Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von A.Beta, 7. Dezember 2006 .

Schlagworte:
  1. 9. Dezember 2006
    AW: FDP und Grüne gegen Online-Durchsuchungen privater Rechner

    Da ich ja angeblich spamme:

    Ich finde auch das es eine Frechheit ist und rebelliere dagegen wie die FDP und Grüne^^
    Genau son Schwachsinn wie Gebühren für Inetfähigen PC einzufordern.

    Also meiner Meinung nach geht das zu sehr in die Privatsphäre.
    Diese totale Überwachung hier nervt langsam...
     
  2. 9. Dezember 2006
    AW: Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz

    Ach dann freuh ich mich schon drauf wenn der Mißbrauch eines solchen Programmes stattfindet weil es in die flaschen Hände gelangt.....hoffentlich schneiden die sich mit der Idee kräftig ins eigene Fleisch....
     
  3. 9. Dezember 2006
    AW: Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz

    Alle Dinge auf externen HDD´s lagern und diese dann benutzen, wenn die Internetverbindung gekappt ist. Etwa ISO´s zum installieren. Oder etwa nicht? ?( :]

    Um aber herausfinden zu können, dass wirklich illegale Dateien vorliegen, müssen sie diese doch erst ausführen, denn es kann ja alles mögliche dahinter stecken.
     
  4. 9. Dezember 2006
    AW: Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz

    Also soweit ich weiss müssen die wenn man bei solchen Dingern wie Kazaa xD oder so am ziehen ist.
    Erst eine Datei von einen runterladen und dann genau diese auch aufem PC finden wenn sie zu dir nach Hause zum durchsuchen kommen, erst dann hamse was inner Hand das man diese verbreitet und so.

    Na ja kA war mal son kram im TV da ham die das irgendwie so gemacht und danach PC und alle gebrannten CDS und so in ein Karton und ab damit^^
    Übrigens waren die Zivil und freundlich an der Tür das ein Verdacht vorliegt oder sowas blablabla und dann hamse wie gesagt alles mitgenommen^^
     
  5. 10. Dezember 2006
    AW: Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz

    Mir kommt gerade ein neuer Aspekt ^^, was wäre denn falls der "Verbrecher" kein Windows Betriebsystem einsetzt, sondern eine alternative, BSD, Linux, Amiga.

    Ich gehe mal davon aus das der "Trojaner" auf unser liebes alternatives OS Windows ausgelegt ist,
    und auch nur dort zum einsatzt kommt.

    Man stelle sich vor : "Spezialisten" mit Klicki Bunti Tool, gehen auf Linux Rechner : Ja warum geht das denn nicht....die ham doch gesagt von der Firma das die von Microsoft da was für uns vorbereitet haben.
     
  6. 10. Dezember 2006
    AW: Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz




    warum?

    es gibt genug antiviren/firewall hersteller die Auserhalb von deutschland ihren firmensitz haben.
     
  7. 10. Dezember 2006
    AW: Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz

    ó.Ò Öhm ja ne is klar.
    Erstmal finde ich, wie eig. alle hier, dass das viel zu weit geht...Aber was soll man als kleiner Bürger dagegen machen? Nüx....Und wie das gehen soll weiß ich och noch net so genau...Bestimmt wirste bald vom Gesetz her verpflichtet RealVNC aufm PC zu haben und die Bullen haben den entsprechenden Bypass dafür ^^ Aber angenommen die schaffen es wirklich, so ein Proggy zu entwickeln dann wirds garantiert durch ne Schwachstelle ins I-Net sacken und dann...Holla die Waldfee
    Naja was soll ich noch weiter sagen ich stimme dem Rest hier einfach ma zu
     
  8. 10. Dezember 2006
    AW: Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz

    Ich glaube nicht das sie PC's direkt durchsuchen werden, sondern vielleicht eher das was
    auf den PC kommt (und das kommt ja meistens per Internet, für Terroristen macht es ja
    keinen Sinn ihre Mails als TXT's auf CD's zu brennen und sich die dann zu geben).
    Und hier liegt denke ich mal kein großes Problem, müssten einfach bei den ISP's rein
    oder sowas wie Echolon bauen
     
  9. 10. Dezember 2006
    AW: Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz

    ich frage mich, wie die das Tool einem unterjubeln wollen.
    In nem ordentlichen Netzwerk ist indirekt keine Chance. D.h. entweder muss es via Browser oder halt durch "Dummheit des Users" erfolgen. Von daher sollte man sich da problemlos schützen können.

