Quad an Freund geliehen - Unfall

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Vice City, 16. Mai 2012 .

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  1. 16. Mai 2012
    Guten Tag,
    ich habe das Quad meines Freundes geliehen und bin damit gefahren. Er war NICHT dabei, weil ich mit einem andern Kumpel gefahren bin. Diesem andern Kumpel habe ich dann das Quad für ca 2 Min gegeben zum selber fahren, woraufhin er einen Unfall gebaut hat( er hat sich überschlagen, keiner ist zu schaden gekommen, nur das Quad ). Jetzt wirft er mir vor, dass ich eine gewisse Teilschuld habe und den Schaden zur Hälfte bezahlen muss! Und dass das Quad von der Werkstatt repariert wurde, stellt eine Wertsteigerung dar. Das waren seine Aussagen. Ist er im Recht? ( Er meinte, er hat einen Anwalt zu sich gezogen )

    Ps: Unmittelbar nach dem Unfall hat er eine Erklärung unterschrieben abgegeben, in der steht, dass er ganz allein für den unfall verantwortlich war und den schaden bezahlt.
     
  2. 16. Mai 2012
    AW: Quad an Freund geliehen - Unfall

    Geh zum Anwalt. Wenn du nicht bezahlen willst, dann musst du da so oder so hin. Denke dein Kumpel wird das vor Gericht ausfechten wollen.
     
  3. 16. Mai 2012
    AW: Quad an Freund geliehen - Unfall

    Abgesehen mal davon das dein "Kumpel" sowas durchzieh hat er ja bereits zugegeben, dass er das Quad gefahren ist und den Unfall gebaut hat!? Diese Aussage hast du doch somit schwarz auf weiss?

    Gibt es irgendwelche weitere Zeugen bzw andere Kumpels die das bezeugen können? Wo hat er die Erklärung abgegeben? Wurde hierzu die Polizei eingeschalten?
     
  4. 16. Mai 2012
    AW: Quad an Freund geliehen - Unfall

    Joa das denk ich mir auch. Sein Vater war beim Anwalt, weil er stinksauer ist. Ist also eig nicht von meinem Kumpel ausgegangen. Aber wie seht ihr denn die Rechtslage? V.a. mit der nachher unterschrieben Erklärung?
    Die ist doch eig bindend sobald er diese unterschrieben hat. Da steht ja drin, dass er für den schaden verantwortlich ist und alles zahlt.
    Die Erklärung war schriftlich, er hat diese dann anschließend unterschrieben. Zeugen gibt es nicht, blos ich hab das gesehen. Polizei wurde nicht eingeschalten. Ja er meinte, der anwalt sagt, dass ich ne teilschuld habe weil ich ihm das quad geliehen habe -.-
     
  5. 16. Mai 2012
    AW: Quad an Freund geliehen - Unfall

    Hat der Unfall Kumpel überhaupt einen Führerschein?
     
  6. 16. Mai 2012
    AW: Quad an Freund geliehen - Unfall

    Einig und allein wo er vllt recht bekommen könnte wäre der dass es evtl eine Wertsteigerung ist wenn jetzt alles komplett neu ist und vorher gebrauchsspuren hatte?!

    Aber das musste dann wohl der richter entscheiden!
    Ansonsten geh wirklich einfach mal zu nem
    Anwalt oder Ruf an und frag ob es sinnvoll ist nen Anwalt zu nehmen!

    Gibt Anwälte mit kostenloser erstberatung!

    Grüße und alles gute
     
  7. 16. Mai 2012
    Zuletzt bearbeitet: 16. Mai 2012
    AW: Quad an Freund geliehen - Unfall

    Mit welcher Begründung sollst Du denn eine Teilschuld haben ? Weil er zu doof ist zum fahren ? :lol:


    So sieht es aus:

    Du hast das Quad von einem Kumpel geliehen, er wollte sicher auch nur das Du damit fährst. ( Dies KÖNNTE vielleicht noch Probleme geben, wenn er wirklich nur wollte das Du damit fährst)

    Du hast es, ohne das wissen und bei sein des Eigentümers einem anderen gegeben, deinem sogenanntem Kumpel. Ihr habt aber alle einen Führerschein für das Gerät, oder ?


    Ich würde Deinem "Kumpel" und seinem Vater ordentlich die Meinung sagen und nie wieder mit so spackos reden. Unglaublich, da kriegt jemand ein Gerät zum testen, macht es kaputt und will seine eigene absolute Unfähigkeit auf andere schieben, igitt und bah.
     
  8. 16. Mai 2012
    AW: Quad an Freund geliehen - Unfall

    Kumpel A: Besitzer des Quads
    typ B : Bist du
    Kumpel C: Dein Kumpel ders geschrottet hat.

    Wusste A, dass du das Quad quasi zu C bringst und hat A es gestattet sich das Teil auszuleihen? Wenn ja, dann bist du aus dem Schneider. Wenn nicht trägst du eine Teilschuld, weil du das Ding C gegeben hast.

    Hat C ne Einweisung bekommen von dir oder A? Glaub kaum, der ist ja 2 Minuten damit gefahren und hats dann geschrottet.

    Du hast durchaus ne Teilschuld wenn du C das Ding aus Naivität ausleihst. Du hast dann grob fahrlässig gehandelt. Das Teil weiterverliehen ohne das Wissen vom Besitzer.

    Auf die Erklärung würde ich nicht soviel Wert legen. Immerhin hat er sie unmittelbar nach dem Unfall unterschrieben. Vielleicht war er im Schockzustand und hätte alles unterschrieben? So kann der vor Gericht jedenfalls begründen.

    Letzendlich würde ich sowas außergerichtlich einigen wollen. Ich würde sowas aushandeln wie, C bezahlt 2/3 des Schadens. Du B zahlst 1/3.

