#26 7. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage Eigentlich trägt allein der Sorgeberechtigte die Verantwortung, bzw. der dem die Aufsicht übertragen wurde. In dem Fall also deine Freundin oder die Eltern und nicht der Älteste. Es macht sich aber auch Strafbar wer harten Alkohol an Minderjährige weitergibt. Wenn also aus irgendeinem Grund die die grünen Ampelmänchen auftauchen, "beweise" erstmal, dass du keinen harten Alkohol weitergegeben hast. Ansonsten lass es krachen. Lays2k + Multi-Zitat Zitieren
#27 7. Oktober 2010 AW: Party bei Freundin - rechtliche Frage Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Solange ihr zu Hause feiert ist alles okay.(rechtlich) + Multi-Zitat Zitieren