    Zumal laut Artikel ja eine richterliche Erlaubnis vorliegen muss, also genau wie beim Durchsuchungsbeschluss.
     
  10. 10. Dezember 2006
    AW: Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz



    soweit ich weiß kann man das im BIOS ausschalten, ist bei mir zumindest so, ob es tatsächlich aus ist, ist ne andere sache
     
  11. 11. Dezember 2006
    AW: Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz

    Was habt ihr den alle, so etwas ist Verfassungswiedrig und wird sich in der nächsten Zeit nicht durchsetzten...
    Und wie sollte das bitte Technisch realisierbar sein? Spätestens beim Router oder besser bei einem Rechner mit IPCOP (Linux Router Software) ist Ende im Gelände.
    Und es wird immer Hardware/Software im Ausland geben, die diesen Chip auf dem Mainboard oder diesen "Trojaner" im Windows nicht haben, die man importieren kann...

    also ich mach mir da keinen Kopf

    und hinzu kommt noch das ich nicht aus DE komme ;-)
     
  12. 11. Dezember 2006
    Online-Durchsuchung: Polizei darf (noch) keine Rechner hacken

    Online-Durchsuchung: Polizei darf (noch) keine Rechner hacken
    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die unbemerkte "Online-Durchsuchung" per Hackangriff oder Trojaner-Installation für gesetzeswidrig erklärt. Dies die gute Nachricht. Nun zu den schlechten: es steht zu erwarten, dass der Bundestag die Rechtslage per Gesetz ändert. "Online-Durchsuchungen" haben weiterhin bereits stattgefunden - wenn auch nur in "wenigen Fällen".


    Bereits am 25. November hat der BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit Online-Durchsuchungen für illegal erklärt. Der noch unvveröffentlichte Bericht liegt der taz vor. Entsprechende Anträge der Bundesanwaltschaft seien nicht genehmigungsfähig, erklärte der Richter laut taz, da es sich "um einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung" handle, dem die "notwendige gesetzliche Gestattung" fehle.

    Bisher beriefen sich die Ermittler auf den §100a StPO, der die Überwachung der E-Mail-Kommunikation regelt. Eine Online-Durchsuchung ist damit aber nicht abgedeckt, da "der Kommunikationsvorgang abgeschlossen ist", sobald die E-Mail auf dem Rechner gespeichert ist, so der Richter. Darüber hinaus könnten nicht nur E-Mails, sondern auch alle anderen Daten ausgespäht werden.

    Die Vorschriften zu Hausdurchsuchungen im §102 StPO seien ebenfalls nicht geeignet, um "Online-Durchsuchungen" zu genehmigen, da die Hausdurchsuchung eine grundsätzlich auf Offenheit angelegte Maßnahme sei. Eine Haussuchung finde vor Zeugen statt, während es das Merkmal der Online-Durchsuchung ist, dass sie eben unbemerkt bleibt.

    Das BKA habe laut taz bisher Online-Durchsuchungen nur "in wenigen Fällen" angewandt. Auch seitens der Länderpolizei seien bereits Online-Durchsuchungen auf gehackten Rechnern durchgeführt worden, die jeweils vom zuständigen Amtsgericht genehmigt wurden.

    Generalbundesanwältin Monika Harms hat gegen den Spruch aus Karlsruhe Beschwerde eingelegt. Auf Bundesebene kämpft Innenminister Schäuble für ein Gesetz, welches die Praxis legalisiert, von der Zustimmung der Regierungskoalition wird ausgegangen. Auch auf Länderebene wird an der Schaffung entsprechender Befugnisse für Polizei und Geheimdienste fleißig gestrickt.


    quelle: gulli untergrund news
     
  13. 11. Dezember 2006
    AW: Online-Durchsuchung: Polizei darf (noch) keine Rechner hacken

    Bald kann man den Kindern von den guten alten zeiten erzählen. Damals wo ich noch jung war..da konnte ich mir ein Lied einfach so runterladen und direkt anhören ohne das ich dafür ein Sicherheitsprotokoll online signieren und das Lied bezahlen musste....naja ich glaube Kinder in so eine Welt zu setzen kann ich nicht verantworten.
    Armes Deutschland was soll aus dir werden?
    Ich glaube das wird immer mehr...und desto mehr Leute die einengen desto mehr Leute werden durchdrehen (Amok laufen? Selbstmorde? Anschläge?). Und das werden dann nicht nur die Leute mit dem Turban sein. So, bevor ich jetzt was falsches sage und die Polizei mich in U-Haft nimmt mach ich mal nen Punkt.

