#1 25. Mai 2009 Düsseldorf (ddp). Das Telekommunikationsunternehmen Tele2 GmbH darf nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf nicht mehr wie bisher mit Freiminuten werben. Der Zivilsenat des Gerichts habe in seinem Urteil vom 19. Mai dem Unternehmen untersagt, mit den Worten «Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten» zu werben, teilte ein Justizsprecher am Montag mit. Nach Überzeugung des Senats ist die Werbung irreführend, weil das Unternehmen keine «echten Freiminuten» gewähre, sondern lediglich eine Gutschrift von 4,18 Euro, hieß es zur Begründung. So wäre bei dem angebotenen Mobilfunktarif das «Startgeschenk» bei Anrufen in Mobilfunknetze bereits nach 21 Minuten verbraucht gewesen. Die Deutsche Telekom AG hatte den Angaben zufolge die Tele2 GmbH auf Unterlassung verklagt. In der Werbeanzeige hatte Tele2 in einer Fußnote darauf hingewiesen, dass die Freiminutenangabe sich auf Ferngespräche im Festnetz beziehe. Das Landgericht Düsseldorf hatte das Unternehmen Tele2 bereits im Februar in erster Instanz verurteilt. Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das OLG nach eigenen Angaben nicht zugelassen. Innerhalb eines Monats kann das verurteilte Unternehmen gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Quelle: yahoo.de + Multi-Zitat Zitieren
#2 25. Mai 2009 AW: Oberlandesgericht verbietet Tele2 Werbeslogan mit Freiminuten so ists richtig, wenn nicht das geliefert wird was drauf steht gleich verknacken wenns mit absicht so ist! + Multi-Zitat Zitieren
#3 25. Mai 2009 AW: Oberlandesgericht verbietet Tele2 Werbeslogan mit Freiminuten ausgefuchst sind doch diese tele-unternehmen... für freiminuten wählen, die in wirklichkeit keine sind .. aber gut das die das nun nicht mehr machen dürfen. .. ist aber auch eine relativ kleine sache, ob die da beschwerde einlegen werden, halte ich für unwahrscheinlich. MfG Elya + Multi-Zitat Zitieren
#4 25. Mai 2009 AW: Oberlandesgericht verbietet Tele2 Werbeslogan mit Freiminuten Hatten die nicht schon öfter sowas? Also Werbung die sie eigentlich nciht hätten machen dürfen...? + Multi-Zitat Zitieren