#1 22. September 2007 Wende im Fall Rapidshare: im Verfahren um Urheberrechtsverletzungen im Internet hat das Oberlandesgericht Köln gestern ein Urteil des Landgericht Köln gegen die Download-Plattform Die von der Rapidshare AG einzuhaltenden Sorgfaltspflichten wurden eingegrenzt: in Zukunft müssen bestimmte Dateien gelöscht werden, die auf einer vom Gericht definierten Webseite (Link-Ressource) öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist nicht möglich. Während des Termins hatten die Richter deutlich gemacht, dass die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) versäumt habe die Maßnahmen zu nennen, mit denen RapidShare Rechtsverletzungen verhindern könne. Das Unternehmen tue bereits sehr viel, um die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken zu unterbinden. Das sei möglicherweise mehr als das Gesetz verlange. In der ersten Instanz vor dem Landgericht Köln im März diesen Jahres war der einstweiligen Verfügung der GEMA gegen die Rapidshare zunächst stattgegeben worden. Das Gericht hatte jedoch deutlich gemacht, dass der Webhoster nur dann mit Ordnungsmitteln belegt wird, wenn das Unternehmen selbst schuldhaft Verpflichtungen verletzt. Quelle: onlinekosten.de das ist doch mal ganz erfreulich und beweißt, dass die gema nicht mit allem scheiß durchkommt. dass die überhaupt auf sowas kommen, dass über rapidshare warez oder musik verteilt wird =) + Multi-Zitat Zitieren
#2 22. September 2007 AW: Rapidshare siegt gegen die GEMA Endlich mal eine gute Nachricht! Die GEMA stellt nur Forderungen, aber selber nicht wissen, wie so etwas realisiert werden kann... tzzz + Multi-Zitat Zitieren
#3 22. September 2007 AW: Rapidshare siegt gegen die GEMA Das ist echt mal ne erfreuliche Nachricht... Die GEMA hat echt keine ahnung wie alles ablaüft sollen die doch sich um anderen scheiss kümmern als nächtes verklagen sie noch RR oh ne oh ne alles Mfg Shefkoch + Multi-Zitat Zitieren
#4 22. September 2007 AW: Rapidshare siegt gegen die GEMA "Das Unternehmen tue bereits sehr viel, um die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken zu unterbinden" also ich muste lachen. Rs is fein raus und verdient weiterhin ihr geld + Multi-Zitat Zitieren
#5 22. September 2007 AW: Rapidshare siegt gegen die GEMA Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat die Prüfpflichten für den Sharehoster RapidShare stark eingegrenzt. Die in der Schweiz angesiedelte RapidShare.com und die deutsche RapidShare.de müssen künftig bei dem Sharehoster vorgehaltene Inhalte dann sperren, wenn diese über die Linksammlung rapidshared.org/link.io "öffentlich zugänglich gemacht" werden, teilte ein Sprecher Sprecher des OLG auf Anfrage von Heise Online mit. Rapidshare sei nicht Täter oder Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung. Sobald Rapidshare allerdings Kenntnis über das Auftauchen von geschützten Musiktiteln erlange, habe es die besagten Linklisten daraufhin zu überprüfen, ob sie Links zu den Titeln beinhaltet und dann entsprechend zu sperren. Mit der Entscheidung für eine Prüfpflicht auf einer externen Seite, nämlich rapidshared.org/link.io hat das Gericht den richtigen Schritt getan, meint man bei der GEMA, bei der man von einem regelrechten "Erdbeben" und einem "Durchbruch" sprach. "Wenn wir nun mit zusammen mit der IFPI (Branchenverband der Musikindustrie) Hinweise auf 10.000 urheberrechtlich geschützte Titel an Rapidshare schicken, muss man da sehr aktiv werden," so der Vertreter der GEMA. Denn ganz sicherlich sei dort nichts lizensiert. Dass RapidShare bis zuletzt auch Vorschläge des Gerichtes abgeschlagen hat, eine Lizenzregelung mit der GEMA zu vereinbaren, nimmt man dem Sharehoster übel. Die vom Gericht getroffene Einschränkung der Prüfpflicht auf rapidshared.org/link.io hält man übrigens für eine "minimale Einschränkung". Allerdings räumt man bei der GEMA durchaus ein, dass Links durchaus zu anderen Linklisten abwandern können. Die genauen Urteilsgründe im einstweitligen Verfügungsverfahren werden laut dem Sprecher des OLG in der nächsten Woche