#1 29. Mai 2012 Zuletzt bearbeitet: 29. Mai 2012 Hallo Zusammen, folgendes Problem habe ich: Person A fährt auf das parkende Auto von Person B. Versicherung von A übernimmt die Reparaturkosten. Einen Mietwagen brauchte Person B nicht und beantragt nun Nutzungsausfallentschädigung. Jetzt zur Problematik... Der Unfall geschah knapp 2 Wochen vor dem geplanten Umzug von Person B. Da die Anhängerkupplung hinten beschädigt worden ist und ein Anhänger nicht mehr gezogen werden konnte, war der Wagen für den Umzug nicht mehr zu gebrauchen. Kann Person B zusätzlich zu dem Zeitraum der Reparatur einen Nutzungsausfall geltend machen? Im weiten www konnte ich leider nichts dazu finden. Vielleicht kann hier jemand helfen. Einen Anwalt fragen kommt nicht in Frage, da ich diesen Schaden selber nicht habe, selber nur weiterhelfen möchte und somit keine Kosten haben will + Multi-Zitat Zitieren
#2 29. Mai 2012 AW: Nutzungsausfallentschädigung Umzug beeinträchtigt Warum sollte der Verursacher des Unfalls "Nutzungsausfall" geltend machen können? Und gegen wen? Gegen den Geschädigten? Will ich mal stark bezweifeln. Evtl von der Versicherung bei Vollkasko, da sollte Person A mal fragen. Warum Person B die Reparaturkosten übernimmt ist mir auch schleierhaft. Oder verstehe ich nur Banane? + Multi-Zitat Zitieren
#3 29. Mai 2012 AW: Nutzungsausfallentschädigung Umzug beeinträchtigt Ich habe es einfach durcheinander gebracht. A = Unfallverursacher B = Unfallopfer Sry, jetzt sollte es klar sein + Multi-Zitat Zitieren
#4 29. Mai 2012 AW: Nutzungsausfallentschädigung Umzug beeinträchtigt Eigentlich relativ einfach zu erklären: Würde der Fahrer B das Fahrzeug gewerblich nutzen, könnte eine Ausfallentschädigung berechnet werden. Bei einer 2 Wochen späteren Umzug jedoch eher weniger da dies ein Privates Vorhaben ist und du ja bereits die Reparaturkosten erstattet bekommst. Bei einer gewerblichen Nutzung des Fahrzeugs hättest du die Tage berechnen können, die das Fahrzeug in der Werkstatt war. + Multi-Zitat Zitieren
#5 29. Mai 2012 AW: Nutzungsausfallentschädigung Umzug beeinträchtigt Auch wenn die Beschaffung der Neuteile knapp 3 Wochen in Anspruch nimmt? Wäre immer noch 1 Woche Wartezeit, die für den Umzug gedient hätte. Bei gewerblichen Ausfall müsste ja der Beweis erbracht werden. Beweise der Umzug statgefunden hat, ist ja auch relativ einfach... + Multi-Zitat Zitieren
#6 29. Mai 2012 AW: Nutzungsausfallentschädigung Umzug beeinträchtigt Also. Wenn du keinen Anwalt in Anspruch nehmen willst wird es relativ schwierig, da du erstmal in "Vorleistung" treten musst. Also den Mietwagen bezahlen musst, das Geld kannst du dir danach evtl vom Täter zurückholen. Kommt aber drauf an, würde mal mit deiner/seiner Versicherung sprechen! Oder ein Gespräch mit dem Anwalt tätigen. Kostet nicht die Welt. Meiner Meinung nach ist es aber dem Täter nicht zuzurechnen, dass die Teile so lange brauchen. :/ + Multi-Zitat Zitieren