#1 9. Oktober 2014 Hi ihr lieben, ich hab mal eine Frage. Mein Mann und ich waren jetzt im Urlaub 2 Wochen und hatten beim Veranstalter Zug zum Flug mitgebucht. Hinfahrt war problemlos. Problem war die Rückfahrt: Der Flughafen ist ca 200km von uns entfernt. Wir sind um 22:30 gelandet und durch den Streikt der Bahn ist der früheste Zug ab 6 Uhr gefahren. Wir mussten uns deshalb einen Fahrer organisieren, der also diese 200km hin und zurückfährt um uns abzuholen. Zum Glück haben meine Schwiegereltern sich voher informiert und deshalb wurden wir zeitnah abgeholt. Wäre jedoch ärgerlich gewesen wenn wir das nicht gewusst hätten. Wisst ihr wer nun haftet? Könnte man sich bei der Bahn oder beim Reiseveranstalter beschweren und Ersatz fordern, da ja Umkosten entstanden sind? hat jemand ähnliche Erfahrungen? Danke schonmal. + Multi-Zitat Zitieren
#2 9. Oktober 2014 AW: Rail & Fly Bahn streikt - wer haftet? In deinem Fall leider keiner denn du hättest dich nach deiner Ankunft direkt an die Bahn wenden müssen welche dir entweder das Taxi oder eine Hotelübernachtung bezahlt hätte. Fürs Erstatten von etwaigen Spritkosten oder aber Aufwandsentschädigungen seh ich daher echt schwarz. Würde es aber dennoch mal bei der Bahn versuchen vielleicht bekommt ihr ja wenigstens den Fahrpreis der Tickets erstattet... + Multi-Zitat Zitieren
#3 9. Oktober 2014 AW: Rail & Fly Bahn streikt - wer haftet? Kann ich den Fahrpreis denn erstattet bekommen? Der war ja Quasi im preis vom Urlaub enthalten. + Multi-Zitat Zitieren