#1 11. Dezember 2007 Hallo!! Also hab letzten Donnerstag ma im inet nach Autos geguckt und ne kiste gefunden hab dann da angerufen und nen Termin vereinbart. Am Telefon hab ich ihn gesagt dat wenn das Auto so aussieht wie Sie sagen nehm ich es hab aber nicht 100% zugesagt. So bin also mit 2 kumpels hingefahren (300km von uns entfernt) alter wo ich das Auto sah hab ich mich erschrocken ey dat war tottal zerkratz Sitze vorne und hinten waren richtig schmutzig dat Auto hat schon richtig gerostet(am Telefon hab ich ihn extra gefragt ob das Auto rost hat er meine nein) also richtig schrecklig aus naja hab natürlich nein gesagt.Jetzt hab ich ein Brief von den geckricht dat ich den 700 noch was bezahlen muss weil ich Fahrzeugübernahme verweigert habe. Soll ich dat jetzt wirklich zahlen????? + Multi-Zitat Zitieren
#2 11. Dezember 2007 AW: Problem mit Autohaus wenn du nicht 100%ig zugesagt hast und nix unterschrieben hast, musstes meiner meinung nach nich zahlen. würd aber sicherheitshalber mal en anwalt fragen mfg + Multi-Zitat Zitieren
#3 11. Dezember 2007 AW: Problem mit Autohaus mündliche verträge zählen null komma null, darfst dir sowas ned einreden lassen. es sei den ndas es in dem spezielle nfall ne sonderregel gibt..aber das gibts soweit ic hweiss nicht ! + Multi-Zitat Zitieren
#4 11. Dezember 2007 AW: Problem mit Autohaus Also wie die obeeren beiden schon geasgt haben nein du mUSt auf keinen fall zahlen Verträhge gelten erts ab dem Zeitpunkt ab dem sie Unterschrieben sind .... und warum soll man zaheln wenn man sich weigert etwas zu kaufen ... ;D + Multi-Zitat Zitieren
#5 11. Dezember 2007 AW: Problem mit Autohaus hab den nicht ma 100% zugesagt außerdem hat der alte mich angelögen er meine das Auto hat kein rost.Ich hatte 2 kumels mit die habens auch gesehen dat das auto schon voll am rosten warX( + Multi-Zitat Zitieren
#6 11. Dezember 2007 AW: Problem mit Autohaus solange genug zeugen dabei waren dürfte das kein problem sein.... + Multi-Zitat Zitieren
#8 11. Dezember 2007 AW: Problem mit Autohaus Also wen es sowas wie Ebay war hast du ja mit dem "kauf" ein vertrag abgeschlossen. Allerdings hat er dich belogen somit ist der Vetrag so oder so ungültig. Viele Menschen versuchen heute so ihr Geld zu machen. Passt bitte auf eure Rechte auf den sie sind Wichtiger als alles ander in diesem Kapital staat den ihr habt ein recht auf eure Rechte! + Multi-Zitat Zitieren
#9 11. Dezember 2007 AW: Problem mit Autohaus ich bin zwar auch der meinung, dass der vertrag net gültig ist, da du wohl echt net richtig zugesagt hast, aber ma so nebenbei: in deutschland gilt die formfreiheit der willenserklärungen. das heißt auch nen mündlicher kaufvertrag kann gültig sein, wobei ich das bei nem autokauf auch anzweifeln würde. mfG + Multi-Zitat Zitieren
#10 11. Dezember 2007 AW: Problem mit Autohaus mach einfach net und wart ab oda frag an der nächsten polizeiwache ich persönlich würds net amchen härt sich eher nach ner verarsche von dem an + Multi-Zitat Zitieren
#11 11. Dezember 2007 AW: Problem mit Autohaus Wenn du nix unterschrieben hast dann können sie dich am ***** lecken =) Wenn der allein durch mündliche Zusagen Geld nehmen DÜRFTE dann bräuchte der nicht mehr arbeiten, was meinst du wieviele Leute so überlegen sich nen Auto zu kaufen, es angucken etc. und sich dann doch umentscheiden? Nene sowas ist sicherlich nicht erlaubt und du zahl einfach nicht und fertig... + Multi-Zitat Zitieren
#13 11. Dezember 2007 AW: Problem mit Autohaus Geh zur nächsten Polizeistation und frag da mal nach. Ggf. Anzeige wegen arglistiger Täuschung erstatten. + Multi-Zitat Zitieren
#14 11. Dezember 2007 AW: Problem mit Autohaus Selbst wenn der Vertrag gültig wäre, kommst Du mit der Klausel "Irrtum in den Eigenschaften der Sache" aus jedem Vertrag raus. Zudem hat der Verkäufer wohl offensichtlich in dem Angebot die Mängel verschwiegen (sonst hättest Du ja schon davon gewusst). Das dürfte alles wohl reichen. + Multi-Zitat Zitieren
#15 11. Dezember 2007 AW: Problem mit Autohaus Nichts bezahlen, schick dem noch einen Brief vom Anwalt hinterher das die dich verarscht haben und das sie dir gefälligst das Spritgeld bezahlen sollen. MFG AMG + Multi-Zitat Zitieren
#16 11. Dezember 2007 AW: Problem mit Autohaus Hi, mündliche Verträge können sehrwohl gültig sein, da du aber weder einem Kauf endgültig zugestimmt hast, sowie nie einer Schadenersatzklausel zugestimmt hast, hat er keine Ansprüche dir gegenüber. Du hast aber trotzdem das Recht den "Kaufvertrag" aufzulösen, da ein Sachirrtum vorliegt - du bist von einem "guten" Auto ausgegangen und er hat ne Schrottkarre verkauft. + Multi-Zitat Zitieren
#17 11. Dezember 2007 AW: Problem mit Autohaus kumpel von mir hatte auch mal son problem. hat sich das net gefallen lassen is zum anwalt (über adac rechtsschutz) anwalt hat ein brief geschrieben und dann war ruhe haben sich förmlich entschuldigt und sache war gegessen wenn du irgend wie rechts schutz hast zb adac oder anderes haste keine problem + Multi-Zitat Zitieren
#18 12. Dezember 2007 AW: Problem mit Autohaus gegenanzeige ist hier das einzige das hilft -.- das ist ja voll die abzocke solange du nicht 100%ig zugestimmt hast kann der dir auch nix machen oO + Multi-Zitat Zitieren
#19 12. Dezember 2007 AW: Problem mit Autohaus das war auch meine erste idee. absolute frechheit sowas. man fragt extra nach dem zustand der karre (rost usw.), wird belogen und bekommt dann auch noch eine rechnung "wegen nichtabnahme des fahrzeugs". alles andere ist schon gesagt: 1. mündliche verträge haben durchaus gültigkeit, auch beim autokauf 2. du hast aber nicht 100% zugesagt, daher ist kein kauf zustande gekommen 3. aufgrund der arglistigen täuschung des verkäufers wäre ein éventuell zustande gekommener vertrag sowieso nichtig + Multi-Zitat Zitieren