    Easy
     
  14. 20. Dezember 2006
    NRW läßt die Polizei-Trojaner von der Leine

    NRW läßt die Polizei-Trojaner von der Leine
    Ermittler in Nordrhein-Westfalen dürfen sich nun als Trojanerschleudern betätigen. Der Landtag verabschiedete heute eine Verfassunsgschutznovelle, die "Online-Durchsuchungen" von Rechnern erlaubt. Computer, Telefone und Bankkonten von Extremisten sollen so heimlich überwacht werden können.


    Eine ähnliche Regelung auf Bundesebene wurde vor kurzem vom Bundesgerichtshof für illegal erklärt. Das heimliche Ausschnüffeln von Rechnern sei nicht mit einer Hausdurchsuchung oder einer Telefonüberwachung gleichzusetzen, so der BGH. Diegeschehe im Unterschied zur "Online-Durchsuchung" mit Wissen des Verdächtigen und unter Zeugen. Die Telefonüberwachung habe die Kommunikation von verdächtigen zum Ziel, während die Online-Durchsuchung Zugriff auf den gesamten Rechner erlaubt.

    Auf Bundesebene bleibt es spannend - nach Vorbild NRW könnte ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht werden, welches die Polizei-Trojaner legalisiert.

    Hacken die Ermittler einen Rechner oder platzieren sie auf welchem Weg auch immer Trojaner auf dem Gerät, so sind diese "im Regelfall für handelsübliche Virenscanner unsichtbar, da sie vorab gegen gängige Sicherheitssysteme getestet werden und im Normalfall ausschließlich der Behörde bekannt sind", so der Sicherheitsexperte Josef Pichlmayr in Futurezone. Wie sich der entstehende Traffic vor Netzwerksniffern und Firewalls verstecken soll, ist unbekannt.


    quelle: gulli untergrund news
     
  15. 25. Dezember 2006
    AW: NRW läßt die Polizei-Trojaner von der Leine

    ui das wird ja spannend wie die das schaffen wollen durch die firewalls. bei den meisten wird ja angezeigt programm so und so will auf IP so und so zugreifen. naja. zum glück wohne ich nicht in NRW. aber trotzdem mein beileid
     
  16. 25. Dezember 2006
    AW: Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz

    Geil, Mastereye @ Home, wie in der Schule ^^

    Aber ich habs in der Schule ja dummerweise gelöscht, da der Lehrer zu blöd ist, den taskmanager zu sperren... Einfach Task beendet und die Exe im system32-Verzeichniss ausversehen gelöscht =) =)

    Aber gesagt hat er noch nix...
     
  17. 26. Dezember 2006
    AW: Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz

    gilt das auch für österreicher? ich glaub in österreich ist man da nicht so streng, wenn man es mit dem leechen übertreibt. komme nähmlich aus österreich
     
  18. 26. Dezember 2006
    AW: NRW läßt die Polizei-Trojaner von der Leine

    "Wie sich der entstehende Traffic vor Netzwerksniffern und Firewalls verstecken soll, ist unbekannt."
    Tjoa ... das will ich dann aber mal sehen!
    Könnte man eigentlich Klage einreichen, falls man Volumen Tarif hat, immerhin verursachen die einen damit zusätlziche Kosten ? ^^
     
  19. 26. Dezember 2006
    AW: Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz

    HA, Terrornetzwerke finden, das ist doch nur ein Deckmantel. Das einzige was die wollen, ist uns "Raubkopierer" ausfindig machen. Wer weiß was da alles mit der Platten, Film usw Industrie abgesprochen ist?!
    Ausserdem bezweifle ich, das das Terrornetzwerk in Deutschland so groß ist...und ob sich der Aufwand lohnt.
    Das wird ja immer witziger hier. Na dann, FROHE WEIHNACHTEN
     
  20. 26. Dezember 2006
    AW: Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz

    macht euch keine sorgen.. das system bietet viel zu viel missbrauchsgelegenheit..
    wir vielleicht im bundestag durchgesetzt, aber niemals in der praxis
     
  21. 26. Dezember 2006
    AW: Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz

    Und wenn, dann müssen se immer noch kommen und den PC abholen, nur weil se paar screenshots haben oder sehn dass du warez auf deiner platte hast können se dich nicht anzeigen.
    Und wenn du dann die HDs gecryptet hast, bist sicher!
     
  22. 26. Dezember 2006
    AW: Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz

    Das sind ja schon Stasi Ideen, zwar nicht aus den selben Motiven, aber ich denke der Inhalt eines PC´s ist auf den Gebrauch des benutzers angepasst und damit würden private Daten durchsucht werden.
    Ich bin mir dennoch ziemlich sicher, dass dieses Unterhaben allein aus Verfassungsgründen nicht durchzubringen sein wird .
     