    Ist der Schaden mehr oder weniger als 500EUR wert? Ich glaube nämlich alles unter 500EUR wird nicht vor Gericht verhandelt u.A. aus Mangel am öffentlichen Interesse oder wegen der geringen Schadenshöhe. Es wurde ja schließlich auch niemand verletzt.
     
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  9. 16. Mai 2012
    Zuletzt bearbeitet: 16. Mai 2012
    AW: Quad an Freund geliehen - Unfall


    würde ich auch sagen, aber könntet ihr euch nicht so einigen: Du zahlst 1/3. dein Kumpel 2/3. dann ist A zufrieden. Jetzt gibt C dir dein 1/3 zurück und alles ist im lot.


    eins sollte aber klar sein. du kannst nicht einfach etwas verleihen was dir gar nicht gehört.

    aber ich lass es mal außen vor, was ich von "kumpel" A halte
     
  10. 16. Mai 2012
    Zuletzt bearbeitet: 16. Mai 2012
    AW: Quad an Freund geliehen - Unfall

    Ein Unfall ist nie eine Wertsteigerung, da es bei eine Wiederverkauf angegeben werden muss und das zu Einbußen kommt. Und selbst wenn das Quad schon vorher deutliche Gebrauchsspure hatte, sind sie durch den Unfall schlimmer geworden und mussten behoben werden. Die Reparatur kostet Geld das jemand zu zahlen hat, egal ob eine Wertsteigerung vorhanden ist oder nicht. LOL!

    Sowas ist immer , aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass du es gar nicht selbst hättest verleihen dürfen.

    Sind aber alles keine Anwälte hier und darum entweder für wenige Euro einen Beratungsschein holen (fals du dafür in Frage kommst), oder ein Rechtsportal im Netz aufsuchen, bzw. direkt eine normale Beratung bei einem Anwalt in deiner Stadt.
     
  11. 16. Mai 2012
    AW: Quad an Freund geliehen - Unfall

    Ja er hat ein Führerschein, kann man normal mit Klasse B fahren!
    Person A hat mir erlaubt, dass Ich oder Kumpel C fährt! Ich hab dem eine Einweisung gegeben und ihm erklärt wie man damit fährt.Bevor er jedoch gefragt hat, ob er allein fahren darf, bin ich gefahren und er hinten drauf. D.h. Person A hat erlaubt, dass Ich oder Kumpel C fahren dürfen.

    Die Erklärung hat er 5 Stunden nach dem "Unfall" geschrieben, da is nix mit Schock mehr.
     
  12. 16. Mai 2012
    Zuletzt bearbeitet: 16. Mai 2012
    AW: Quad an Freund geliehen - Unfall

    sag einfach, dass er sich die schlüssel geschnappt hat und ohne deine erlaubnis gefahren ist als du aufm klo warst ... da soll dir mal jemand das gegenteil beweisen

    und ne anzeige wegen §248b StGB hinterher
    Spoiler
    § 248b
    Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs

    (1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

    (4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.

    ... falls der vater nicht einlenkt und den schaden einwilligt zu bezahlen

    echt eine schweinerei sowas ... wie alt ist dein kumpel? 17?! wenn er sich gegen seinen vater nicht durchsetzen kann, sowas is doch ne sache der ehre, dass man das komplett selbst bezahlt, auch wenn du rechtlich eine teilschuld hast
     
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  13. 16. Mai 2012
    AW: Quad an Freund geliehen - Unfall

    ja genau und wie soll ich das beweisen bitte? xD er hat ja schon in seiner erklärung geschrieben dass er schuld war, aber nicht dass er des ohne erlaubnis genommen hat hmm xD trotzdem kann ich das auch nicht beweisen, dass er mir das quad weggenommen hat^^
     
  14. 17. Mai 2012
    AW: Quad an Freund geliehen - Unfall

    Wenns so ist,solltest eigentlich alleine du für den Schaden aufkommen und dein Kumpel ders geschrottet hat sollte ganz von sich aus was dazuzahlen was er kann wenn er wirklich ein guter Freund ist.

    Wenn ich mir was von dir ausleihe und ich machs kaputt,dann muss ich natürlich dafür grade stehn und blechen ,und wenn ich dein Gerät irgendeinen anderen gebe und er machts kaputt,muss ich ebenso dafür zahlen,weil du es allein nur mir ausgeliehen hast und mir die Verantwortung über dein Teil gegeben hast,und wenn ich es jetzt jemanden gebe ders schrottet von dem ich weiß,daß ich keine Kohle sehe wenn was passiert,bin ich ebenso selber schuld und muss ganz alleine zahlen.

    Wäre ich der Quadbesitzer,würde ich meine Freundschaft mit dir sofort kündigen und mit dem anderen sowiso,ders geschrottet hat und nix dafür zahlen will,solche Ehrenlosen Leut braucht echt kein Mensch in seinem Leben.
     
  15. 17. Mai 2012
    AW: Quad an Freund geliehen - Unfall

    na da haben wir es doch?

    Wenn Person A ausdrücklich gesagt hat, dass ihr beide das Quad fahren dürft, Kumpel C es dann kaputt macht, wieso sollst denn du dafür gerade stehen? Absolute Sauerei. Da würde ich mir echt andere freunde suchen.X(

    Mit dem würde ich mal ein ordentliches Wörtchen reden.
    Verstehe auch nicht, was genau das Problem sein soll. Er ist gefahren, er hat nen Unfall gemacht, er ersetzt den Schaden. Was hast du damit zutun. Ihr beide wart gleichberechtigt das Ding zu fahren. Er konnts nicht kontrollieren, also muss er in Regress genommen werden.
     
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