#1 24. Dezember 2008 Moin jungs, Hab ne Probezeit von 4 Monaten. Und jetzt hab ich ne verlängerung auf insgesammt 6 Monate gekriegt. Ist das erlaubt? + Multi-Zitat Zitieren
#2 24. Dezember 2008 AW: Probezeitverlängerung Das kommt ein wenig auf die Umstände an. Wenn du mehr als ein drittel der Zeit gefehlt hast (siehe hier), dann ist das Rechtens. Ansonsten gilt bei Azubis (ich nehme mal an du bist einer), eine maximale Probezeit von 4 Monaten (BBiG). Du solltest auf jeden Fall mal mit deinem Chef klären weshalb es zu der Probezeitverlängerung gekommen ist. Für dich sollte es ein Denkanstoß sein - denn irgendwas stellt deinen Chef nicht zufrieden. Er will dir vielleicht eine "2. Chance" geben. Da hilft es ersteinmal in Ruhe mit ihm über die Situation zu sprechen. Es hilft nicht immer auf dein Recht zu pochen, denn ansonsten hat er ja zur Zeit noch ein Sonderkündigungsrecht. Entweder du klärst das so mit ihm, oder wenn ihr zu gar keiner Lösung kommt, solltest du vielleicht mal zu ner Erstberatung zu nem Anwalt. Was sich aber eigentlich nur mit ner Rechtsschutz lohnt. Ansonsten wird das richtig teuer... viel erfolg und vllt kann ja noch jemand mit einem größeren juristischen hintergrundwissen meine ausführungen ein wenig erweitern oder weitere tipps geben! /Edit: Die oben verlinkten Gesetzestexte gelten natürlich nur, wenn du eine "richtige" Ausbildung machst. Ausbildungsähnliche Tätigkeiten/Praktika über mehrere Jahre sind davon nicht betroffen! + Multi-Zitat Zitieren
#3 24. Dezember 2008 AW: Probezeitverlängerung Die Probezeit steht doch im Ausbildungsvertrag. Ich glaub kaum das er diese einfach so verlängern darf. Ich würde aufjedenfall mit deinem Chef drüber reden. + Multi-Zitat Zitieren
#4 24. Dezember 2008 AW: Probezeitverlängerung ich mein auch, die probezeit im arbeitsvertrag ist fix wenn der die probezeit erhöht hat, will er sich vll von den auszubildenden aufgrund der wirtschatfslage trennen können. azubis sind ansonsten unkündbar ( nach 3 abmahnungen, aber nicht aus wirtschaftlichen gründen ) + Multi-Zitat Zitieren
#5 24. Dezember 2008 AW: Probezeitverlängerung Ja, ist unter gewissen Umständen möglich. Seit anfang '08 ist die Maximale Probezeit für für Auszubildene auf bis zu 6 Monate erhöht wurden (so mein momentaner Kenntnisstand). Aber es müssen gewisse Umstände gegeben sein, damit man die Probezeit verlängern kann, welche das nun im genaueren sind, kann ich dir nicht sagen, da ich mich mit diesem Thema noch nicht auseinandersetzen musste, tut mir Leid. Weihnachtliche Grüße + Multi-Zitat Zitieren
#6 25. Dezember 2008 AW: Probezeitverlängerung Nur Aufpassen aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage kann es sein das der einen nicht allzu guten hintergedanken hat. Suche unbedingt das Gespräch mit deinem Vorgesetztem der dich beurteilt, denn dieser hat seine Entscheidung vor dir zu rechtfertigen. greetz + Multi-Zitat Zitieren
#7 28. Dezember 2008 AW: Probezeitverlängerung Dazu würd ich gerne noch weitere Hintergrundinformationen erfahren. Das Thema behandeln wir grade im Unterricht. Im Vertrag ist festgehalten, wie lange die Probezeit ist. Es kann ja nicht angehen, dass dein Vorgesetzter ohne jeglichen Grund die Probezeit verlängert. Mögliche Gründe wurden ja schon von den Vorpostern genannt. Hast du dich denn daneben benommen? + Multi-Zitat Zitieren
#8 29. Dezember 2008 AW: Probezeitverlängerung Na garnicht. Bin wohl ein wenig zu selbstbewusst und nicht immer "höflich" Ich beleidige keinen oder so, nur manchmal bin ich nicht zuvorkommend oder so, wie man als azubi halt schleimt. Der ppa. meinte, da ich erst in dem einen Büro war soll ich nochmal ins andere, damit die mich da auch kennen lernen. Das war deren begründungshintergrund. + Multi-Zitat Zitieren
#9 30. Dezember 2008 AW: Probezeitverlängerung Ich würde denken, dein Selbstbewusstsein äussert sich in Form von Arroganz... Durch die fehlende höflichkeit, stufen sie dich so ein, dass du nicht gut mit anderen zusammen arbeiten kannst... So verstehe ich das... Wo arbeitest du den? damit wir uns noch nen kleinen Hintergrund schaffen können... + Multi-Zitat Zitieren
#10 30. Dezember 2008 AW: Probezeitverlängerung Also ehrlich gesagt sehe ich kein Fehler in einem "gesunden" Selbstbewusstsein. Und mit gesund meineich nicht arrogant, sondern nicht schüchtern, sich selbst ein Bild zu den Dingen machen und bei wirklichen frechheiten auch mal in nem anständigen Ton etwas dagegen sagen. Ich bin selber grad in der Ausbildung und weiß selber, dass manche Leute selbstbewusste Azubis, die sich eben nicht jeden Dreck gefallen lassne, udn damit mein ich wirkliche Frechheiten, nicht abkönnen, da sie selbst arrogant sind. Ist dein prokurist so einer, hast du Pech, meiner ist in Ordnung und wir reden offen über alles, es kann nicht sein, dass man sich 3 Jahre lang von allen Seiten anpöbeln lassen muss. Wenn das bei dir der Fall ist, ist da secht traurig. Hier hab ich noch was gefunden: Zitat: 32. Frage: Kann die Probezeit auch über die vier vertraglich vereinbarten Monate hinaus verlängert werden? Antwort: Ja, allerdings nur in Ausnahmefällen. Sofern die Probezeit um mehr als ein Drittel nachweislich unterbrochen wurde, z.B. auf Grund einer Erkrankung, so kann sie um genau diesen Zeitraum verlängert werden. Dies sollte schriftlich unter Angabe der Tatsachen, Gründe und Belege erfolgen. Da jede wesentliche Vertragsänderung der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer zu melden ist, ist auch hier eine entsprechende Mitteilung erforderlich. Quelle: http://209.85.129.132/search?q=cache:4AZIwfHK_QAJ:www.hwk-duesseldorf.de/ausbild/beratung/fragen2.html+Probezeit+verl%C3%A4ngert+in+Ausbildung&hl=de&ct=clnk&cd=4&gl=de + Multi-Zitat Zitieren