Personen, auf die das Auto nicht versichert ist

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Cycek, 18. März 2008 .

  1. 18. März 2008
    Hallo Leute !

    Ich hab mal ne Frage bezüglich der KFZ Versicherung

    Und zwar fahr ich gelegentlich mit dem Auto von meinem Papa rum, welches jedoch nur auf ihn und meine Mama versichert ist.

    Man nehme jetzt an ich würd nen Unfall bauen, an dem ich NICHT Schuld bin. Wie sieht es dann mit der Versicherung des anderen aus? Kann sich die Versicherung von dem Typen weigern zu zahlen o.ä., weil das Auto für mich nicht zugelassen ist?

    Und den Wagen auf mich versichern wollen die nich, weil ich schon nen Golf 4 hab und denen nichts zur Versicherung hinzuzahle.


    Antworten wären ganz hilfreich
     
  2. 18. März 2008
    AW: Personen, auf die das Auto nicht versichert ist

    Also:

    Bei nem unverschuldeten Unfall wird sich die gegnerische Versicherung zu 99% der Fälle weigern zu zahlen, da du rein rechtlich ein Fahrzeug ohne gültigen Versicherungsschutz auf der Straße bewegst, was du laut deutscher Rechtssprechung eigentlich gar nicht darfst (Ausnahmen sind Erste Hilfe etc.).

    Die gegnerische Versicherung wird sich darauf berufen, dass du eigentlich nicht am Unfallort hättest sein dürfen.

    Die rechtliche Sicht:
    Die gegnerische Versicherung darf keine Zahlungen dir vorenthalten auf Grund einer rechtlichen Selbstjustiz. Im Klartext: Die gegnerische Versicherung muss in 99% der Fälle zahlen wenn man im fahrtüchtigen Zustand als "Opfer" des Unfalls darsteht.

    Problem ist nur, dass das in einem langwierigen Papier- und Gerichtskrieg enden wird.

    Nachdem du den Fall gewinnen würdest, kann die gegnerische Versicherung Klage einreichen und dir (grobe) Fahrlässigkeit anlasten durch Fahrten ohne Versicherungsschutz.

    Somit würde ein Teil der erhaltenen Summe wieder an die Versicherung gehen, auf Grund einer "Teilschuld" (juristisch ist Teilschuld an dieser Stelle der falsche Begriff, soll aber verdeutlichen warum du ein Teil des Geldes erstatten müsstest)
     
  3. 18. März 2008
    AW: Personen, auf die das Auto nicht versichert ist

    Und dazu bekommst du, bzw. dein Vater noch eine Geldstrafe von deiner Versicherung, weil du nicht Versichert warst. --> eigene Erfahrung^^
     
  4. 18. März 2008
    AW: Personen, auf die das Auto nicht versichert ist

    naja macht mal halblang. Eigentlich gibts es sowas wie "als Fahrer eingetragen sein" nicht; anderenfalls hat man euch übers Ohr gehauen und ihr seid bei ner Versicherung mit beschissenen Konditionen.

    Es gibt die Vertragsklausel, dass der jüngste Fahrer über 18, 21 bzw. 23 ist. Dementsprechend wird die Versicherungsprämie günstiger.

    Wenn du nun nicht in die angegebene Altersklasse fällst, einen unfall SELBST verursachst, kann es im ungünstigen Falle passieren, dass ihr Versicherungsprämien nachzahlen müsstet.

    Da aber wenn dir einer reinfährt idR die Unfalldaten des Halters nur relevant sind, ist es egal ob du drinsaßt oder nicht. Die erhöhte Prämie, die unter 23 Jährige zahlen müssen bezieht sich ja auf die Haftpflicht und die interessiert das herzlich wenig, wer am Steuer saß, wenn der Unfall nicht selbst verschuldet war.

    In allen mir bisher bekannten Fällen hat man nicht nur Schäden am Unfallgegner bezahlt bekommen, obwohl man jünger ist, als das Alter des jüngsten Fahrers angegeben ist, sondern man hat auch eigene Schäden vom Versicherungsgegner bezahlt bekommen.

