Post wegen Bockwurst!

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von Targa, 19. Juni 2007 .

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  1. 19. Juni 2007
    hab grade noch geschlafen und da hat mein Onkel angerufen! Tja der hat mir erzählt das er Post von der Staatsanwaltschaft bekommen hat zwecks Bockwurst! Da er im Januar 2005 ein Programm heruntergeladen hat! Irgendwas von Adobe aber welches genau hat er nicht mehr gewusst! Naja auf alle Fälle is da Verfahren eingestellt, weil es nur ein Programm war nur wundert mich doch sehr, dass sie noch immer in dem Fall nachforschen und tun und machen!

    Hat denn noch jemand anders Post in letzter Zeit bekommen!
    Denn ich hab in dem Zeitraum meines Wissens auch dort geladen und dann könnte ja auch noch was kommen oder war das nur ein Einzellfall!

    MfG
    Targa
     
  2. 19. Juni 2007
    AW: Post wegen Bockwurst!

    Die ermittelten Downloader werden an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergegeben. Diese sind meist in unterschiedlichen Maße ausgelastet, sodass es teilw. Jahre dauern kann, bis die sich Akten überhaupt mal angucken, wenns nicht dringend ist, wie in dem Fall von deinem Onkel.

    D.h. in den Fällen wird zumindest nach den Downloadern nicht mehr ermittelt, da sämtliche Provider die IPs eh nicht mehr haben. Die Sta, wollte das Verfahren nur ordnungshalber abschließen. Du wirst allerhöchstens noch Leute mit Post finden, deren Verfahren bei der gleichen StA liegt, wie das deines Onkels.

    Da es eingestellt ist, muss sich eh keiner mehr einen Kopf machen.
     
  3. 19. Juni 2007
    AW: Post wegen Bockwurst!

    Also nen Kollege von mir hat auch Post bekommen wegen nem Proggi was er vor 2 (!) Jahren von Bockwurst geladen hatte. Bis die IPs weitergegeben sind usw usw kann das schon etwas dauern vor allem weil das ja immer in Massenklagen zusammengefasst wird.

    Aber wie schon gesagt wurde haben die auch in diesem Fall die Anklage fallen gelassen was aber warsch nicht so gewesen wäre wenn er mehr geladen hätte.

    Und die Ermittler dort meinten die hätten noch etlich sammelklagen vor sich gegen die Bockwurst user.

    Naja das wollt ich abschließend nochmal hinzufügen.
    mfg kyro
     
  4. 19. Juni 2007
    AW: Post wegen Bockwurst!

    Die Sache ist noch nicht vorbei, die Leute die da geladen haben können immer noch angeklagt werden.

    Betonung liegt auf KÖNNEN. Nach 10 Jahren solltet ihr euch aber keine Sorgen mehr machen und sich deshalb jetzt anzuscheisen braucht man auch nicht,erst wenn es soweit ist.

    mfg
     
  5. 19. Juni 2007
    AW: Post wegen Bockwurst!

    Urheberrechtsdelikte sind imho nach 2 Jahren bereits verjährt. Ist also bald vorbei
     
  6. 19. Juni 2007
    Hab nicht schlecht gestaunt, daß es noch welche hier gibt, die Bockwurst nicht kennen. Dabei war das Ding ne gute Woche in allen Medien. Aber egal.
    Wenn die nach 2 Jahren immer noch nicht fertig sind, sollte man sich nicht mehr so die Sorgen machen. Zum einen werden sicher die "wichtigen" Fälle bevorzugt behandelt und zum zweiten gibt es zumindes im Strafrecht die Ansicht, daß die Strafe zeitnah zur Tat folgen soll. Es wurde schon des öfteren entschieden, daß eine Strafe zwar wegen der Schwere der Tat verhängt werden müßte, da aber der Beschuldigte sich in der langen Zeit bis zur Verhandlung ordentlich geführt hatte, wurde von Bestrafung abgesehen.
    Post werdet ihr aber dennoch bekommen, denn die Staatsanwaltschaft muß sich an Gesetze halten und den Beschuldigten in jedem Fall informieren, auch über eine Einstellung des Verfahrens. Und mal ehrlich, das ist doch die beste Post, die man bekommen kann und mal was anderes als Rechnungen und Werbung.

    Das ist leider nur die halbe Miete, da der Urheber Dich auch auf Schadenersatz verklagen kann und dieser Anspruch gem. § 199 III BGB erst nach 10 Jahren verjährt.

    Mußt also noch ein paar Wochen warten bis Du wieder ruhig schlafen kannst....
     
  7. 19. Juni 2007
    AW: Post wegen Bockwurst!

    § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen

    (1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem

    1.
    der Anspruch entstanden ist und
    2.
    der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

    (2) Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

    (3) 1Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren

    1.
    ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an und
    2.
    ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

    2Maßgeblich ist die früher endende Frist.

