Post von der Bundeswehr

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von GabbaGandalf, 21. Januar 2013 .

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  1. 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Das ist doch Blödsinn. Komm endlich mal aus der Opferrolle, hör mit dem Geheule und dem Selbstmitleid auf, das ist unerträglich.
    Was will denn die Bundeswehr nun genau? Hast du während deiner Wehrzeit über den Internetanschluss der Bundeswehr Warez gezogen? Ich versteh den Sachverhalt der doppelten Strafverfolgung nicht. Mach doch endlich mal die Klappe auf und winsel hier nicht die ganze Zeit rum.
     
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  2. 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Falsch, Bundeswehr blüht dir das Soldatengesetz und das deutsche Gesetz. Du bekommst doppelt dein Fett weg.


    In DE darf man alles, darfst dich nur nicht erwischen lassen.
     
  3. 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    wobei du für son quatsch nich sone hohe strafe bekommst, soll halt sagen waser verbrochen hat
     
  4. 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Ich wurde mit 8 Terrabyte Download Filme Spiele Musik halt gepackt.
     
  5. 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Was für einen Dienstgrad hattest du?
    Wenn sich die Anklage erst auf die Zeit nach DZE bezieht und du Mannschafter warst blüht dir auf keinen Fall etwas.
    Falls du Stuffz, Feldwebel (das bezweifel ich) oder sogar Offizier (das bezweifel ich noch mehr) warst, könntes es passieren das dir trotzdem was blüht.
     
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  6. 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    das beantwortet zwar immernoch nicht meine frage, aber ok. was du machen könntest, ist beratungshilfe beantragen(nicht zu verwechseln mit der prozesskostenhilfe, diese wird bei strafrecht nicht wirksam). bezahlst dann halt einen obligatorischen betrag von 10 euro und der anwalt berät sich sozusagen kostenlos. wieso sollte es eigentlich wegen so einer lappalie zu einer verhandlung kommen? kannst du es nicht so drehen, dass es zu einer außergerichtlichen einigung kommt? beantrage doch einfach die beratungshilfe und quassel dann einfach mal mit nem anwalt. die 10 euro wirste wohl haben
     
  7. 23. Januar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    ALTER? 8TB Spiele, Filme, Musik und Co nennst du Lapalie? Alter das fällt schon unter gewerbliches verbreiten von Urheberrechtlich geschütztem Material. Er kann mit der Bewährungstrafe noch sich glücklich schätzen.... Jeder hat ma paar Stunden Musik, paar Games paar Filme... Aber 8TB? Rechne das mal hoch wieviele Werke das sind die du illegal runter und hochgeladen hast!

    Und du willst erzählen die 8TB haben sich in (was warns?!) 2 Monate angesammelt? Es ist davon auszugehen, dass du die illegalen Aktivitäten bereits während deiner Wehrdienstzeit durchgezogen hast, wodurch definitiv das Recht auf ein Disziplinarverfahren gegeben ist. Wie teuer das wird? Sollte ein Anwalt abschätzen können.
     
  8. 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Joa, 8 TB is schon was. Aber trotzdem richtig fies, wenn die Bundeswehr dich dafür drankriegt, obwohl die nix damit zu tun haben.
     
  9. 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Inwiefern kann die Bundeswehr ihn nach der Wehrzeit denn überhaupt belangen? Er ist doch nun ein freier Mann. Außerdem muss es doch eine Möglichkeit geben auch ohne Verteidiger dort anzutanzen. Desweiteren sollte ihm doch die Tatsache, dass er schon belangt wurde von Vorteil sein. Alles andere wäre doch schwachsinnig.
    Sorry, ich war nie bei diesem Verein. Eventuell kann mir ja einer hier die Regelungen erläutern
     
  10. 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Meld dich bei nem Anwalt für Strafrecht.
    Schreib das du Azubi bist, kaum einkommen hast und sonst nicht weißt was du tun sollst.
    Anwälte mit Eier im Sack werden dem Gericht oder dem Bund nen Brief schreiben das sie als Pflichtverteidiger angesehen werden.

