RapidShare verklagt GEMA

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 18. April 2007 .

  1. 18. April 2007
    Negative Feststellungsklage soll Rechtssicherheit schaffen
    Nachdem die GEMA wiederholt erfolgreich vor Gericht gegen das so genannte Shared-Hosting-Angebot von RapidShare vorgegangen ist, will das Unternehmen den Spieß nun umdrehen und verklagt seinerseits die GEMA. Mit der Klage will RapidShare Rechtssicherheit für den Betrieb des eigenen Dienstes schaffen.


    Beim Landgericht Düsseldorf hat RapidShare dazu eine negative Feststellungsklage gegen die GEMA eingereicht. Mit dem Verfahren will das Unternehmen klären, wie weit die Pflichten eines Webhosters reichen, um den Missbrauch seines Angebots und Rechtsverletzungen durch einzelne Nutzer zu verhindern.

    Rapidshare stellt Speicherkapazität zur Verfügung, auf der Nutzer beliebige Inhalte ablegen und anderen Nutzern öffentlich zugänglich machen können. Während das Abspeichern der Inhalte für die Nutzer kostenlos möglich ist, verlangt Rapidshare für einen komfortablen und störungsfreien Abruf der Inhalte aus seinen Speichern über den "Premium-Download" ein monatliches Entgelt. Auch ein bequemer Weg, um Musik auszutauschen.

    Das Landgericht Köln war zuletzt der Auffassung der GEMA gefolgt, wonach der Share-Hoster für Urheberrechtsverletzungen im Rahmen seines Dienstes zur Verantwortung gezogen werden kann. Er sei verpflichtet, seinen Dienst umfassend auf künftige Verletzungen ihm bekannterweise illegal genutzter Werke des GEMA-Repertoires hin zu kontrollieren.

    RapidShare will aber zwischen Dateien und Musikwerken unterscheiden: Fraglich sei, ob sich die Pflichten des Hosters darauf beschränken, die Dateien zu löschen, über deren illegale Speicherung er unterrichtet wurde, oder ob er gezwungen ist, den Zugang zu allen Dateien zu sperren, die das vom Urheber gemeldete Musikwerk enthalten. Ein Titel könne schließlich in verschiedenen Dateiformaten und unter unterschiedlichen Namen gespeichert werden. Ein Anbieter müsste alle Inhalte vorab prüfen, um Rechtsverletzungen zu vermeiden. Dies aber widerspreche dem Telemediengesetz sowie der europäischen Gesetzgebung, meint RapidShare.


    quelle: Golem.de
     
  2. 18. April 2007
    AW: RapidShare verklagt GEMA

    Konstruktive Beiträge mhhhh.
    Ich denke sowas sollte man neutral betrachten, jeder weiss, dass auf Rapid illegale Dateien gelagert werden. Das wiederum stört ein paar, die Mehrheit lädt selbst...Natürlich kann ich das verstehen, keiner lässt sich gerne Geld nehmen (auch wenn es fraglich ist, ob die Preise für CD's berechtigt sind), jedoch Rapidshare dafür verantwortlich zu machen finde ich nicht richtig. Alle Dateien zu kontrollieren ist unmöglich, meiner Meinung nach eine unschaffbare Aufgabe.
     
  3. 18. April 2007
    AW: RapidShare verklagt GEMA

    Ich sehe auch so, dass Rapidshare nicht viel dafür kann, und man sieht ja, dass Rapidshare Illegale Daten löscht wenn sie sie bemerken. Aber die GEMA will halt auch mal ein Punkt gegen Die Warezszene setzen, und sie fangen halt gleih mit etwas großen, aber auch gewagten an.
    Aber dann muss die GEMA auch gegen zahlreiche andere Hoster ermitteln, denn auf fast allen wird illegales Zeug gehostet. Naja, bleibt mal abzuwarten was passiert.
     
  4. 22. April 2007
    AW: RapidShare verklagt GEMA

    ich hoffe rapidshare gewinnt den prozess, da das ein immens wichtiges urteil ist...
    wenn die damit durchkommen sichert das wenigstens die one click file hoster
     
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