    (4) Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an.

    (5) Geht der Anspruch auf ein Unterlassen, so tritt an die Stelle der Entstehung die Zuwiderhandlung.
     
  8. 19. Juni 2007
    AW: Post wegen Bockwurst!

    Die Frage ist, ob der Urheber das auch macht und riskiert potenzielle Kunden zu verlieren. So dumm ist bisher nur die Film- und Musikindustrie und einige Schrottspielpublisher (ZUXXEZ).

    Ferner ist auch die Beweislast nach 2 Jahren auch eher weniger ausreichender Natur. Zumal nur mit der Ermittlung des Anschlusses nicht genau gesagt werden kann, wer an diesem Anschluss das Programm überhaupt lud. Ich denke nicht, dass sich auch nur eine größere Firma die Mühe macht, ein Zivilverfahren anzustrengen, wobei im vorhergehenden Strafverfahren lediglich der Anschluss ermittelt wurde. Zumindest nicht nach so langer Zeit. Solche Zivilverfahren müssten zeitnah erfolgen um Beweise auf dem Rechner des Täters zu sichern (die Kopie des Programms).

    Die Ermittlung des Anschlusses reicht nur für einen Tatverdacht, der eine HDS rechtfertigen könnte und reicht, zumindest sofern, sich der Anschlussinhaber nicht selten dämlich anstellt, eher nicht zu einer Verurteilung.
     
  9. 19. Juni 2007
    AW: Post wegen Bockwurst!

    @async:
    Die Beweislast wird dem Urheber am meisten zu schaffen machen. Mit einem rechtskräftigen Strafbefehl wäre es um längen leichter für ihn, da er bestimmte Sachen nicht nochmals beweisen muß.
    Das mit dem Anschluß wurde schon geklärt, im Zweifel haftet der Anschlußinhaber. Ob Du nach 2 Jahren noch ne HDS bekommst, möchte ich bezweifeln, zumindest nicht für normale Apps, MP3 oder Videos. Bei grafie kann das aber noch klappen, wenn ein findiger Staatsanwalt deswegen eine beantragt und mal beiläufig das Wort "Kinder" davor setzt.
     
  10. 19. Juni 2007
    AW: Post wegen Bockwurst!

    ähm wegen DLs kriegst du auch nach 2 Jahren noch 'ne HD, wo is das problem? Wird aber nur gemacht wenn du entsprechend vorbelastet und wegen sowas schonmal verurteilt wurdest, selbst dann ists nicht sicher dass sie vorbeikommen. der berliner fall von Anfang des Jahres oder wann das war sagt ja alles, auch 2 jahre her gewesen.

    cheers
    Dark
     
  11. 19. Juni 2007
    AW: Post wegen Bockwurst!

    Habe in Februar 2007 Post von der staatsanwaltschaft bekommen. Angeblich hätte ich im Januar 2005 Norton Antivirus gezogen und somit nen Schaden von 39,95,- € verursacht. Im März kann der nächste Brief von der Staatsanwaltschaft und teilte mit, dass das Verfahren eingestellt wurden sei .
    Mein Glück, hätten die meine ganzen Logs von davor wäre der Brief bestimmt so dick wie das Berliner Telefonbuch.
     
  12. 19. Juni 2007
    AW: Post wegen Bockwurst!

    habe nicht so viel Ahnung von Bockwurst, aber wie und wo haben die die Files gehostet?
    Hatten die ihre eigenen Server? Wenn ja ist das Risiko ziemlich hoch erwischt zu werden.
     
  13. 19. Juni 2007
    AW: Post wegen Bockwurst!

    ja, die hatten ihre eigenen server in neuseeland, mein ich. und die downloads wurden über anti-leech angeboten.

    aber wieso hier nochmal das thema aufgegriffen wird, weiß ich nicht, es wurde schon früher gesagt, dass du 99,99% nichts passieren wird...
     
  14. 19. Juni 2007
    AW: Post wegen Bockwurst!

    neuseeland? Bitte lasst das posten einfach bleiben wenn ihr keinen Plan habt ...
    Server waren in NL und Malaysia, die Downloads auf Freespace. Nutz google wenn du wissen möchtest wie sie das zurückverfolgt haben etc.
     
  15. 20. Juni 2007
    AW: Post wegen Bockwurst!

    Gut gut dann hat mein ONKEL wohl nichts zu befürchten!
    Wobei es ja keine kleine Firma war ..Adobe^^!

    Ich hab außerdem nochmal nachgefragt was er denn genau runtergeladen hatte und es kam raus das es Adobe Audition 1.5 im Wert von 300€ war!

    So das wollt ich nur mal noch sagen! Bevor es hier wieder in einen Streit ausartet schlciße ich das Thema ist ja eh geklärt!

    MfG
    Targa

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