    Jeder in deutschland hat das Recht auf einen Pflichtverteidiger.
    Dich kostet das ganze einmalig entweder nix oder paar Euro (evtl 200-300)
    Danach kostet dich der Anwalt nicht. Prozesskostenhilfe gibts auch. Weiß nur nicht in wie weit das mit dem Bund funktioniert.

    Bedank dich beim deutschen "Rechtsstaat"
     
  11. 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Prozesskostenhilfe greift beim Strafrecht nicht. Welcher Anwalt bietet seine Dienste für lau an?
     
  12. 23. Januar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Ändert nichts an der Tatsache das jedem ein Pflichtverteidiger zusteht.
    Den darf man sich sogar selbst raussuchen

    Viele Anwälte machen da aber nicht mit, weil es nen haufen arbeit für nen Mindestlohn ist.

    Achja, natürlich bietet keiner seine Dienste für "umme" an.
    Der Anwalt stellt dann beim Gericht den Antrag und wird vom Gericht bzw. der Stadt bezahlt.
     
  13. 23. Januar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    das ist leider nicht korrekt. ein pflichtverteidiger steht dir in deutschland nur zu, wenn die strafe über ein jahr freiheitsentzug hinaus geht.
    nicht immer alles glauben was in den filmen gelabert wird
    // und nein er wird nur von der stadt/ dem staat bezahlt, wenn es über prozesskostenhilfe geht. da dies aber bei strafrecht nicht vorgesehen ist, fällt es flach
     
  14. 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Ich glaub langsam, dass du uns hier einen Bären aufbinden willst!!! Du bist zum 1.12. aus der Bundeswehr ausgeschieden bist und am 13.12. war die Hausdurchsuchung! Und dazwischen hast du 8TB gezogen, der Polizei ist das aufgefallen, sie haben die nötigen Anträge gestellt, es wurde bewilligt und so weiter!!! Und das alles in nur 13 Tagen?!???
    Ich gehe mal stark davon aus, dass du die Straftat während deiner Zeit beim Bund begangen hast. Und es spielt auch keine Rolle wo du gesaugt hast (ob du nun in der Kaserne, oder mitm Stick) du hast es während deiner Zeit beim Bund gemacht. Es wird also aufs Diszi hinauslaufen.
    Geh doch einfach mal zum Amt und frag wegen irgendwelcher Unterstützungen! Deutschland ist immernoch ein Sozialstaat, da wirds schon was geben!!
     
  15. 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Mein Strafverfahren ist gerade einige Monate her.
    Selbst im Schreiben des Gerichts stand geschrieben das mir ein Pflichtverteidiger zusteht und ich einen für diese Sache vorzeigen kann.

    Bei 8TB sind wir locker über 1 Jahr Freiheitsstrafe.

    Einfach an einen Anwalt per Mail wenden und gut ist.
    Oder von mir aus auch anrufen
     
  16. 23. Januar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    hatte oben schon geschrieben, dass er beratungshilfe beantragen kann. somit kostet ihn die rechtliche beratung 10 euro.
    was kann ihn denn im schlimmsten fall blühen und inwieweit greift auch nach der dienstzeit noch das bundeswehrrecht?
    immerhin hat er doch schon buße getan. ich steig da nicht ganz dahinter. welchen nutzen zieht denn die bw daraus ihn jetzt noch zu verknacken?
     
  17. 23. Januar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Zu dem Thema verfolgung das lief in ca 13 tagen ab...

    Die hatten laut akte ein hinweis von ein bekommen und dann lief das alles in eine automatische Großaktion mit Rein.

    200-300 euro für pflichtverteidiger wäre echt schön...

    Im brief nach der Verhandlung

    1024,14 euro

    18 EUR Überwachungskosten
    29 EUR Telefonat/Postkosten
    822 EUR Pflichtverteidiger
    und der Rest halt restkosten für Gerichtsgebäude

    Der Verteidiger wurde 2 Wochen vor der Gerichtsverhandlung eingeteilt zu mir..
    Hatte ein kurzes Gespräch mit den dann ging es zur Verhandlung.
     
  18. 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Wenn die angaben in sein Profil stimmen das er DSL 16k hat ist das in 13 Tagen unmöglich ... da schaffst du maximal 2,2 Terabyte wenn du immer Fulspeed hast und 24/7 den rechner anhast.
    mit 100Mbit leitung wäre das was anderes... also unmöglich wäre es also nicht in 13 Tage 8 TB zu saugen.

