Private Kopien - legal?

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von Akutagawa, 11. Januar 2008 .

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  1. 11. Januar 2008
    Hi
    Ich frage mich grad ob es Legal ist, private Kopien zu verteilen.
    Vor einiger Zeit war es das noch.
    Was ist jetzt, 2008?

    Darf ich:
    - Privatkopien an Freunde verteilen (ohne Geld zu verlangen)
    - Auch wenn diese geschützt sind?

    Also ich kauf mir ne Audio CD und brenn sie nem Kumpel... .
    Ich hoffe ihr wisst was ich meine!


    Für qualifizierte Beiträge gibts ne BW^^ (Selbstverständlich).


    PS: Falls ihr den entsprechenden Gesetzeintrag (mit Link) posten könntet wäre ich euch richtig dankbar .
     
  2. 11. Januar 2008
    AW: Private Kopien - legal?

    Sollten die Sachen geschützt sein, darf man sie nicht kopieren.

    Man darf sie auch nicht verteilen. Ganz offiziel ist das illegal, aber so wie du es beschreibst
    wird dich 1. da niemand erwischen und 2. sowieso fallen gelassen.

    Wenn du das aber unbedingt machen willst, dann musst du etliche Sachen versteuern lassen.

    Ich heb mal den Zeigefinger und sage

    § 249 StGB . (Raub)

    Aber da gibts noch so ein Gesetz, § 53I UrhG, das heißt, für den privaten Gebrauch geht das klar. Aber nicht, wenn du einen Kopierschutz umgangen hast.

    Und was das ganze Komplett sinnlos macht: Wenn du die Original DVD nicht hast, kannst du die Datei kopieren und verteilen wie es dir recht ist. Strafbar macht sich der "1. brenner". die paragraphen habe ich herausgesucht, damit du mir eine Bewertung gibst
     
  3. 11. Januar 2008
    AW: Private Kopien - legal?

    also ich hab gehört.. das rippen ist ja soweiso illegal..
    .. aber wen du datein aufn pc hast, dann darfst du die in "kleinen" reihen verteilen
    .. aber kA ob das 100 % stimmt

    Mfg ymaas
     
  4. 11. Januar 2008
    AW: Private Kopien - legal?

    Am besten verschlüsselte CDs brennen und nur deinem Freund PW nennen - kann er's halt nur am PC abspielen aber immerhin ist's ne risikofreiere Methode.
     
  5. 11. Januar 2008
    AW: Private Kopien - legal?

    also ich hab gehört, dass man zwar kopien von seinen originalen machen darf, aber nicht verteilen darf..!
    nur für sich selbst, private nutzung halt...!
    joa keine ahnung soviel dazu xD
     
  6. 11. Januar 2008
    AW: Private Kopien - legal?

    Unter die Private Nutzung fällt auch die Verteilung der urheberrechtlich Geschützten Werke an deine Freunde, so lange du sie nicht verkaufst oder sonstigen Gewinn in Form von Geldmitteln erwirtschaftest.

    Du darfst allerdings keine Musik-CD rippen/brennen, auf der ein Kopierschutz vorhanden ist. Denn wenn du ihn bei diesem Vorgang [zwangsläufig] umgehst, handelst du gegen das Urheberrechtsgesetz und es ist somit illegal

    Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte, nach den jeweiligen §§ suche ich gleich noch
     
  7. 11. Januar 2008
    AW: Private Kopien - legal?



    dito der nächste schritt der industrie is ja noch online radio recorder zuverbieten
     
  8. 11. Januar 2008
    AW: Private Kopien - legal?

    kurz gesagt:
    Privatkopien sind legal, sofern du keinen Kopierschutz umgehst (was mit Nero soweit ich weiß nichteinmal merkt, bzw. drauf aufmerksam gemacht wird).
    Praktisch sieht das dann so aus, dass (fast kein) Album / (fast keine) MusikCD brennen darfst.
    Aber da man es nicht nachweisen kann, ist das noch die "sicherste Variante der Raubkopie".^^
     
  9. 12. Januar 2008
    AW: Private Kopien - legal?

    § 53 [n.F.] Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
    (1)
    1
    Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

    2
    Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen erstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

    (2)
    1
    Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
    [...]
    4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,
    [...]

    (3)
    1
    Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch
    [...]

    (6)
    1
    Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
    2
    Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen
    Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.


    § 95a Schutz technischer Maßnahmen

    (1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

    (2)
    1
    Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken.
    2
    Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

    (3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die
    1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
    2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck
    oder Nutzen haben oder
    3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

    (4) Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zum
    Zwecke des Schutzes der öffentlichen Sicherheit oder der Strafrechtspflege.
     
  10. 12. Januar 2008
    AW: Private Kopien - legal?

    Super...
    Thx an alle... Bw ist an euch raus!

    Der Post über mir war der den ich Gebraucht hab!
     
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