    Klar kanns Stress mit der Versicherung geben und möchte betonen, dass man dem auf jeden Fall durch korrekte Angabe des Alters des jüngsten Fahrers vorbeugen soll, aber ein Weltuntergang ists auch nicht, wenn du das Auto mal im seltenen Falle nutzt. Kannst ja immernoch sagen, du musstest es aus einem Sonderfall heraus benutzen (Notfall; lass dir irgendwas einfallen etc. )
     
  5. 18. März 2008
    AW: Personen, auf die das Auto nicht versichert ist

    hab ich so auch net gesagt bzw. geschrieben.

    der Versicherungsschutz bleibt ganz klar erhalten.
    Fakt meiner Antwort ist, dass einige Versicherungen sich versuchen werden rauszureden und dass es wahrscheinlich zu Stress kommen kann bezüglich Abwicklung.
     
  6. 19. März 2008
    AW: Personen, auf die das Auto nicht versichert ist

    Ich hab nämlich mit meinen Eltern geredet und die meinten, dass ich den Unfall zahlen müsste, da ich zu diesem Zeitpunkt hätte gar nich mit dem Auto fahren dürfen...alles bisschen verwirrend. Und geht man zur Versicherung fragen, sagen die natürlich, dass man die Versicherung NATÜRLICH ändern muss ... (damit man noch mehr zahlt^^)

    Danke trotzdem nochmal
     
  7. 19. März 2008
    AW: Personen, auf die das Auto nicht versichert ist

    war ja auch kein Angriff gegen dich und die Quintessenz deiner Antwort ist ja auch korrekt.

    @ Cycek:

    Mein Vater arbeitet in der Branche Du wirst da nix selbst zahlen wenn dir einer reinfährt; tze.. wär ja noch schöner
     
  8. 20. März 2008
    AW: Personen, auf die das Auto nicht versichert ist

    Könnte die Versicherung dann wieder seine Prozente hochstufen? Ist ja eigentlich ein Versicherungsbruch, wenn ich damit fahren würde.
     
  9. 26. März 2009
    AW: Personen, auf die das Auto nicht versichert ist

    naja ich wollt auch gern ma wissen, ob ich für sowas den Führerschein abgenommen kriegen kann...seis das ich schuld bin oder der andere....oder einfach bei ner stinknormalen kontrolle

    aber nur sichere antworten..keine vermutungen bitte
     
  10. 26. März 2009
    AW: Personen, auf die das Auto nicht versichert ist

    Normalerweise entfällt der Versicherungsschutz bei nichteingetragenen Fahrern nur bei Vollkaskoschäden, also sprich bei Selbstverschulden. Haftpflichtschäden und durch andere verursachte SChäden, sind davon eigentlich nie betroffen. Deswegen heißt es ja auch Drittschäden müssen immer von der Versicherung bezahlt werden. Aber mal davon abgesehen, gibt es ne Menge SChlupflöcher, wenn du und deine Eltern einfach behauptet, dass du für deine Eltern Medikamente oder auch nur Lebensmitteln holen gefahren bist, bist du im Auftrag des Versicherungsnehmers gefahren und somit ist der Versicherungsschutz in jedem Falle gegeben.
     
  11. 26. März 2009
    AW: Personen, auf die das Auto nicht versichert ist

    gilt auch die "ausrede" , dass mein opa zu alt ist und eine potentielle Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellt..er aber meine sis voner schule abholen soll??
     
  12. 27. März 2009
    AW: Personen, auf die das Auto nicht versichert ist

    Wenn dein Opa angibt, dass er die Aufgabe hatte die von der Schule abzuholen, aber sich zu schwach gefühlt hat, oder nicht der Lage gefühlt hat Auto zu fahren, wird das wohl kein Problem sein. Also ich mein Versicherungen könnten da zwar trotzdem Einspruch gegen einlegen, aber Erfahrungsgemäß wird wenn es ein glaubwürdiger Grund war, immer für den Versicherungsnehmer entschieden.
    Meine Freundin hat auch mal nen Unfall mit meinem Auto gemacht ( :angry: ), bin dann direkt zum Arzt gegangen und hab mir ein Attest geholt, dass ich krank war. Das dann der Versicherung vorgelegt und gesagt das meine Freundin für mich Medikamente holen wollte, die habens geschluckt und haben alles bezahlt.
     
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