  23. 26. Dezember 2006
    AW: Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz

    dann wird halt n laptop nur noch fürs i-net genutz wo nur das bs drauf ist und auf dem normalen rechner läuft dann der rest ^^
    sauerei hoch 3, wir deutschen lassen uns viel zu viel gefallen von unseren Lieben Politikern die selber genug dreck am stecken haben!
     
  24. 27. Dezember 2006
    Schäuble will private Computer überwachen lassen

    Wenn nicht ist hier mal wieder eine absolute Frechheit!...Und zwar sollen ab dem 1.1.07 alle Computer über Internet überprüft werden können...:angry:

    Schäuble will private Computer überwachen lassen

    Trotz heftiger Kritik von Datenschützern will Wolfgang Schäuble künftig private Computer über das Internet überwachen lassen. Es sei "dasselbe wie eine Hausdurchsuchung", sagte der Bundesinnenminister. Datenschützer laufen Sturm gegen diese Pläne.



    HB FRANKFURT/MAIN. „In der Sache kann es keinen Zweifel geben, dass wir diese Möglichkeit brauchen“, sagte der CDU-Politiker Schäuble. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnte dagegen vor einer ausufernden Kontrolle des Internets: Es sei „irreführend zu glauben, dass man allen Gefahren mit verstärkter Überwachung des Netzes vorbeugen könnte“.

    Schäuble betonte in der „Rheinischen Post“, die Behörden müssten die Möglichkeit haben, die neuen Kommunikationsformen zu erreichen - ebenso wie unter bestimmten Voraussetzungen auf Grund richterlicher Entscheidungen Telefone und Post kontrolliert werden könnten. Das sei „formal dasselbe wie eine Hausdurchsuchung“, sagte der Minister. Das Bundesjustizministerium prüfe derzeit, ob die Rechtsgrundlage dafür gegeben sei oder ob erst etwas klargestellt werden müsse. Es handle sich um ein Vorgehen in engen Grenzen, versicherte Schäuble.

    Schaar sagte der Nachrichtenagentur AP: „Man wird auch mit einem erheblichen Personal- und Sachaufwand nicht ausschließen, dass ein offenes Netz wie das Internet bestimmte Risiken sowohl für den Benutzer wie auch für die Gesellschaft beinhaltet.“ Er habe keine Einwände, wenn im Internet gezielt gegen einzelne Straftäter ermittelt werde. „Aber es kann nicht sein, dass völlig legales Verhalten, weil es eben überwachbar ist, auch überwacht wird.“

    Nach Ansicht des Datenschützers müssen auch im Internet jene Prinzipien gewahrt bleiben, die in einer langen rechtsstaatlichen Entwicklung entstanden sind: „Das ist zum Beispiel die Unschuldvermutung, das heißt, dass der Staat einen in Ruhe lässt, wenn man sich nichts hat zu Schulden kommen lassen.“ Im autoritären Kaiserreich habe bei Versammlungen immer ein Wachtmeister dabei sein müssen. „Was wir nicht brauchen, ist ein Wiederaufgreifen dieser Idee für das Internet, dass sich in jedem Chatroom ein staatlicher Aufpasser befindet, damit kein falsches Wort gesagt wird“, betonte Schaar.

    Die Überwachungsmöglichkeiten im Internet nähmen wesentlich stärker zu als die Möglichkeiten, sich gegen Überwachung zu schützen und damit auch die Privatsphäre zu gewährleisten. Ein Beispiel sei die Entwicklung von Programmen, die automatisch auf bestimmte Schlüsselwörter reagierten. „Gerade wir Datenschützer müssen uns überlegen, welche Mechanismen erforderlich sind, um eine Gegenbewegung zu initiieren und die Einzelnen in die Lage zu versetzen, selbst wesentlich stärker zu kontrollieren, was über sie Dritten bekannt wird“, sagte Schaar.

    Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech forderte unterdessen eine Wiedereinführung der Kronzeugenregelung zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Gerade bei nach außen stark abgeschotteten Gruppen würde dies Ermittlungserfolge ermöglichen, sagte der CDU-Politiker in einem AP-Interview. Die organisierte Kriminalität sei eine Bedrohung, die großen wirtschaftlichen Schaden verursache, international agiere und mit Gewalt und Korruption rechtsfreie Räume schaffe.
     
  25. Video Script

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