#1 8. Juni 2007 Moin, habe da mal ne Frage bezüglich Pocketbikes. Ich weiß, dass man nur auf abgesperrten Gründstücken fahren darf bzw. seinem Eigenem. Jetzt aber meine Frage an diejenigen die sich damit auskennen: Darf man erwischt werden, ohne dass mir etwas passiert? Sprich Führerschein ab 18 oder gar 21? Wäre froh wenn sich jemand dazu äußern würde mfg
#2 8. Juni 2007 AW: Pocketbike- erwischt werden? Für Pocketbikes gelten die Voraussetzungen wie für Leichtkrafträder. Im öffentlichen Verkehrsraum müssen diese Fahrzeuge zugelassen und versichert sein. Außerdem ist ein amtl. Kennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis (A 1 ) notwendig. die strafe falls du gepackt wirst wären so ungefähr : Sie haben Verstöße gegen die Zulassungs-, Kennzeichnungs-, Versicherungspflicht und gegen das StVG begangen. Dafür gibt`s 6 Punkte in FL und eine Geldstrafe, die sich am Einkommen orientiert bzw. Verurteilung nach JGG. Eine FS-Sperre halte ich für nicht unwahrscheinlich. Die Kosten für das Gutachten usw. müssen natürlich auch bezahlt werden ist gegooglet greez
#3 8. Juni 2007 AW: Pocketbike- erwischt werden? des gleiche hatte ich auch gefunden ! Ein Poketbike hat ja netmal Lichter usw un angemeldet und versichert wirds au net ==>> Darf ma net auf de Straße fahrn Hoff ich konnt helfen Mfg Julian \m/