Note auf 1,6. Damit sei die geringere Aussagekraft der Angaben entlarvt, kommentiert Lehrer Michael Rahte der HAZ. (ji)

    Quelle:http://www.golem.de/0707/53302.html
     
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