#1 1. November 2007 Von Delfinen und Thunfischen im Urheberrecht In Reaktion auf die von Disney, Microsoft & Co. kürzlich verkündete Absicht, gegen die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet vorzugehen, fordern Bürgerrechtler und Wissenschaftler in einer Charta die angemessene Berücksichtigung der Nutzerinteressen. Unter Federführung der Electronic Frontier Foundation (EFF) haben das "Center for Social Media" und das "Program on Information Justice and Intellectual Property" der American University, Public Knowledge, das "Berkman Center for Internet and Society" der Harvard Law School und die "American Civil Liberties Union" von Nordkalifornien eine Charta zur Berücksichtigung urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ("fair uses") für Online-Video-Dienste aufgestellt. Die darin erhobenen Forderungen verstehen die Beteiligten als notwendige Ergänzung zu dem Mitte Oktober von einer Allianz um den Unterhaltungskonzern Disney und Software-Primus Microsoft verkündeten "Copyright-Pakt". In der Präambel zu den jetzt vorgestellten "Fair Use Principles for User Generated Video Content" heißt es: "Online-Video-Dienste wie YouTube verkünden eine neue Ära der Redefreiheit im Internet. [...] Im Ergebnis hat es eine Explosion der Kreativität bei den Bürgern gegeben. [...] Der Lebenssaft dieser Kreativität sind die Ausnahmebestimmungen des Urheberrechts, die für bestimmte kreative Zwecke die Nutzung geschützter Werke ohne Zustimmung der Rechteinhaber zulassen." Um diese neuen Freiheiten auch unter einem Regime zu bewahren, in dem Diensteanbieter verstärkt auf Filter zur automatischen Erkennung und Löschung geschützter Werke setzen, fordern die EFF und ihre Mitstreiter die Umsetzung von sechs umfangreichen Prinzipien. Diese "sind dazu gedacht, konkrete Schritte vorzugeben, die von der Copyright-Allianz unternommen werden können und sollten, um unbeabsichtigte Kollateralschäden bei der Nutzung urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen zu minimieren". Zu den Prinzipien gehört unter anderem die Forderung, "Rechteinhaber sollten im Allgemeinen darauf verzichten, Abmahnungen nach dem DMCA oder andere Löschungsaufforderungen zu verschicken, wenn die Inhalte, an denen sie die Rechte besitzen, im Sinne der gesetzlichen Ausnahmebestimmungen vom Urheberrecht oder für andere nicht kommerzielle, kreative und bearbeitende Weise genutzt werden." Die von Disney, Microsoft & Co. geplanten Filter sollten beanstandete Inhalte nicht grundsätzlich sofort löschen, sondern nur in solchen Fällen, in denen die Beurteilung der Rechtsverletzung auch nach gründlicher Begutachtung zu einer negativen Einschätzung führt. Um das Problem automatischer Filter zu veranschaulichen, bemüht die Gruppe der Fair-Use-Schützer die Metapher von der Treibnetzjagd nach "Copyright-Thunfischen", die in den geschützten Werken anderer räubern. Dabei könne es leicht geschehen, dass "Fair-Use-Delfine" mitgefangen würden. Denen müsse ein "Fluchtmechanismus" angeboten werden, etwa in Form einer "informellen Delfin-Hotline". Schließlich sollten die Diensteanbieter Vorkehrungen dafür treffen, unrechtmäßig gelöschte Videos unkompliziert wieder hochladen zu können. quelle: Golem.de + Multi-Zitat Zitieren
#2 2. November 2007 AW: Nutzerrechte für User Generated Video Content eingefordert Krass das fand ich ma richtig schwer zu lesen 8o Aber finds gut das die daegen vorgehen. Hatte ich bisher noch nicht soviel von gehört. RR ist immer ein Stück verantwortlich für die weiterbildung im Berich allgemeinwissen Zum Thema : Wenn ich es richtig verstanden habe geht es um löschung von Videos ie von privaten usern erstellt wurden. Und dagegen gwird jetzt vorgegangen, Bitte berichtigt mich wenn ich es falsch verstanden habe Ich persönlich finde das jeder Künstler recht auf eine Veröffentlichung im Internet hat . + Multi-Zitat Zitieren