#1 29. September 2008 Gericht: Nutzung von Tauschbörse reicht für Kundendatenabfrage aus andgerichte setzen die Hürde für einen Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen weiter unterschiedlich hoch an. Kernkriterium für die entsprechende Abfrage von Kundendaten, die zu einer verdächtigen IP-Adresse gehören, ist laut dem noch jungen Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte das "gewerbliche Ausmaß" von Rechtsverletzungen. Im Gegensatz zum Landgericht Frankenthal sehen Kammern auf der gleichen Ebene in Bielefeld (Az.: 4 O 328/08), Oldenburg (Az.: 5 O 2421/08), Frankfurt am Main (Az.: 2-06 O 534/08) und Nürnberg (Az.: 3 O 8013/08) diese Schwelle bereits beim Anbieten eines einzelnen Musikalbums oder Hörbuches erfüllt. Dies teilten der Bundesverband Musikindustrie und der Börsenverein des deutschen Buchhandels am heutigen Montag gemeinsam mit. Weiterlesen Quelle: Heise + Multi-Zitat Zitieren