    Aber ich schätze auch mal das wärend der Wehdienstzeit gesaugt wurde ... schon alleine weil die ämter gerichte etc nicht so schnell post verschicken ^^
     
  19. 23. Januar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    das sind alles mutmaßungen und in keinster weise relevant. da der gabba aber auch nicht mit der tatsächlichen anklageschrift der bundeswehr rüberkommen mag aus welchen gründen auch immer wird das thema immer lächerlicher.
    kannst du nicht einfach den brief und die dir vorgeworfenen sachen mal abtippen/einscannen? was soll dieses schwammige mimimi? entweder du kommst mit dem ganzen scheiss rum oder machst das thema zu. das wird langsam echt peinlich.
     
  20. 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    wer sagt, dass er die geladen hat? kann er sich doch genauso von nem freund kopiert haben??? denkt doch nicht immer so beschränkt.

    b2t: wie bereits erwähnt wurde kannst du in der zeit in der du als soldat gedient hast doppelt verknackt werden.
    Da du aber bei der "Entdeckung" kein Soldat mehr warst, wird dir auch - sofern du es nicht zugibst - keiner nachweisen können, dass du schon als soldat geleecht hast.

    Hausverstand: 48. Semester
     
  21. 24. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    er selbst hatts gesagt
     
  22. 24. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    lesen lernen (im Sinne von verstehen und aufmerksam lesen)
    Er hat selbst gesagt das er mit Downloads erwischt wurde.
    Also gehe ich davon aus das er das selbst geladen hat ;-)
    Und wenn man alles vom Freund "kopiert" wie sollte er dann erwischt werden?
    Meinste sein Freund hat ihn angeschwärzt?
    Er muss schon selbst "unsicher" geladen haben bsp. Peer2Peer.

    Es muss jedenfalls ein Schreiben exestieren wo verzeichnet ist das er an dem und dem Tag geladen hat etc. pp.
    IP Loggs oder wann die Daten auf sein Datenträger erstellst wurden (was ja nicht beiweist wann er die wo auch immer hergeholt hat).
    Er muss einfach beweisen können das er an den besagten Tagen wo er die Daten runtergeladen hat oder auch von Freund kopiert hat nicht im Wehrdienst war.

    Das mit den Hilfezahlungen weil du Azubi bist und kein großes Einkommen hast würde ich nicht so blind vertrauen.
    Du zählst zwar als Zahlungsunfähig und die Kosten werden dann vom Gericht, Staat Gemeinde etc übernommen aber sobald du wieder Zahlungsfähig bist kommen sie eh und wollen die Kosten erstattet haben.
    100% sicher bin ich mir da aber auch nicht..
    Ich würde mich da halt beraten lassen, schau dir Anwalts oder Jura Foren an und schildere da dein Anliegen oder Besuch halt eine Beratungsstelle.
    Fakt ist das du eben zwei mal belangt wirst wenn du eine Straftat im Wehrdienst begangen hast.
    Meld dich auch einfach auch beim Bund frag nach wieso, weshalb, warum.
    Es geht hier immerhin um viel Geld oder auch Gefängnisstrafe.
     
  23. 24. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    also ausschließlich für den datenverkehr. Dachte es handelt sich um die Warez AUF der Platte.
     
  24. 24. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Das tut es doch auch. So wie ich es verstanden habe, gehts in dem Fall nicht einmal um den Download. Er wurde von jemanden angeschwätzt und aufgrund dessen kam er in den HD-Pott, mit welchem vermutlich mehrere HDs in einer Aktion durchgenommen worden sind.

    Und da während der HD 8TB an Warez auf Platten und Co gefunden wurde, gehe ich mal stark davon aus, dass die Anklage den Upload betrifft, auch wenn es nicht beweisbar ist. 8TB Warez hat nun einfach niemand privat zuhause. Falls doch, stimmt was mit euch nicht.
     
  25. 24. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr


    Naja, wenn man nur 1080p runterlädt, ist ein TB schnell voll. So abwegig ist das nicht.
     
  26. Video Script

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