#1 18. September 2007 Der Schweizer Nationalrat hat während seiner gestrigen Beratung zur Modernisierung des Urheberrechts bekräftigt, dass der Musikdownload aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch uneingeschränkt zulässig bleibt. Für Verbraucher wäre es schwierig und ummöglich, zwischen legalen und illegalen Quellen zu unterscheiden, sagte laut Medienberichten Viola Amherd von der CVP. Das käme einer Kriminalisierung der Verbraucher gleich. Vertreter von FDP und SVP hatten in einem Antrag gefordert, dass Vervielfältigungen von Werken zum persönlichen Gebrauch unter Verwendung von "offensichtlich" unerlaubt hergestellten oder zugänglich gemachten Werkexemplaren nicht vorgenommen werden dürfen. Dieser traf auch bei Justizminister Christoph Blocher auf Widerstand. Insgesamt wurde er mit 162 gegen 13 Stimmen abgelehnt. Der Nationalrat folgte damit durchgehend der vom Bundesrat und vom Ständerat vorgegebenen Linie zur Umsetzung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Dazu gehört das Verbot, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen. Künftig ist es verboten, die Kopiersperre auf einer CD oder DVD zu knacken oder Software zum Umgehen von Kopiersperren zu vertreiben. Hierzulande sollen im Gegensatz zur Schweiz die Möglichkeiten für Vervielfältigungen zum Eigengebrauch aus Tauschbörsen beschränkt werden, indem auch Kopien von "rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen" verboten werden. Für die Plenarsitzung des Bundesrats zu dem vom Bundestag im Juli abgesegneten Gesetzentwurf zur zweiten Stufe der Urheberrechtsnovelle deutete sich zuletzt kein Einspruch an. Vor der Debatte über das neue Urheberrecht in der Schweiz hatte die SP über die seit dem 1. September erhobene Abgabe auf MP3-Player diskutiert. Laut einem Bericht des Tagesanzeigers sagte SP-Sprecherin Susanne Leutenegger-Oberholzer, es sei für die Linke "unbestritten", dass Künstler entgolten werden müssten. Es müsse aber verhindert werden, dass Kunden doppelt zur Kasse gebeten würden, da viele ihre Musik regulär einkaufen würden. Dennoch verzichtete die SP auf Anträge, um die Abgabe zu kippen. Zur Diskussion um das Urheberrecht, das geistige Eigentum, Tauschbörsen und illegale Kopien sowie um die Urheberrechtsnovellierung siehe die Übersicht mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln und zu den Gesetzesentwürfen und -texten: * Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt (anw/c't) Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/96140 + Multi-Zitat Zitieren
#2 18. September 2007 AW: Private Musikdownloads sollen in der Schweiz uneingeschränkt legal bleiben so jungs...ich glaube ich bin weg...wohn absofort in der schweiz. also sowas geiles hab ich ja noch nie gehört. die schweizer sind einfach der hammer. will da unbedingt hinziehen. zum glück wohn ich schon an der grenze...jetzt würde mich interessieren: ich wohne ja nah an der grenze ca 30min weg. wenn ich jetzt zum downloaden in die schweiz fahre und dann wieder heim und mich erwischen sie dann, was ist dann? kann ich dann bestraft werden oder nicht? denn ich hätte die musik ja aus der schweiz geladen... mfg + Multi-Zitat Zitieren
#3 18. September 2007 AW: Private Musikdownloads sollen in der Schweiz uneingeschränkt legal bleiben hehe so ists richtig.... den wir dummen user können ja nicht wissen ob der download bei rr legal oder ilegal ist.... da solte sich deutshcland mal ein beispiel nehmen... aber was will man machen auser auswandern rr wg is comming + Multi-Zitat Zitieren