erwartet. Bei Rapidshare begrüßte man in einer ersten Reaktion die Einschränkung der Prüfpflicht auf eine Linkliste. Wie erwartet, teilte das Unternehmen per Pressemitteilung mit, habe das OLG Köln das "Urteil des Landgerichts Köln gegen die RapidShare AG in weiten Teilen aufgehoben." Man müsse nicht wie von der GEMA angestrebt, das ganze Netz nach Links auf die eigenen Angebote absuchen. "In Zukunft müssen bestimmte Dateien gelöscht werden, die auf einer vom Gericht definierten Webseite (Link-Ressource) öffentlich zugänglich gemacht wurden", heißt es in der Pressemitteilung. Bobby Chang, Geschäftsführer der RapidShare AG sagte, man freue sich über das Urteil. "Denn nur wenn die Prüfpflichten der Hoster klar umrissen sind, wird es weiterhin Unternehmen geben, die in Infrastruktur investieren und Innovationen für die breite Masse erschließen." Während des Termins hätten die Richter deutlich gemacht, dass die GEMA versäumt habe, die Maßnahmen zu nennen, "mit denen RapidShare Rechtsverletzungen verhindern könne. Das Unternehmen tue bereits sehr viel, um die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken zu unterbinden. Das sei möglicherweise mehr als das Gesetz verlange." Im Hauptsacheverfahren hofft Chang auf eine weitere Klärung der technischen Grenzen. Man müsse nicht wie von der GEMA angestrebt, das ganze Netz nach Links auf die eigenen Angebote absuchen. (Monika Ermert) / (jo/c't) Gericht schränkt Prüfpflichten für RapidShare ein | heise online etwas ausführlicher ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#6 22. September 2007 AW: Rapidshare siegt gegen die GEMA Endlich mal was Gutes . Find ich gut , dass sie Rapid nicht dicht machen. Stimmt schon , dass ein ganzer Teil Warez sind und nicht alle gefunden werden können aber die tun ja schon so viel , sodass sich das garnicht mehr komplett verhindern lässt. + Multi-Zitat Zitieren
#7 22. September 2007 AW: Rapidshare siegt gegen die GEMA ist ja echt gut ausgegangen für die von RapidShare aber für die GeMa wohl net, da die keine revision einlegen können und ja dadurch eigentlich mal voll die hinterteilkarte gezogen hat =) + Multi-Zitat Zitieren
#8 23. September 2007 AW: Rapidshare siegt gegen die GEMA hm das is aber auch der tod von /rapidshared.org wenn man es so nimmt + Multi-Zitat Zitieren
#9 23. September 2007 AW: Rapidshare siegt gegen die GEMA wirklich ma ich benutz das immer nur um urlaubs videos hochzuladen^^ + Multi-Zitat Zitieren
#10 23. September 2007 AW: Rapidshare siegt gegen die GEMA Das ist eine richtig geile nachrricht. Hoffentlich wird dieser TOP filehoster noch lange lange online bleiben. + Multi-Zitat Zitieren
#11 23. September 2007 AW: Rapidshare siegt gegen die GEMA naja die wollten wohl Rapid komplett auslöschen aber auch schwachsinn Filehoste gibts immer + Multi-Zitat Zitieren
#12 23. September 2007 AW: Rapidshare siegt gegen die GEMA Gema nervt ^^ findch gut das die ma verloren habn ne echt gute Nachricht .. Die sind einfach lästig wenn wir mal das Thema der Gemafreien Musik nehmen X( + Multi-Zitat Zitieren
#13 23. September 2007 AW: Rapidshare siegt gegen die GEMA Wengistens mal eine gute Nachricht Als ich las, dass RS von der GEMA angeklagt wurde, weil dort *illegales* Zeug drauf liegt dachte ich mir oh my god und war echt interessant für mich was letzendlich rauskommt, denn ich dachte mir sofort dass die GEMA damit wirklich was erreichen kann (wäre zwar unlogisch aber so n ***haufen schafft echt unglaubliches, wie z. B. die anderen mitn Bundestrojaner) Weiter so =) + Multi-Zitat Zitieren
#14 23. September 2007 AW: Rapidshare siegt gegen die GEMA Super! Hoffentlich bleibt Rapid noch lange Jahre so sicher und zuverlässig wie es bis jetzt ist. Doch irgendwie glaub ich´s nicht :/ + Multi-Zitat Zitieren
#15 23. September 2007 AW: Rapidshare siegt gegen die GEMA Drecks Gema. Aber gut sie könenn ja auch nichts dagegen machen, denn es gibt keine Möglichkeit die Dateien zu kontrolieren^^. Von daher denk ich hatten sie eh nicht viel Chancen da was zu reißen! + Multi-Zitat Zitieren